# taz.de -- Mindestlohn für Zuwanderer: Regierung berät über Ausnahmen
> Die „SZ“ berichtet von einem Diskussionspapier mehrerer Ministerien.
> Nachqualifizierungen, wie etwa Praktika, sollen unter dem Mindestlohn
> vergütet werden.
IMG Bild: Arbeiter zweiter Klasse? Flüchtlinge arbeiten in der Ausbildungswerkstatt der Deutschen Bahn AG
München epd | Die Bundesregierung erwägt [1][einem Bericht der Süddeutschen
Zeitung zufolge] Ausnahmen für Flüchtlinge und Zuwanderer beim Mindestlohn.
Laut einem gemeinsamen Papier von Arbeits-, Finanz- und Bildungsministerium
solle für einen Migranten kein Mindestlohn gezahlt werden müssen, wenn sich
dieser zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses in Deutschland
nachqualifiziert. „In diesen Fällen kann eine Ausbildungsvergütung gezahlt
werden“, heiße es in dem Papier.
Das Arbeitsministerium betrachtet die Überlegungen laut Zeitungsbericht als
„internes Diskussionspapier“. Rechtsänderungen oder Änderungen der
Verwaltungs- und Kontrollpraxis wären hiermit nicht verbunden, sagte eine
Sprecherin. Die Auslegungs- und Praxishinweise könnten aber „Bestandteil
des Informationsangebots der Bundesregierung“ werden, sobald das Papier
fertig abgestimmt sei.
Der Mindestlohn wurde zu Jahresbeginn von 8,50 auf 8,84 Euro die Stunde
erhöht. In dem Papier würden mehrere Beispiele genannt, wann der
Mindestlohn nicht gelten soll, berichtet die Zeitung: Absolviere zum
Beispiel ein syrischer Tischler ein neun Monate langes Praktikum, weil ihm
für die Anerkennung seines Berufsabschlusses neun Monate fehlen, wäre kein
Mindestlohn fällig. Das gelte auch für eine vietnamesische
Krankenschwester, die für ihre Berufszulassung in Deutschland noch einen
längeren Lehrgang oder einen Kurs plus Praktikum machen muss, um Kenntnisse
in der Krankenpflege nachzuweisen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnte vor neuen Ausnahmen beim
Mindestlohn. Schon jetzt würden Unternehmen „Flüchtlinge, die sich mit
ihren Rechten noch nicht auskennen, als billige Arbeitskräfte ausnutzen“,
sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell der „Süddeutschen Zeitung“. Die
Auslegung durch die Ministerien führe dazu, „dass die Einfallstore zur
Umgehung des Mindestlohns größer werden und nicht mehr kontrollierbar
sind“.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hingegen
argumentiert laut Zeitungsbericht, es gehe um ausbildungsähnliche
Qualifizierungen, die nicht unter den Mindestlohn fielen. Würden dafür 8,84
Euro Stundenlohn gelten, würde dies die Bereitschaft der Betriebe bremsen,
solche Angebote zu machen.
2 Jan 2017
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