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       # taz.de -- BVerfG zu türkischer Wahlwerbung: Kein Anspruch auf Einreise
       
       > Türkische Politiker können sich in Deutschland nicht auf Grundrechte
       > berufen. Die Bundesregierung plant derzeit jedoch keine Einschränkungen.
       
   IMG Bild: Veranstaltungen türkischer Politiker in Deutschland sind weder prinzipiell verboten noch erlaubt
       
       Karlsruhe taz | Türkische Minister haben keinen Anspruch, in Deutschland
       aufzutreten. Das stellte nun das Bundesverfassungsgericht klar.
       
       Als Minister könnten sie sich in Deutschland nicht auf Grundrechte berufen.
       Anlass der Entscheidung war der Auftritt des türkischen Premiers Binali
       Yıldırım Mitte Februar in Oberhausen. Er warb dort für die geplante
       türkische Verfassungsreform.
       
       Ein Deutscher aus der Eifel schrieb daraufhin einen empörten Brief an das
       Bundesverfassungsgericht. Normalerweise werden solche Unmutseingaben ohne
       Begründung abgelehnt, weil der Bürger offensichtlich nicht in den eigenen
       Grundrechten verletzt ist. Karlsruhe nutzte hier aber die Ablehnung der
       Klage, um die Rolle türkischer Regierungsmitglieder in Deutschland
       klarzustellen.
       
       Danach reisen die Minister in Deutschland nicht als einfache Bürger ein,
       sondern als Vertreter ihrer Staaten. Sie können sich daher gegenüber
       deutschen Behörden und Gerichten nicht auf deutsche Grundrechte berufen.
       
       Die Einreise türkischer Minister nach Deutschland bedürfe, so Karlsruhe,
       der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zustimmung der Bundesregierung.
       Es handele sich hierbei um einen Akt der Außenpolitik. Die Bundesregierung
       plant aber weiterhin keine Einreiseverbote für türkische Minister, so eine
       Sprecherin, und verwies auf die hohe Bedeutung der Meinungsfreiheit. (Az.:
       2 BvR 483/17)
       
       10 Mar 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
       ## TAGS
       
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