# taz.de -- Kommentar Antidiskriminierungsurteil: Wegweisender Richterspruch
> Ein öffentliches Hamburger Wohnungsunternehmen hat Bewerber nach Namen
> sortiert. Endlich gibt es ein Machtwort gegen strukturellen Rassismus.
IMG Bild: Das städtische Hamburger Wohnungsunternehmen Saga/GWG hat wegen eines türkisch klingenden Nachnamens diskriminiert
Das Urteil könnte Geschichte schreiben, obwohl es doch eigentlich so
selbstverständlich klingt. Eine Wohnungssuchende darf [1][wegen eines
türkisch klingenden Namens] nicht von vornherein von der Interessenliste
für eine Wohnung gestrichen und damit von der Vergabe einer Mietwohnung
ausgeschlossen werden.
Doch was so selbstverständlich klingt, ist in der Realität längst keine
Selbstverständlichkeit, wie Antidiskriminierungsberatungsstellen wissen. Es
gibt viele Menschen, die wegen ihres Namens, ihrer Hautfarbe oder ihrer
Sprache oder Religion diskriminiert und benachteiligt werden.
Da nützt auch kein Grundgesetz, wonach ja jeder Mensch vor dem Gesetz
gleich ist, und selbst das allgemeine Gleichheitsgesetz, extra nach den
Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union geschaffen, um
Benachteiligung zu verhindern, lässt offensichtlich durch Advokaten
Interpretationen zu, weil der deutsche Gesetzgeber offenkundig diese
Missinterpretationen nicht gänzlich ausschließen wollte. Zumindest wurde
wegen der Benachteiligung bei der Wohnungsvergabe in der Vergangenheit
wenig geklagt, auch, da eine Diskriminierung schwer nachzuweisen ist.
Daher ist es gut, dass jetzt das Amtsgericht Hamburg-Barmbek erstmals bei
einem solch offensichtlichen Fall von Diskriminierung den Sachverhalt
klargestellt und ein Machtwort gesprochen hat. Bezeichnenderweise ist die
Beklagte die städtische Wohnungsbaugesellschaft Hamburg, die Saga/GWG, ein
Unternehmen, bei dem Diskriminierung durch struktureller Rassismus
eigentlich ein Tabu sein sollte.
Von Antidiskiminierungsberatungsstellen wird dieses Urteil als wegweisend
gewertet. Bleibt zu hoffen, dass die Wohnungswirtschaft diesen Warnschuss
verstanden hat und das Urteil vielleicht vielen Mut gibt, gegen eine
Benachteiligung vor Gericht zu ziehen. Und der rot-grüne Senat hat nun die
Aufgabe, ihr Wohnungsunternehmen anzuweisen, diskriminierenden Praktiken
wie die Benachteiligung ausländisch klingender Namen schleunigst
einzustellen.
10 Mar 2017
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## AUTOREN
DIR Kai von Appen
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