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       # taz.de -- Identitätsfeststellung von Asylbewerbern: Bamf will Handys durchsuchen
       
       > Die Behörde will ohne Zustimmung der Geflüchteten Daten ihrer
       > Mobiltelefone auslesen lassen. Das Bamf will auf diesem Weg Abschiebungen
       > schneller umsetzen.
       
   IMG Bild: Zukünftig besser verschlüsseln?
       
       Berlin dpa | Um die Identität von Asylbewerbern besser feststellen zu
       können, soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) deren
       Handys nach Plänen der Bundesregierung künftig auslesen dürfen. Das geht
       aus einem Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums „zur besseren
       Durchsetzung der Ausreisepflicht“ hervor, aus dem die Süddeutsche Zeitung,
       der WDR und der NDR zitieren. Über diese Pläne hatte bereits Hessens
       Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) berichtet.
       
       Bisher ist das Bamf auf die Einwilligung der Asylbewerber angewiesen. Der
       neue Gesetzesentwurf solle nun die rechtliche Grundlage schaffen, diese
       Zustimmung zu umgehen. Er befinde sich noch in der Ressortabstimmung. Das
       Auslesen von Daten der Mobiltelefone ist bislang eigentlich nur bei
       Verdacht auf Straftaten möglich.
       
       Das Bundesinnenministerium schätze, dass im Vorjahr bei 50 bis 60 Prozent
       der Asylsuchenden das Auslesen eines „Datenträgers“ in Betracht gekommen
       wäre. Das wären etwa 150.000 Menschen gewesen. Nach Behördenangaben kommt
       es vor, dass Flüchtlinge falsche Personalien angeben, um eine Abschiebung
       zu verhindern oder bei Sozialleistungen betrügen zu können.
       
       Die Außenstellen des Bamf sollen nach den Medienberichten mit Hard- und
       Software aufgerüstet werden, so dass etwa 2.400 Datenträger pro Tag
       ausgelesen werden können. Laut Ausländerzentralregister befänden sich
       213.000 „vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer“ in Deutschland.
       
       Bouffier hatte nach einem Ministerpräsidenten-Treffen bei Kanzlerin Angela
       Merkel (CDU) am 9. Februar gesagt, der Handy-Zugriff solle auf Fälle
       beschränkt bleiben, in denen Zweifel an der Identität des Asylbewerbers
       bestehen. Es sei wichtig, „eine Erkenntnisquelle, die man hat, auch zu
       nutzen“.
       
       20 Feb 2017
       
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