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       # taz.de -- Kommentar Antidiskriminierungsurteil: Wegweisender Richterspruch
       
       > Ein öffentliches Hamburger Wohnungsunternehmen hat Bewerber nach Namen
       > sortiert. Endlich gibt es ein Machtwort gegen strukturellen Rassismus.
       
   IMG Bild: Das städtische Hamburger Wohnungsunternehmen Saga/GWG hat wegen eines türkisch klingenden Nachnamens diskriminiert
       
       Das Urteil könnte Geschichte schreiben, obwohl es doch eigentlich so
       selbstverständlich klingt. Eine Wohnungssuchende darf [1][wegen eines
       türkisch klingenden Namens] nicht von vornherein von der Interessenliste
       für eine Wohnung gestrichen und damit von der Vergabe einer Mietwohnung
       ausgeschlossen werden.
       
       Doch was so selbstverständlich klingt, ist in der Realität längst keine
       Selbstverständlichkeit, wie Antidiskriminierungsberatungsstellen wissen. Es
       gibt viele Menschen, die wegen ihres Namens, ihrer Hautfarbe oder ihrer
       Sprache oder Religion diskriminiert und benachteiligt werden.
       
       Da nützt auch kein Grundgesetz, wonach ja jeder Mensch vor dem Gesetz
       gleich ist, und selbst das allgemeine Gleichheitsgesetz, extra nach den
       Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union geschaffen, um
       Benachteiligung zu verhindern, lässt offensichtlich durch Advokaten
       Interpretationen zu, weil der deutsche Gesetzgeber offenkundig diese
       Missinterpretationen nicht gänzlich ausschließen wollte. Zumindest wurde
       wegen der Benachteiligung bei der Wohnungsvergabe in der Vergangenheit
       wenig geklagt, auch, da eine Diskriminierung schwer nachzuweisen ist.
       
       Daher ist es gut, dass jetzt das Amtsgericht Hamburg-Barmbek erstmals bei
       einem solch offensichtlichen Fall von Diskriminierung den Sachverhalt
       klargestellt und ein Machtwort gesprochen hat. Bezeichnenderweise ist die
       Beklagte die städtische Wohnungsbaugesellschaft Hamburg, die Saga/GWG, ein
       Unternehmen, bei dem Diskriminierung durch struktureller Rassismus
       eigentlich ein Tabu sein sollte.
       
       Von Antidiskiminierungsberatungsstellen wird dieses Urteil als wegweisend
       gewertet. Bleibt zu hoffen, dass die Wohnungswirtschaft diesen Warnschuss
       verstanden hat und das Urteil vielleicht vielen Mut gibt, gegen eine
       Benachteiligung vor Gericht zu ziehen. Und der rot-grüne Senat hat nun die
       Aufgabe, ihr Wohnungsunternehmen anzuweisen, diskriminierenden Praktiken
       wie die Benachteiligung ausländisch klingender Namen schleunigst
       einzustellen.
       
       10 Mar 2017
       
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