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       # taz.de -- Urteil gegen Atomkraftgegner: Gorleben-Klagen gescheitert
       
       > Gorleben könnte immer noch ein Atommüllendlager werden. Die Klagen gegen
       > die Veränderungssperre wurden zurückgewiesen.
       
   IMG Bild: Der Bund hält sich die Nutzung von Gorleben als Endlager offen
       
       Lüneburg/Gorleben epd/dpa | Atomkraftgegner sind im Streit um Gorleben als
       möglichen Endlager-Standort für hoch radioaktiven Atommüll erneut mit zwei
       Klagen gescheitert. Mit den am Donnerstag vom Niedersächsischen
       Oberverwaltungsgericht zurückgewiesenen Berufungen wollten sie sich gegen
       die Ende März auslaufende Veränderungssperre für den Salzstock wehren.
       Greenpeace und ein privater Grundbesitzer wollen so seit Jahren verhindern,
       dass sich der Bund eine mögliche Nutzung des Salzstocks Gorleben als
       Endlager offenhält.
       
       Die Sperre verbietet für den Gorlebener Salzstock unterhalb einer
       bestimmten Tiefe Maßnahmen, die einer Erkundung als möglichem
       Endlagerstandort entgegenstehen. Nicht zulässig sind dort etwa Bohrungen
       nach Öl und Gas und die von Atomkraftgegnern aus dem Wendland beabsichtigte
       Förderung von Salz.
       
       Im Zuge der Neufassung des Endlagersuchgesetzes hatte
       Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) vor kurzem allerdings
       erklärt, die Veränderungssperre werde nicht über den 31. März 2017 hinaus
       verlängert. Somit würden alle infrage kommenden Endlagerstandorte künftig
       gleich behandelt.
       
       Die Umweltschutzorganisation Greenpeace und der Großgrundbesitzer und
       Atomkraftkritiker Fried Graf von Bernstorff aus dem Landkreis
       Lüchow-Dannenberg ziehen schon seit langem juristisch gegen die
       Veränderungssperre zu Felde.
       
       Die Klagen seien nicht begründet, urteilte das in Lüneburg ansässige
       Gericht am Donnerstag. Die von der Bundesregierung angeordnete
       Veränderungssperre sei zulässig, um die Standorterkundung für Anlagen zur
       Endlagerung radioaktiver Abfälle fortzusetzen und zu sichern. Mit seinem
       Urteil zog das Oberverwaltungsgericht einen Schlussstrich unter diese
       Auseinandersetzung. Es ließ eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht
       nicht zu.
       
       16 Mar 2017
       
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       Endlagerstandorte.