# taz.de -- Gesetzentwurf zu korrupten Firmen: Ein Register für Missetäter
> Ein Gesetzentwurf sieht vor: Korrupte Unternehmen sollen künftig in einer
> bundesweiten Liste erfasst werden. Kritikern reicht das nicht.
IMG Bild: Auch Schwarzarbeit kann zu einem Eintrag ins Register führen
Berlin taz | Korrupte Unternehmen sollen künftig in ein bundesweites
Register eingetragen und damit von der Vergabe öffentlicher Aufträge
ausgeschlossen werden. Das sieht ein nun öffentlich gewordener
Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium vor, der sich derzeit in
der Ressortabstimmung befindet.
In dieses „Wettbewerbsregister“ sollen nach Angaben aus Regierungskreisen
Firmen Eingang finden, die sich etwa Geldwäsche und Betrug, Bestechung oder
Schwarzarbeit zuschulden haben kommen lassen. Ist ein Manager wegen solcher
Straftaten in Zusammenhang mit seinem Unternehmen rechtskräftig verurteilt
worden, wurde ein Strafbefehl ausgesprochen oder eine Bußgeldentscheidung,
müssen die Staatsanwaltschaften und andere Behörden die Firma in das
Register eintragen.
Auch bisher konnten einige Delikte dazu führen, dass eine Firma von einer
öffentlichen Vergabe ausgeschlossen wurde. Jedoch konnten die staatlichen
Auftraggeber bisher kaum nachprüfen, ob einem Unternehmen etwas anzulasten
war. Zwar haben bereits mehrere Länder wie Bremen, Berlin und
Nordrhein-Westfalen ähnliche Listen wie die geplante. Sie beziehen sich
jedoch nur auf das jeweilige Bundesland und folgen überdies
unterschiedlichen Regeln.
Im neuen Register sollen die Behörden die Informationen künftig einfach
elektronisch abfragen können. Ab einem Auftragswert von 30.000 Euro sind
sie laut Gesetzentwurf dazu verpflichtet.
Vergaberechtsexperte Christian Heuking von Transparency International
findet den Entwurf „nicht mutig genug“. Die Schwelle zur Eintragung sei zu
hoch, sagt er. „Zwischen einem Verstoß und einer rechtskräftigen
Verurteilung vergehen Jahre.“
Heuking plädiert für ein Register, das früher ansetzt: „Unternehmen könnten
schon bei ausreichender Kenntnis von einem Verstoß, also ohne Urteil,
eingetragen werden.“ Dies müsse nicht gleich einen Ausschluss bedeuten: Der
Auftraggeber müsse dann prüfen und entscheiden, ob ein Auftrag an das
Unternehmen gehe. Das sei aufwendiger, gibt der Vergabeexperte zu.
Allerdings unter dem Gesichtspunkt des Wettbewerbs fairer, da die
Eintragung zeitlich näher am eventuellen Fehlverhalten liege, sagt Heuking.
Für die betroffenen Unternehmen geht es in jedem Fall um viel Geld –
immerhin vergibt die öffentliche Hand pro Jahr Aufträge zwischen 280 und
300 Milliarden Euro. Sie können einen Eintrag in die geplante
Korruptions-Datenbank allerdings abwenden durch eine „Selbstreinigung“.
Dafür müssen die Firmen sich zum Beispiel so strukturieren, dass ähnliche
Vergehen nicht mehr vorkommen. Oder sie sitzen es aus – je nach Schwere des
Delikts erlöscht der Eintrag nach drei bis fünf Jahren.
24 Feb 2017
## AUTOREN
DIR Eva Oer
## TAGS
DIR Unternehmen
DIR Schwerpunkt Korruption
DIR Informelle Arbeit
DIR Transparency International
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DIR Bestechung
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