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       # taz.de -- Internationaler Strafgerichtshof: Südafrika kann doch nicht austreten
       
       > Für das Weltstrafgericht war der Rückzug Südafrikas ein schwerer
       > Rückschlag. Jetzt muss ihn die Regierung nach einem Urteil rückgängig
       > machen.
       
   IMG Bild: Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag
       
       Johannesburg dpa | Der von der südafrikanischen Regierung eingeleitete
       Rückzug vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) ist einem Gericht
       zufolge verfassungswidrig. Präsident Jacob Zumas Regierung hätte für die
       Aufkündigung der Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof in Den Haag die
       Zustimmung des Parlaments einholen müssen, erklärte ein Gericht in der
       Hauptstadt Pretoria am Mittwoch. Der Schritt müsse rückgängig gemacht
       werden.
       
       Der IStGH verfolgt Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die
       Menschlichkeit. Das Weltstrafgericht wird nur dann aktiv, wenn die
       nationale Strafverfolgung bei derart ernsten Verbrechen nicht greift. Seine
       rechtliche Grundlage ist das 2002 in Kraft getretene Römische Statut.
       
       Die Regionalmacht Südafrika hatte im Oktober mit einem Schreiben an die
       Vereinten Nationen die Zusammenarbeit mit dem Weltstrafgericht
       aufgekündigt. Der Austritt wäre den Statuten des Gerichts zufolge ein Jahr
       später wirksam geworden. Südafrikas größte Oppositionspartei, die
       Demokratische Allianz (DA), hatte gegen den Schritt geklagt. Die
       Regierungspartei ANC hat im Parlament jedoch eine komfortable Mehrheit und
       könnte dort eine Zustimmung zum Verlassen des Gerichts einholen.
       
       Unter dem Anti-Apartheid-Kämpfer Nelson Mandela gehörte Südafrika zu den
       stärksten Unterstützern des Weltstrafgerichts in Afrika. Zumas Regierung
       argumentiert jedoch, dass die Verpflichtungen gegenüber dem Gericht in Den
       Haag im Widerspruch zu Gesetzen stünden, die Staats- und Regierungschefs
       diplomatische Immunität gewähren. Die Regierung hatte sich 2015 geweigert,
       den vom IStGH gesuchten sudanesischen Staatschef Omar Hassan al-Baschir bei
       einem Gipfeltreffen in Johannesburg festzunehmen.
       
       Viele afrikanische Staaten haben zudem wiederholt kritisiert, dass der
       Gerichtshof bislang vor allem afrikanischen Politikern den Prozess macht.
       Burundi hat seinen Rückzug vom IStGH erklärt. Das westafrikanische Gambia
       hatte unter Langzeitpräsident Yahya Jammeh im vergangenen Jahr ebenfalls
       seinen Austritt erklärt. Der neue Präsident Adama Barrow will dies jedoch
       rückgängig machen.
       
       22 Feb 2017
       
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