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       # taz.de -- Gesundheitsschädlicher Lärm: Brummen kann gefährlich werden
       
       > Dröhnende Geräusche technischer Anlagen können die Gesundheit schädigen.
       > Das ist sogar bei nicht hörbaren Tönen der Fall.
       
   IMG Bild: Der hier brummt nur freundlich
       
       Berlin taz | Nicht nur Verkehrslärm ist ein Störfaktor in manchen
       Wohngebieten, sondern auch tieffrequenter Lärm, beispielsweise sogenanntes
       Brummen. Das Umweltbundesamt hat jetzt einen Leitfaden zu diesem Thema
       herausgegeben, der ein Bewusstsein für diese Problematik schaffen soll.
       
       Der tieffrequente Schall hat eine niedrigere Tonhöhe als 90 Hertz und ist
       langwelliger als gewöhnlicher Hörschall. Die tiefen Frequenzen umgeben den
       Menschen oft im Alltag, etwa als dröhnendes Geräusch bei Fahrten im Auto,
       Zug oder Flugzeug. Werden Menschen dauerhaft im Wohnumfeld damit beschallt,
       kann dies ein Problem werden. Denn diese Geräusche werden von Menschen
       schnell als bedrohlich wahrgenommen. Und selbst wenn man sie nicht hört,
       können sie gesundheitliche Auswirkungen haben.
       
       Wie der Mediziner Thomas Stiller erklärt, gilt dies bei Geräuschen unter 20
       Hertz, die man auch als Infraschall bezeichnet. Sie reizen die Amygdala,
       also das Angstzentrum im Gehirn. Ist man diesen Frequenzen über längere
       Zeit ausgesetzt, kann es zu Schlafstörungen, Ängsten und Depressionen, aber
       auch zu Gleichgewichtsstörungen oder einem Tinnitus kommen. Laut Stiller
       sind etwa 10 bis 30 Prozent der Menschen anfällig für Beschwerden durch
       Infraschall.
       
       Woher aber kommt der gesundheitsgefährdende Schall? Quellen sind vor allem
       Windkraftanlagen, aber auch Wärmeluftpumpen. Lärmschutzmaßnahmen gegen
       Geräusche in diesen Frequenzen gibt es nicht.
       
       Weitere Forschung wichtig 
       
       Dem Münchner Juristen Martin Schröder zufolge ist es zudem sehr schwer für
       Anwohner, gegen die Lärmquellen zu klagen, da die gesetzlichen Regelungen
       gut zwanzig Jahre alt sind. Das sogenannte Bundes-Immissionschutzgesetz
       regelt zwar vor allem die Vorsorge und den Schutz vor Lärm. Und
       Bauaufsichtsbehörden müssen den Immissionsschutz bei
       genehmigungspflichtigen Anlagen, also etwa Windkraftanlagen, prüfen. Aber
       bei den tieffrequenten Geräuschen konkretisiert das Gesetz keine
       Schädlichkeitsschwelle, ein standardisiertes Prognoseverfahren gibt es
       bisher nicht.
       
       Laut Schröder liegt die Beweislast deshalb bei den Klägern. Sie müssen vor
       Gericht Beweise erbringen, dass sie konkret durch einen bestimmten Lärm
       geschädigt wurden. Eine Gesetzesreform mit verbesserten Kriterien werde es
       ohne einen gesicherten Erkenntnisfortschritt aber nicht geben. Daher sei es
       wichtig weiterzuforschen.
       
       15 Mar 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Stella Muthorst
       
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