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       # taz.de -- Urteil zu Flüchtlingsstatus in Deutschland: Wehrpflichtigen Syrern steht Schutz zu
       
       > In Syrien würden sie wohl als Systemgegner verfolgt, so das
       > Verwaltungsgericht in Aachen. Männern im wehrpflichtigen Alter gebührt
       > ein Flüchtlingsstatus.
       
   IMG Bild: Wehrpflichtige Syrer, die aus Deutschland abgeschoben werden, würden in ihrer Heimat wohl als Regimegegner verfolgt
       
       Aachen epd | Syrischen Männern im wehrpflichtigen Alter steht nach Ansicht
       des Verwaltungsgerichts Aachen in Deutschland der [1][volle
       Flüchtlingsstatus] zu. Es sei wahrscheinlich, dass sie von den syrischen
       Sicherheitskräften wegen Wehrdienstentziehung als Regimegegner angesehen
       und verfolgt werden, erklärte das Gericht in mehreren am Dienstag
       veröffentlichten Urteilen (AZ: 9 K 2245/15.A u.a.).
       
       Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte den Klägern nur den
       sogenannten subsidiären Schutzstatus vor den Gefahren des Bürgerkriegs
       zuerkannt. Der Gericht verpflichtete nun die Bundesrepublik Deutschland,
       den Syrern den vollen Flüchtlingsschutz nach der Genfer
       Flüchtlingskonvention zuzusprechen.
       
       Die Kläger waren den Angaben zufolge im Jahr 2015 nach Deutschland geflohen
       und hatten Asyl beantragt. Die Aachener Richter argumentierten,
       wehrpflichtigen Männern im Alter von 18 bis 42 Jahren und Reservisten sei
       die Ausreise aus Syrien verboten beziehungsweise nur nach Genehmigung
       erlaubt. Daher sei es wahrscheinlich, dass Männer, die durch ihre Ausreise
       ihrer Militärpflicht entgehen wollen, in Syrien als Oppositionelle
       angesehen und verfolgt werden.
       
       Das Gericht ließ ausdrücklich offen, ob allen Asylbewerbern bei einer
       Rückkehr nach Syrien allein wegen ihres Auslandsaufenthalts und des
       gestellten Asylantrags eine politische Verfolgung droht. Mehrere andere
       Gerichte hatten dies zuletzt verneint, so auch das Oberverwaltungsgericht
       für das Land Nordrhein-Westfalen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen
       ist noch nicht rechtskräftig, die Bundesrepublik kann dagegen Berufung beim
       Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster beantragen.
       
       Den subsidiären Schutz erhalten Flüchtlinge, wenn ihnen zwar eine Bedrohung
       für Leib und Leben im Heimatland etwa wegen eines Bürgerkriegs droht, aber
       keine individuelle Verfolgung erkennbar ist. Der Status zieht eine
       Aufenthaltserlaubnis von einem Jahr nach sich, der volle Flüchtlingsstatus
       dagegen für drei Jahre. Die große Koalition hat zudem den Familiennachzug
       für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz ausgesetzt.
       
       14 Feb 2017
       
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