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       # taz.de -- Ermittlungen am Klinikum-Ost in Bremen: Suizid statt Heilung
       
       > Eine junge Frau bringt sich um, kurz nachdem sie aus dem Krankenhaus
       > entlassen wird. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft wieder
       
   IMG Bild: Vielleicht wäre Melissa Beck noch am Leben, hätte sie dieses Medikament nicht nehmen müssen
       
       Bremen taz | Als Melissa Beck sich erhängt, ist sie gerade ganz frisch aus
       dem Klinikum Bremen-Ost (KBO) entlassen. Ob das eine fahrlässige Tötung
       war, muss jetzt die Staatsanwaltschaft ermitteln.
       
       Wieder ermitteln, muss man sagen – denn sie hat das Verfahren gegen drei
       ÄrztInnen des KBO schon mal eingestellt. Weil „kein schuldhaftes Verhalten“
       zu erkennen sei, wie es hieß. Dabei liegt der Verdacht nahe, dass sie durch
       gleich mehrere Behandlungsfehler den Suizid quasi herausgefordert haben.
       Oder, wie die Mutter sagt: „Genauso gut hätte man meiner Tochter einen
       geladenen und entsicherten Revolver in die Hand drücken können.“
       
       Claudia Beck hat nun ein Klageerzwingungsverfahren vor dem
       Oberlandesgericht gewonnen. So etwas kommt extrem selten vor, zumal in
       Bremen. Gestern debattierte auch die Gesundheitsdeputation über den Fall.
       Und es soll noch weitere fragwürdige Fälle gegeben haben.
       
       Rückblende: Im Juli 2014 wird Melissa Beck als „Notfall“ ins KBO
       aufgenommen: Sie sei „lebensüberdrüssig“, steht auf der Einweisung für
       Station 5c, wo sie zu diesem Zeitpunkt gar keine ÄrztIn haben. Eine
       Psychologin ohne medizinische Ausbildung nimmt statt dessen die Rolle der
       Behandlerin ein.
       
       Melissa Beck ist 20, Studienanfängerin in Gießen – und ein „totaler
       Sonnenschein“, wie ihre Mutter sagt. In der Psychiatrie war sie vorher nie.
       Aber ihr Vater: Er ist manisch-depressiv, hat also eine bipolare Störung,
       wie die Psychiater sagen. Im KBO wussten sie das. Dass Melissa Beck auch
       manisch-depressiv war, ist ein naheliegender Gedanke, den schon die
       Fachärztin äußert, die Beck einweist. Immer wieder zeigt sie deutliche
       Symptome einer bipolaren Störung. Doch im KBO kommt man am Ende zu einer
       ganz anderen Diagnose. Das wird fatale Folgen haben.
       
       Als Melissa Beck am 8. August 2014 aus der Klinik entlassen wird, werden
       ihr „suizidale Ideen“ bescheinigt. Für „Eigen- oder Fremdgefährdung“ gebe
       es aber „keinen Anhaltspunkt“, hat die Psychotherapeutin in Ausbildung Anna
       B. in den Arztbrief geschrieben. Wenige Stunden später ist Melissa Beck
       tot.
       
       Keiner der Ärzte hat dieses Papier unterschrieben. Hinweise darauf, dass
       einer von ihnen vor der Entlassung noch mit Melissa Beck gesprochen hat,
       „finden sich nicht“, sagt der Anwalt Hans-Berndt Ziegler, der Claudia Beck
       vertritt. „Dazu waren die Behandler jedoch verpflichtet.“ Die
       Behandlungsunterlagen des KBO hält er für „offensichtlich manipuliert“.
       
       Gut eine Woche vor ihrer Entlassung nimmt die Patientin, zunächst gegen
       ihren Willen, das antriebssteigernde Medikament „Zoloft“, das Sertralin
       enthält. Damit sollen, so erklärt der Hersteller Pfizer schwere
       Depressionen behandelt werden – engmaschig betreut. „Vorsicht geboten“ sei
       indes bei PatientInnen mit einer bipolaren Störung, weil Sertralin die
       Stimmungsschwankungen verstärken kann.
       
       Zudem erhöht das Medikament laut Hersteller das Suizid-Risiko, bei jungen
       Menschen häufiger als bei älteren. „Bei aktivierenden Mitteln kann es dazu
       kommen, dass die Leute einen Aggressivitätsschub bekommen, der sie dazu
       bringt, die Selbsttötungsgedanken auch in die Tat umzusetzen“, sagt der
       Pharmakologe Gerd Glaeske von der Uni Bremen. Zur Heilung werden sie
       dennoch eingesetzt. In den USA wird indes davor gewarnt, Sertralin auch
       unter-25-Jährigen zu geben.
       
       In den ersten drei Wochen ihres Notfall-Aufenthaltes wird Melissa Beck vor
       allem mit Sport, Entspannung und Gesprächen therapiert. „Die Ärzte haben
       überhaupt nicht mitgekriegt, wie es um Melissa stand“, wird ihre
       Bettnachbarin später sagen. Medikamente bekommt sie erst, als der baldige
       Entlassungstermin schon feststeht. „Dabei war Sertralin bei meiner Tochter
       doppelt kontraindiziert“, sagt Claudia Beck, die selbst Psychologin ist.
       
       In der Klinik sind sie da anderer Meinung: „Die Diagnose einer Depression“
       sei von den ÄrztInnen „einhellig“ gestellt worden, „zutreffend und auch
       nachträglich nicht in Frage zu stellen“, schreibt der Verteidiger von
       Dominik D., leitendem Oberarzt im KBO. Auch der Vorwurf, das Suizidrisiko
       der Patientin sei unterschätzt worden, „entbehrt jeder Grundlage“, so der
       Anwalt weiter. Eines Fehlers ist sich D. nicht bewusst: Er habe sich in
       diagnostischer und therapeutischer Hinsicht nichts vorzuwerfen, schreibt
       sein Verteidiger, auch wenn ihn die „Nachricht vom Freitod sehr getroffen
       hat“. Schon von einem Freitod zu sprechen, sei „absurd“, sagt Claudia Beck.
       
       Gestützt wird die Sicht des KBO durch ein Gutachten, das im Namen des
       Wilhemshavener Psychiatrie-Professors Here Folkerts verfasst wurde. Es
       kommt zu dem Schluss, dass Melissa Beck eine „mittelgradig ausgeprägte
       Depression“ hatte. Hinweise auf eine bipolare Störung „ergeben sich für
       mich nicht“, schreibt der Gutachter. Sertralin hätte Beck dann aber laut
       Pfizer gar nicht bekommen dürfen: Es ist nur für schwere Depressionen
       zugelassen.
       
       Dennoch resümiert das Gutachten, dass es zwar „einzelne Kritikpunkte“ an
       der Behandlung von Melissa Beck gebe, „schuldhaftes Verhalten der Ärzte
       aber „nicht zu erkennen“ sei. Wer das Gutachten geschrieben hat, ist
       unklar. Folkerts selbst nicht, nur soviel steht fest. Nachdem die
       Staatsanwaltschaft es gelesen hat, stellte sie das Verfahren gegen die
       Ärzte ein. Zu unrecht, wie jetzt das Oberlandesgericht entschied. Anwalt
       Ziegler hält die Einschätzung des Gutachters für „geradezu absurd“.
       
       8 Feb 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jan Zier
       
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