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       # taz.de -- Abtreibung in Deutschland: Die ungewollte Patientin
       
       > War das Abtreibungsverbot des Arztes in Niedersachsen eine Ausnahme?
       > Recherchen zeigen: In vielen Regionen bieten Kliniken keine Abbrüche an.
       
   IMG Bild: Frauen müssten die Möglichkeit haben, „den belastenden Eingriff wohnortnah durchführen zu lassen“
       
       Anfang Februar sorgte eine Personalie in Niedersachsen für große Aufregung:
       Ein Abtreibungsgegner war zum Chefarzt der Gynäkologie an der Dannenberger
       Elbe-Jeetzel-Klinik berufen worden. Überregionale Medien berichteten über
       den Mann, [1][der seiner Abteilung Schwangerschaftsabbrüche untersagt
       hatte]. Nach wenigen Tagen öffentlicher Proteste sprach der
       Klinikbetreiber, der schwedische Capio-Konzern, ein Machtwort: Abtreibungen
       sollten ab sofort wieder erlaubt sein, der Chefarzt würde „mittelfristig“
       die Klinik verlassen. Zwei Monate lang hatten ungewollt Schwangere bis zu
       40 Kilometer zur nächsten Klinik fahren müssen. Der Landrat des Kreises
       war, nach seinen Worten, „irritiert“. Niedersachsens Gesundheitsministerin
       Cornelia Rundt sagte, Frauen müssten die Möglichkeit haben, „den
       belastenden Eingriff wohnortnah durchführen zu lassen“.
       
       Gut möglich, dass Anne Coßmann-Wübbel in Lingen, einer Kleinstadt ganz im
       Westen Niedersachsens, zu diesem Zeitpunkt einer Frau erklärte, wie weit
       sie es zur nächsten Abtreibungsklinik hat. 80 bis 100 Kilometer. Oder 150
       Kilometer, wenn sie direkt an der holländischen Grenze wohnt. Das war hier
       immer schon so. Kein Landrat, keine Gesundheitsministerin hat sich je dazu
       geäußert, kein Journalist hat berichtet. Vielerorts in Deutschland weigern
       sich Ärzte, Abtreibungen vorzunehmen.
       
       Coßmann-Wübbel, Jahrgang 1958, berät seit 16 Jahren Frauen, die ungewollt
       schwanger sind. Von ihr brauchen sie die Bestätigung, dass sie sich
       mindestens drei Tage vor dem Abbruch haben beraten lassen. Das schreibt der
       lange umkämpfte Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs vor. Jetzt, vier Wochen
       nach der Aufregung um den Dannenberger Chefarzt, sitzt die Sozialarbeiterin
       in einem Büro des Diakonischen Werks in Papenburg an der Ems.
       
       Mit drei Kolleginnen ist sie gekommen, um über die Situation ihrer
       Klientinnen zu berichten. 15 Minuten zu Fuß am Kanal entlang sind es zum
       nächsten Krankenhaus, vorbei am Büro des CDU-Ortsverbands. Bei den
       Bundestagswahlen 2013 gingen 60 Prozent der Zweitstimmen im Emsland an die
       CDU. Die Klinik ist katholisch. So wie alle Kliniken hier. Und die machen
       keine Abbrüche. Die niedergelassenen Ärzte auch nicht.
       
       ## Eine Tagesreise zum Arzt
       
       Das Emsland, ein Landkreis so groß wie das Saarland, ist nur eine von
       vielen Regionen, in denen Frauen einen guten Tag unterwegs sind, wenn sie
       eine Schwangerschaft abbrechen wollen. In einem Radius von 100 Kilometern
       und mehr gibt es in mehreren katholisch geprägten Landstrichen keinen Arzt,
       der sie behandelt. Ohne Auto müssen sie vor und nach dem Eingriff
       stundenlang im Zug sitzen, manche mehrfach umsteigen oder für die letzten
       Kilometer ein Taxi nehmen, weil kein Bus fährt. Für viele ist das ein
       finanzielles Problem: Frauen mit niedrigem Einkommen bekommen zwar vom Land
       die Kosten für den Eingriff erstattet, nicht aber die Fahrtkosten.
       
       Schwer wiegt auch – und das trifft auch diejenigen, die es nicht so weit
       haben: Die Frauen sind auf Hilfe und damit auf Mitwisser angewiesen. Denn
       Kliniken und Praxen verlangen, dass Patientinnen, wie nach jeder
       Vollnarkose, in Begleitung nach Hause fahren. Manche bestehen sogar auf
       einem Heimtransport im Auto. Viele Frauen müssen noch eine weitere Partei
       einweihen: 60 Prozent der Abtreibenden haben Kinder, manche müssen betreut
       werden.
       
       „Viele sind verzweifelt, wenn ihnen das klar wird“, sagt Anne
       Coßmann-Wübbel, die Beraterin aus Lingen. Weil sie gehofft hatten, den
       Abbruch heimlich vornehmen lassen zu können, ohne sich rechtfertigen zu
       müssen. 195 Frauen beraten Coßmann-Wübbel und ihre Kolleginnen vom
       Diakonischen Werk jährlich, in Lingen, Papenburg und Meppen – sowie in
       Nordhorn, im Landkreis Grafschaft Bentheim im südwestlichen Zipfel
       Niedersachsens. Dort gab es bis 2007 ein kommunales Krankenhaus. Dann wurde
       es mit einer katholischen Klinik fusioniert. Ähnliches geschah 2016 im
       Landkreis Schaumburg in Niedersachsen. Dort hatte der evangelikale
       Agaplesion-Konzern die kommunale Klinik übernommen. Abtreibungen sollten in
       dieser nicht mehr stattfinden. Nach öffentlichen Protesten erklärte sich
       die Geschäftsführung bereit, ausnahmsweise von der Konzernlinie
       abzuweichen.
       
       Kaum einer Frau sei vorher klar, wie weit sie fahren muss, erzählt
       Coßmann-Wübbel. Denn sie kann im Internet zwar nachsehen, wo sie
       Beratungsstellen findet, nicht aber Ärzte, die die Abtreibungen
       durchführen. Es gibt nur die Übersicht eines österreichischen Arztes. Sie
       ist unvollständig und wird nur unregelmäßig aktualisiert.
       
       ## In grob anstößiger Weise
       
       Dass Behörden – mit Ausnahme der Stadt Hamburg – und Ärzte nicht öffentlich
       sagen, wer abtreibt, liegt daran, dass sie mit Strafanzeigen von
       Abtreibungsgegnern rechnen müssen. Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs
       verbietet, für den Eingriff zu werben: „Wer öffentlich seines
       Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise eigene oder fremde
       Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs
       anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt,
       wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
       
       Dabei sei eine Information keine Werbung, erklärt die Kieler
       Strafrechtlerin Monika Frommel. Sie hat 1998 vor dem
       Bundesverfassungsgericht gegen den Freistaat Bayern gewonnen, der ein
       eigenes, rigideres Abtreibungsgesetz erlassen hatte. Heute vertritt sie
       Ärzte, die sich gegen Klagedrohungen wehren. Wie erfolgreich sie sind,
       lässt sich ausgerechnet auf der Homepage des Mannes nachlesen, der die
       Ärzte anzeigt. Wenn nicht die Staatsanwaltschaften die Verfahren
       einstellen, dann spätestens die Gerichte.
       
       Dennoch bleiben Informationen für Betroffene schwer zugänglich. Frauen sind
       von Mittlerin wie Ärzten oder den staatlich anerkannten Beratungsstellen
       abhängig. Von Letzteren gibt es allein in Niedersachsen 235. Daher
       beschränkte sich diese Recherche auf ein Bundesland: Die größten Träger der
       Beratungsstellen in Niedersachsen, Pro Familia, das Diakonische Werk der
       Evangelischen Kirche und Donum Vitae, eine katholische Laienorganisation,
       hat die taz angeschrieben. Aus allen Landkreisen kamen Antworten.
       
       Danach gibt es auch in Cloppenburg, Vechta und Diepholz keine Möglichkeit,
       eine Schwangerschaft abzubrechen. In wenigen Ausnahmefällen behandeln
       niedergelassene Ärzte – aber nur eigene Patientinnen.
       
       ## Es gibt noch weitere Einschränkungen
       
       In den meisten Regionen, auch das ein Ergebnis der Recherche, ist die
       Wahlfreiheit stark eingeschränkt. In der Regel wird nur der chirurgische
       Abbruch angeboten – und der nur unter Vollnarkose. Für Alternativen müssen
       Frauen aus dem Nordwesten nach Bremen fahren, ins Medizinische Zentrum von
       Pro Familia. Dort können sie auch den medikamentösen Abbruch oder eine
       örtliche Betäubung wählen. Seit Jahren kommen 50 Prozent der Patientinnen,
       die die Tagesklinik in einer alten Villa in einem gutbürgerlichen Stadtteil
       aufsuchen, aus Niedersachsen. 2015 und 2016 waren es sogar noch mehr. In
       diesen Jahren stieg auch die Gesamtzahl der Abbrüche in der Klinik –
       während die Raten bundesweit kontinuierlich sinken.
       
       Viele Ärzte operieren zudem nur bis zur zehnten Schwangerschaftswoche: Ab
       diesem Zeitpunkt sehen die drei Zentimeter großen Föten deutlicher nach
       Mensch aus – und nicht mehr „wie eine Bohne mit Arm- und Beinansätzen“, wie
       es eine Gynäkologin beschreibt. Je früher der Abbruch stattfinden soll,
       desto leichter ist es, einen Arzt dafür zu finden. Laut Gesetz dürfen Ärzte
       die Teilnahme an einem Schwangerschaftsabbruch verweigern.
       
       An Pro Familia in Bremen können sich Frauen bis zur 14. Woche wenden – so
       lange ist der Abbruch erlaubt. „Seit der Empfängnis“ heißt es in Paragraf
       218, dürfen „nicht mehr als zwölf Wochen vergangen“ sein. Mediziner rechnen
       die Schwangerschaftswochen aber vom ersten Tag der letzten Regelblutung an,
       also zwei Wochen früher.
       
       Es gibt noch weitere Einschränkungen. Viele Krankenhäuser bestehen darauf,
       dass Patientinnen zweimal kommen – erst zum ärztlichen Vorgespräch und dann
       zum eigentlichen OP-Termin. Und manche geben Wartezeiten von drei bis vier
       Wochen an.
       
       ## 20 Ärzte ohne Nachfolger
       
       Anrufe bei Landesverbänden von Pro Familia und bei Beratungsstellen in
       anderen Bundesländern zeigen, dass die Rechercheergebnisse aus
       Niedersachsen exemplarisch sind. Häufig haben Frauen nur in den Großstädten
       Wahlfreiheit. Besonders prekär ist die Lage in Bayern. Dort verweigern
       sogar kommunale Kliniken den Eingriff. Das geht aus der Antwort auf eine
       Anfrage an die bayerischen Landesregierung hervor, die die
       Grünen-Landtagsabgeordnete Verena Osgyan im Jahr 2015 stellte. Darin
       erklärt die Landesregierung, dass es in drei von sieben Regierungsbezirken
       keine einzige Klinik gibt, die Abtreibungen im Leistungskatalog hat.
       
       Auch hatte die Landtagspolitikerin versucht, herauszufinden, wo
       niedergelassene Frauenärzte Abbrüche anbieten. „Das ist schwer
       herauszubekommen“, sagt Osgyan, eine der wenigen deutschen Politikerinnen,
       die sich mit dem Thema beschäftigt.
       
       Nach Auskunft von Pro Familia Beraterinnen gibt es weder in Ingolstadt noch
       in Augsburg eine Möglichkeit abzutreiben. Auch hier haben Frauen Fahrten
       von 100 Kilometern vor sich. In Hessen gilt das für Fulda, in
       Rheinland-Pfalz für Trier.
       
       Auch in Nordrhein-Westfalen sind Beraterinnen alarmiert. Weil hier die
       Kliniken fest in katholischer Hand sind, finden – wie in Bayern – nicht
       einmal 10 Prozent aller ambulanten Abtreibungen im Krankenhaus statt.
       Deshalb ist es besonders wichtig, dass genug niedergelassene Gynäkologen
       den Eingriff machen. Doch die werden rar.
       
       ## „Abbrüche sind nicht lukrativ“
       
       Gabrielle Stöcker arbeitet als Frauenärztin und Beraterin bei Pro Familia
       in Köln. Mit ihren Kolleginnen aus Nordrhein-Westfalen hat sie gezählt, in
       welchen Städten in den vergangenen Jahren Ärzte, die abgetrieben haben,
       ohne Nachfolger in Rente gegangen sind. Auf 20 kamen sie. „Das wird sich in
       den nächsten Jahren verschärfen“, sagt Stöcker. Dafür nennt sie mehrere
       Gründe, die der Präsident des Berufsverbands der Frauenärzte in
       Deutschland, Christian Albring, bestätigt: „Schwangerschaftsabbrüche sind
       nicht lukrativ, und die Anforderungen an ambulantes Operieren sind hoch.“
       
       Entscheidend sei, so sagen beide, dass jetzt die Generation der Frauenärzte
       und -ärztinnen zu praktizieren aufhört, die die bis in die 90er geführten
       Auseinandersetzungen um Paragraf 218 miterlebt haben. Die wissen, dass kein
       Recht auf Abtreibung erkämpft wurde, sondern Schwangerschaftsabbrüche als
       straffreies Unrecht behandelt werden. „Diesen Ärztinnen machen Abbrüche ja
       auch keinen Spaß, aber sie finden es frauenpolitisch wichtig“, sagt
       Stöcker.
       
       Im dicht besiedelten Nordrhein-Westfalen mit gut ausgebautem
       Nahverkehrsnetz erscheint die Lage weniger dramatisch als etwa im Emsland.
       Aber auch hier gibt es ländlichere Gegenden – eine von ihnen ist die um
       Münster. In der 300.000-Einwohner-Stadt gibt es zwei Ärzte, die Abbrüche
       durchführen. Einer, sagt eine Beraterin von Pro Familia Münster, hört im
       nächsten Jahr auf, der andere ist dann über 80 und wird die Patientinnen
       des Kollegen nicht übernehmen können. Das Universitätsklinikum der Stadt
       teilt der taz schriftlich mit, es sei mit jährlich 80 Spätabbrüchen von
       behinderten Kindern bereits über Gebühr belastet.
       
       ## Frauen müssen nicht nach Holland
       
       Wenn immer weniger Kliniken und Praxen bereit sind, Abbrüche durchzuführen,
       dann, so befürchtet die Kölner Beraterin Stöcker, müssen Frauen länger auf
       einen Termin warten. Dabei wollte der Gesetzgeber ausdrücklich verhindern,
       dass der Fötus schon weiter entwickelt ist. „[Der] Eingriff [sollte] auch
       aus medizinischen Gründen so früh wie möglich vorgenommen werden können“,
       heißt es in der Empfehlung, die der Familienausschuss des Bundestags im
       Juni 1995 vor Verabschiedung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes gab.
       
       Doch Handlungsbedarf besteht aus Sicht der von der taz befragten
       Gesundheitsministerien in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bayern,
       nicht. Die Pressestelle der niedersächsischen Gesundheitsministerin teilt
       mit: „Bisher hatte und hat auch weiterhin jede Frau in Niedersachsen die
       Möglichkeit, ‚wohnortnah‘ eine Klinik oder Praxis für einen Abbruch zu
       erreichen.“ „Wohnortnah“ steht in Anführungszeichen, weil es im
       Schwangerschaftskonfliktgesetz nur heißt: „Die Länder stellen ein
       ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme
       von Schwangerschaftsabbrüchen sicher.“ Keins der Ministerien beantwortet
       die Frage, wie viel Fahrzeit oder Entfernung die Landesregierung für
       „ausreichend“ hält. Alle beziehen sich auf das
       Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 1993, nach dem eine Tagesreise
       als zumutbar gilt.
       
       Selbst wenn Regierungen etwas tun wollten – ihre Möglichkeiten sind
       begrenzt. Weil der Schwangerschaftsabbruch keine Kassenleistung ist, können
       Kliniken nicht verpflichtet werden, ihrem Sicherstellungsauftrag
       nachzukommen.
       
       Grünen-Landtagsabgeordnete Verena Osgyan macht die Situation ratlos. Sie
       weiß nicht, wie sie die bayrische Landesregierung zum Eingreifen zwingen
       kann. Doch für eine Gesetzesänderung auf Bundesebene will auch sie sich
       nicht einsetzen. Zwar gebe es gute Gründe für eine Liberalisierung von
       Paragraf 218, sagt sie. Aber es sei nun mal ein mühevoll errungener
       Kompromiss. „Man muss nicht daran rütteln, aber man muss ihn umsetzen.“
       
       Aber der Kompromiss, in all seiner Widersprüchlichkeit, wird umgesetzt.
       Frauen müssen nicht mehr nach Holland fahren. Wie und wo sie in Deutschland
       versorgt werden, ist dem Zufall überlassen.
       
       6 Mar 2017
       
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