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       # taz.de -- Kommentar Urteil zur Informationspflicht: Ein gutes Urteil für alle
       
       > Das Urteil des Bremer Verfassungsgerichts stärkt die Rechte der
       > Abgeordneten – und das Informationsrecht aller.
       
   IMG Bild: Ist vors Bremer Verfassungsgericht gezogen: Jan Timke (BIW)
       
       Auch wenn es bitter ist, ausgerechnet dem Rechtspopulisten Jan Timke recht
       geben zu müssen: Es war richtig, dass er vors Verfassungsgericht gezogen
       ist. Und er hat recht, wenn er sagt, dass die Informationspflicht des
       Senats gegenüber Oppositionsparteien allzu oft nicht so genau genommen
       wird.
       
       Denn das knappe „Nein“ auf Timkes Anfrage nach möglichen Absprachen
       bezüglich der Genehmigung des OTB-Baus war kein Einzelfall. Oft werden
       Fragen aus der Opposition auf diese Art und Weise schnell und schroff
       abgebügelt. Wenn der Bürgerschaftspräsident meint, manche Fragen würden
       auch zu lang beantwortet, so hat er zwar durchaus recht – aber das gilt in
       der Regel nicht für Fragen unbeliebter Abgeordneter wie Timke. Hinzu kommt
       im speziellen Fall, dass die Antwort des Senats nicht nur in Timkes,
       sondern auch in der öffentlichen Wahrnehmung einen schalen Nachgeschmack
       hinterlässt, denn niemand wird je erfahren, ob seine Frage tatsächlich
       falsch verstanden oder ob sie vorsätzlich falsch beantwortet wurde.
       
       Es ist gut, dass der Spielraum für das Entstehen solcher Missverständnisse
       künftig kleiner wird, dass es weniger Spielraum für Spekulationen und
       Interpretationen im Parlament geben soll. Das stärkt die Rechte aller
       Abgeordneten, die schließlich allesamt, ob’s einem nun passt oder nicht,
       gewählt worden sind. Und es stärkt nicht nur deren Informationsrecht,
       sondern auch das der Öffentlichkeit.
       
       14 Feb 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Simone Schnase
       
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