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       # taz.de -- Zschäpe im NSU-Prozess: Weitere Befangenheitsanträge
       
       > Der Prozess wird wegen mehrerer Befangenheitsanträge erst Ende März
       > fortgesetzt. Geplant war eigentlich, am Donnerstag weiterzuverhandeln.
       
   IMG Bild: Zschäpe ist wegen Mittäterschaft an allen Verbrechen des NSU angeklagt
       
       München dpa | Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe hat in
       schriftlicher Form außerhalb der Gerichtsverhandlung zwei weitere
       Befangenheitsanträge gegen Richter im NSU-Prozess gestellt. Damit sind
       derzeit drei Befangenheitsanträge Zschäpes offen. Einer richtet sich gegen
       einen Beisitzer, der zweite der neuen Anträge gegen den Vorsitzenden
       Richter Manfred Götzl. Ebenfalls gegen Götzl ging Zschäpe schon in der
       vorvergangenen Woche vor. Über diesen Antrag ist noch nicht entschieden.
       
       Eingereicht wurden die neuen Anträge Zschäpes von ihren drei
       Pflichtverteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm. Dabei
       ging es erneut um die Frist, die Richter Götzl für letzte Beweisanträge
       verfügte. Einer der Beisitzer hatte erklärt, er habe Götzls Verfügung
       „schriftlich verfasst“. Gleichzeitig war dieser Richter dem Kollegium
       zugeteilt, das diese Woche über den bereits vor zwei Wochen gestellten
       Befangenheitsantrag gegen Götzl beraten sollte. Einer der neuen Anträge
       richtete sich gegen ihn.
       
       Entsprechende Schriftsätze verschickte die Geschäftsstelle des
       Oberlandesgerichts München am Montag an die Prozessbeteiligten. Sie liegen
       der Deutschen Presse-Agentur vor. Keine Information gab es darüber, ob der
       Prozess am Donnerstag wie geplant weitergehen kann.
       
       Zschäpe ist im NSU-Prozess wegen Mittäterschaft an allen Verbrechen des
       „Nationalsozialistischen Untergrunds“ angeklagt. Dazu gehören neun Morde an
       türkisch- und griechischstämmigen Gewerbetreibenden aus Fremdenhass.
       
       21 Mar 2017
       
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