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       # taz.de -- BKA-Trojaner zur Überwachung: Generalbundesanwalt will Regelung
       
       > Verdächtige sollen einfacher überwacht werden. Dafür muss eine
       > Rechtsgrundlage her. Diese löst aber nicht das entscheidende Problem.
       
   IMG Bild: Befugnisse müssten an moderne Standards angepasst werden, so Generalbundesanwalt Peter Frank
       
       KARLSRUHE taz | Generalbundesanwalt Peter Frank will die Telekommunikation
       von Verdächtigen „wieder effektiv überwachen“ können – so wie früher, also
       noch nicht verschlüsselt kommuniziert wurde. Die Politik soll die
       Befugnisse der Strafverfolger an die modernen Standards der Kommunikation
       „anpassen“, forderte Frank bei seiner Jahrespressekonferenz.
       
       Rund 85 Prozent der Kommunikation von Verdächtigen kann heute von
       Strafverfolgern nicht mehr überwacht werden, so Frank. Sie telefonieren
       verschlüsselt über Skype, sie nützen PGP-Verschlüsselung für E-Mails oder
       sie nutzen Messengerdienste wie WhatsApp, die standardmäßig verschlüsselt
       sind.
       
       Helfen könnte die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung
       (Quellen-TKÜ). Hier setzt die Polizei an, bevor die Daten verschlüsselt
       werden. Erforderlich ist dazu eine Spähsoftware, ein sogenannter Trojaner,
       der auf den Computer oder das Smartphone des Verdächtigen aufgespielt wird.
       
       Peter Frank und die Generalstaatsanwälte der Länder glauben, dass für einen
       so tiefen Eingriff eine eigene Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung
       erforderlich ist. Justizminister Heiko Maas (SPD) will bald einen Vorschlag
       vorlegen. „Noch in dieser Wahlperiode“ soll die Regelung beschlossen
       werden, heißt es im Justizministerium. Entsprechenden Druck macht auch
       Innenminister Thomas de Maizière.
       
       Doch die Rechtsgrundlage löst nicht das entscheidende Problem. Das BKA hat
       für die Quellen-TKÜ kaum passende Trojaner. Der im April stolz angekündigte
       neue Bundestrojaner funktioniert nach Informationen der taz nur auf
       Computern mit den Betriebssystemen Windows 7 und Windows 8. An einer
       Version für Windows 10 werde gearbeitet. Noch gar keine Lösung gibt es für
       Smartphones – wo eigentlich der Hauptbedarf besteht.
       
       Das BKA entwickelt die Trojaner bisher selbst, weil gekaufte Produkte der
       Sicherheitsindustrie die hohen Anforderungen des
       Bundesverfassaungsgerichts nicht erfüllen. Karlsruhe fordert, dass Trojaner
       zur Kommunikationsüberwachung so konstruiert sein müssen, dass sie nur auf
       laufende Gespräche und Nachrichten zugreifen können und nicht den gesamten
       Inhalt der Festplatte an die Polizei überspielen. Letzteres wäre eine
       „Onlinedurchsuchung“, die nur unter viel strengeren Voraussetzungen möglich
       ist.
       
       20 Jan 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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