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       # taz.de -- Gleicher Lohn für Frauen: Gretchen darf fragen
       
       > Unternehmen müssen künftig ihren Mitarbeiterinnen Auskunft darüber geben,
       > wie viel ihre männlichen Kollegen verdienen.
       
   IMG Bild: Guter Dinge: Ihr Gesetzentwurf zu mehr Lohngleichheit wurde angenommen
       
       Berlin taz | Bei ihrer Abschiedsfeier erfuhr sie, was sie immer vermutet
       hatte: Die männlichen Kollegen verdienten viel mehr. Hätte die
       Arbeitnehmerin das früher erfahren, wäre ihre letzte Gehaltsverhandlung
       vielleicht ganz anders gelaufen. Dann gäbe es keine Abschiedsfeier, weil
       sie nie gekündigt hätte.
       
       Laut Manuela Schwesig ist dieser reale Fall typisch – und einer der
       letzten. Die SPD-Ministerin hat die Union nach langem Streit von ihren
       Vorschlägen zur Lohngleichheit überzeugt. Am Mittwoch hat die
       Bundesregierung die Gesetzesvorlage beschlossen. „Es geht darum, mit einem
       Tabu zu brechen: über Geld redet man nicht“, so Familienministerin
       Schwesig.
       
       Das Entgeltgleichheitsgesetz soll die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen
       schließen. Dafür soll eine klare Rechtslage geschaffen werden. Angestellte
       können künftig erfragen, wie viel die Kollegen des anderen Geschlechts für
       die gleiche Arbeit bekommen. Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten
       müssen diese Auskunft auf Anfrage erteilen.
       
       Unternehmen mit mehr als 500 Angestellten müssen regelmäßig öffentlich
       berichten, wie weit sie mit der Gleichstellung sind. Außerdem sind sie
       aufgefordert, laufend ihre Entgeltstrukturen zu prüfen.
       
       ## Öffentliche Ungerechtigkeit
       
       Staatliche Sanktionen erwarten die Unternehmen jedoch nur, wenn sie sich
       nicht an ihre Auskunfts- und Berichtspflicht halten. Wenn sie ungleich
       bezahlen, drohen ihnen zunächst keine Konsequenzen. Allerdings ist die
       Ungerechtigkeit dann öffentlich. „Es liegt bei den Betriebsräten, das zum
       Thema zu machen“, sagt Schwesig über solche Fälle. Da es um große
       Unternehmen mit in der Regel gut ausgebauter Sozialpartnerschaft gehe,
       sollte öffentlicher Druck ausreichen.
       
       Laut dem Familienministerium erreicht das Gesetz 14 Millionen Beschäftigte,
       also rund ein Drittel aller Arbeitnehmer in Deutschland. Über Regeln für
       kleinere Firmen denke man im Ministerium derzeit nach.
       
       Die Union hatte alle diese Regeln lediglich auf Unternehmen mit mehr als
       500 Beschäftigten anwenden wollen. Außerdem hatte sie das Konzept als zu
       bürokratisch abgelehnt. Dabei ist der Kampf gegen die Lohnungleichheit im
       Koalitionsvertrag verankert.
       
       Frauen verdienen im Durchschnitt 21 Prozent weniger als Männer. Zwar liegt
       das auch daran, dass Frauen häufiger in Teilzeit und in sozialen Berufen
       mit geringerem Verdienst arbeiten und seltener Chefinnen werden. Doch wenn
       diese Faktoren herausgerechnet werden, bleibt immer noch eine Lücke von 7
       Prozent, so das Statistische Bundesamt.
       
       12 Jan 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jana Anzlinger
       
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