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       # taz.de -- Mindestlohn für Zuwanderer: Regierung berät über Ausnahmen
       
       > Die „SZ“ berichtet von einem Diskussionspapier mehrerer Ministerien.
       > Nachqualifizierungen, wie etwa Praktika, sollen unter dem Mindestlohn
       > vergütet werden.
       
   IMG Bild: Arbeiter zweiter Klasse? Flüchtlinge arbeiten in der Ausbildungswerkstatt der Deutschen Bahn AG
       
       München epd | Die Bundesregierung erwägt [1][einem Bericht der Süddeutschen
       Zeitung zufolge] Ausnahmen für Flüchtlinge und Zuwanderer beim Mindestlohn.
       Laut einem gemeinsamen Papier von Arbeits-, Finanz- und Bildungsministerium
       solle für einen Migranten kein Mindestlohn gezahlt werden müssen, wenn sich
       dieser zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses in Deutschland
       nachqualifiziert. „In diesen Fällen kann eine Ausbildungsvergütung gezahlt
       werden“, heiße es in dem Papier.
       
       Das Arbeitsministerium betrachtet die Überlegungen laut Zeitungsbericht als
       „internes Diskussionspapier“. Rechtsänderungen oder Änderungen der
       Verwaltungs- und Kontrollpraxis wären hiermit nicht verbunden, sagte eine
       Sprecherin. Die Auslegungs- und Praxishinweise könnten aber „Bestandteil
       des Informationsangebots der Bundesregierung“ werden, sobald das Papier
       fertig abgestimmt sei.
       
       Der Mindestlohn wurde zu Jahresbeginn von 8,50 auf 8,84 Euro die Stunde
       erhöht. In dem Papier würden mehrere Beispiele genannt, wann der
       Mindestlohn nicht gelten soll, berichtet die Zeitung: Absolviere zum
       Beispiel ein syrischer Tischler ein neun Monate langes Praktikum, weil ihm
       für die Anerkennung seines Berufsabschlusses neun Monate fehlen, wäre kein
       Mindestlohn fällig. Das gelte auch für eine vietnamesische
       Krankenschwester, die für ihre Berufszulassung in Deutschland noch einen
       längeren Lehrgang oder einen Kurs plus Praktikum machen muss, um Kenntnisse
       in der Krankenpflege nachzuweisen.
       
       Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnte vor neuen Ausnahmen beim
       Mindestlohn. Schon jetzt würden Unternehmen „Flüchtlinge, die sich mit
       ihren Rechten noch nicht auskennen, als billige Arbeitskräfte ausnutzen“,
       sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell der „Süddeutschen Zeitung“. Die
       Auslegung durch die Ministerien führe dazu, „dass die Einfallstore zur
       Umgehung des Mindestlohns größer werden und nicht mehr kontrollierbar
       sind“.
       
       Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hingegen
       argumentiert laut Zeitungsbericht, es gehe um ausbildungsähnliche
       Qualifizierungen, die nicht unter den Mindestlohn fielen. Würden dafür 8,84
       Euro Stundenlohn gelten, würde dies die Bereitschaft der Betriebe bremsen,
       solche Angebote zu machen.
       
       2 Jan 2017
       
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   DIR [1] http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/migranten-bundesregierung-plant-ausnahmen-fuer-fluechtlinge-beim-mindestlohn-1.3317242
       
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