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       # taz.de -- Verhandlung in Leipzig: Schicksalsfragen an der Elbe
       
       > Ausbaggern oder nicht? Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt, ob
       > Hamburg weiter von riesigen Containerschiffen angelaufen werden kann.
       
   IMG Bild: Soll weiter für die Riesenpötte gebaggert werden oder nicht?
       
       Gut sehe es aus – sagen Kläger wie Beklagte im Verfahren um die
       Elbvertiefung vor dem Bundesverwaltungsgericht. Nach dreitägiger
       Verhandlung will das Leipziger Bundesgericht in letzter Instanz am 9.
       Februar 2017 sein Urteil fällen, gab der Vorsitzende Richter Rüdiger Nolte
       am Mittwoch bekannt.
       
       Es geht um eine „Schicksalsfrage“, so sehen es der Bund, die Stadt Hamburg
       und die norddeutsche Hafenwirtschaft. Ohne Ausbaggerung der 120 Kilometer
       langen Unterelbe zwischen Hamburg und der Nordsee könne der Hafen von den
       Containergiganten nicht vollbeladen angelaufen werden: Es drohten
       Konsequenzen für Arbeitsplätze, Steuereinnahmen und Wirtschaftswachstum in
       der Region, in der etwa 150.000 Jobs vom Hafen abhängig sind.
       
       Einen vorläufigen Baustopp hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits im
       Oktober 2014 auf Klage der Umweltverbände BUND, Nabu und WWF verhängt. Denn
       diese befürchten schwerwiegende ökologische Schädigungen von Flora und
       Fauna an der Unterelbe: Sie ist Heimat diverser seltener oder vom
       Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Nach einer Vertiefung drohe
       zudem bei Flut die Nordsee höher und schneller in das Flusssystem
       einzudringen – die Folgen wären möglicherweise Überflutungen der sensiblen
       Flachwasserzonen, eine Gefährdung der Deiche und der tiefergelegenen
       Uferzonen in Hamburg selbst.
       
       Das Bundesverwaltungsgericht muss zudem entscheiden, ob das Vorhaben einem
       Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum EU-Wasserrecht vom 1. Juli 2015
       gerecht wird. Der hatte geurteilt, dass auch ökologische Verschlechterungen
       in Teilbereichen eine Verschlechterung des Gewässerzustandes insgesamt
       bedeuten – und deshalb zu untersagen sind. Ausnahmen seien nur möglich,
       wenn ein Bauvorhaben großen Nutzen habe „für die menschliche Gesundheit,
       die Erhaltung der Sicherheit der Menschen oder die nachhaltige
       Entwicklung“.
       
       ## 40 Millionen Kubikmeter Schlick
       
       Eben das behaupten der Bund, der Hamburger Senat und die örtliche
       Hafenwirtschaft. Sie hoffen zumindest auf eine Ausnahmegenehmigung. Dagegen
       bestreiten die Umweltverbände, dass die Ausbaggerung überhaupt notwendig
       ist. Auch jetzt laufen die weltgrößten Containerschiffe Hamburg an, wenn
       auch nur mit halber Ladung. Zudem wollen die Verbände eine Kooperation der
       Nordseehäfen Hamburg und Bremerhaven mit dem neuen Tiefwasserhafen in
       Wilhelmshaven erreichen: Dort sollten die Riesenpötte einen Teil ihrer
       Container abladen und nur mit halber Fracht und deshalb weniger Tiefgang
       weiterfahren.
       
       Das aber hält Hamburg für unrealistisch und besteht auf der Ausbaggerung
       der Zufahrt. Dafür müssen etwa 40 Millionen Kubikmeter Schlick – das sind
       etwa 2,5 Millionen Lkw-Ladungen – aus dem Fluss gebaggert und in die
       Nordsee gekippt werden, die Kosten, rund 760 Millionen Euro, tragen Hamburg
       und der Bund.
       
       In sieben Wochen entscheiden die Leipziger Bundesrichter, ob sie das Geld
       sparen können.
       
       22 Dec 2016
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Sven-Michael Veit
       
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