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       # taz.de -- Gesetzentwurf zu korrupten Firmen: Ein Register für Missetäter
       
       > Ein Gesetzentwurf sieht vor: Korrupte Unternehmen sollen künftig in einer
       > bundesweiten Liste erfasst werden. Kritikern reicht das nicht.
       
   IMG Bild: Auch Schwarzarbeit kann zu einem Eintrag ins Register führen
       
       Berlin taz | Korrupte Unternehmen sollen künftig in ein bundesweites
       Register eingetragen und damit von der Vergabe öffentlicher Aufträge
       ausgeschlossen werden. Das sieht ein nun öffentlich gewordener
       Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium vor, der sich derzeit in
       der Ressortabstimmung befindet.
       
       In dieses „Wettbewerbsregister“ sollen nach Angaben aus Regierungskreisen
       Firmen Eingang finden, die sich etwa Geldwäsche und Betrug, Bestechung oder
       Schwarzarbeit zuschulden haben kommen lassen. Ist ein Manager wegen solcher
       Straftaten in Zusammenhang mit seinem Unternehmen rechtskräftig verurteilt
       worden, wurde ein Strafbefehl ausgesprochen oder eine Bußgeldentscheidung,
       müssen die Staatsanwaltschaften und andere Behörden die Firma in das
       Register eintragen.
       
       Auch bisher konnten einige Delikte dazu führen, dass eine Firma von einer
       öffentlichen Vergabe ausgeschlossen wurde. Jedoch konnten die staatlichen
       Auftraggeber bisher kaum nachprüfen, ob einem Unternehmen etwas anzulasten
       war. Zwar haben bereits mehrere Länder wie Bremen, Berlin und
       Nordrhein-Westfalen ähnliche Listen wie die geplante. Sie beziehen sich
       jedoch nur auf das jeweilige Bundesland und folgen überdies
       unterschiedlichen Regeln.
       
       Im neuen Register sollen die Behörden die Informationen künftig einfach
       elektronisch abfragen können. Ab einem Auftragswert von 30.000 Euro sind
       sie laut Gesetzentwurf dazu verpflichtet.
       
       Vergaberechtsexperte Christian Heuking von Transparency International
       findet den Entwurf „nicht mutig genug“. Die Schwelle zur Eintragung sei zu
       hoch, sagt er. „Zwischen einem Verstoß und einer rechtskräftigen
       Verurteilung vergehen Jahre.“
       
       Heuking plädiert für ein Register, das früher ansetzt: „Unternehmen könnten
       schon bei ausreichender Kenntnis von einem Verstoß, also ohne Urteil,
       eingetragen werden.“ Dies müsse nicht gleich einen Ausschluss bedeuten: Der
       Auftraggeber müsse dann prüfen und entscheiden, ob ein Auftrag an das
       Unternehmen gehe. Das sei aufwendiger, gibt der Vergabeexperte zu.
       Allerdings unter dem Gesichtspunkt des Wettbewerbs fairer, da die
       Eintragung zeitlich näher am eventuellen Fehlverhalten liege, sagt Heuking.
       
       Für die betroffenen Unternehmen geht es in jedem Fall um viel Geld –
       immerhin vergibt die öffentliche Hand pro Jahr Aufträge zwischen 280 und
       300 Milliarden Euro. Sie können einen Eintrag in die geplante
       Korruptions-Datenbank allerdings abwenden durch eine „Selbstreinigung“.
       Dafür müssen die Firmen sich zum Beispiel so strukturieren, dass ähnliche
       Vergehen nicht mehr vorkommen. Oder sie sitzen es aus – je nach Schwere des
       Delikts erlöscht der Eintrag nach drei bis fünf Jahren.
       
       24 Feb 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Eva Oer
       
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