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       # taz.de -- Deutschlands Völkermord in Namibia: Herero und Nama klagen
       
       > Mit einer Klage in den USA wollen die Volksgruppen, die während der
       > deutschen Kolonialzeit Opfer eines Genozids wurden, Entschädigung
       > erreichen.
       
   IMG Bild: Ein Gedenkschild vor dem Gedenkstein für die toten deutschen Namibia-Soldaten, Berlin
       
       Berlin taz | Die traditionellen Führer der Volksgruppen der Herero und Nama
       aus Namibia verklagen Deutschland auf Entschädigung für den Völkermord, den
       deutsche Truppen an ihnen während der deutschen Kolonialherrschaft Anfang
       des 20. Jahrhunderts begingen. Eine entsprechende Klageschrift reichten die
       beiden Chiefs Vekuii Rukoro und David Frederick zusammen mit der
       Herero-Vereinigung in den USA am Donnerstag bei einem US-Bundesgericht in
       New York ein.
       
       Im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika hatten deutsche Truppen zwischen 1904
       und 1909 zwecks Niederschlagung eines Aufstands den Großteil der
       Angehörigen der Volksgruppen der Herero und Nama umgebracht oder gezielt in
       die Wüste getrieben, wo sie starben. Dass dies ein Völkermord war, hat die
       deutsche Politik erst in den letzten Jahren überhaupt anerkannt.
       
       Die Klageschrift, die der taz vorliegt, zitiert den berüchtigten
       „Vernichtungsbefehl“ des deutschen Generals Lothar von Trotha und zieht
       durch den Hinweis auf Konzentrationslager, Zwangsarbeit und Versklavung
       eine direkte Linie vom Völkermord an den Herero und Nama zum späteren
       Nazi-Holocaust.
       
       In Konzentrationslagern im Kolonialgebiet, so die Klageschrift, hätten
       deutsche Ärzte an lebenden Herero-Gefangenen medizinische Experimente
       durchgeführt.Von den beteiligten Ärzten seien spätere deutsche KZ-Ärzte
       gelernt. Zahlreiche Angehörige der deutschen „Schutztruppe“ in Namibia
       hätten dann später Karriere in der deutschen Waffen-SS gemacht.
       
       ## Es geht ums Prinzip
       
       Die Kläger verlangen zudem, nicht länger von den laufenden Verhandlungen
       zwischen den Regierungen Namibias und Deutschlands über dieses Thema
       ausgeschlossen zu werden. Dies sei eine Verletzung der UN-Konvention über
       die Rechte indigener Völker.
       
       Eine Entschädigungssumme wird in der Klage nicht genannt; es geht ums
       Prinzip der Anerkennung als Verhandlungspartner. Dass andernfalls eine
       solche Klage ansteht, hatten Herero- und Nama-Vertreter bereits mehrfach
       bei politischen Gesprächen n Deutschland geltend gemacht.
       
       Deutschland lehnt bislang Entschädigungszahlungen an die Nachkommen der
       Opfer in Namibia ab und spricht ausschließlich über Entwicklungshilfe mit
       Namibias Regierung. Die Gespräche liefen „aus unserer Sicht gut“, sagte
       Außenamtssprecher Martin Schäfer am Freitag in Reaktion auf die Klage,
       berichtete die Nachrichtenagentur AFP. Es sei „bewusst unterlassen“ worden,
       mit Vertretern der betroffenen Volksgruppen direkte Gespräche zu führen.
       
       6 Jan 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Dominic Johnson
       
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