# taz.de -- PflichtverteidigerInnen im NSU-Prozess: Ohne Heer, ohne Stahl, ohne Sturm
> Beate Zschäpe torpediert die Arbeit ihrer PflichtverteidigerInnen. Die
> haben nun keine Lust mehr und fordern die eigene Entlassung.
IMG Bild: Wollen nicht mehr: Wolfgang Stahl (l.), Wolfgang Heer und Anja Sturm
München dpa | Drei der vier Pflichtverteidiger der mutmaßlichen
Rechtsterroristin Beate Zschäpe haben am Montag die Entlassung aus dem
NSU-Prozess beantragt. Eine Fortsetzung ihrer Tätigkeit in dem Verfahren
sei für sie „auch in persönlicher Hinsicht nicht mehr zumutbar“, schrieben
die Anwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm.
Sie reagierten damit auf einen Brief Zschäpes an den 6. Strafsenat des
Münchner Oberlandesgerichts, in dem sie sich von mehreren
Befangenheitsanträgen distanzierte, die die Anwälte außerhalb der
Verhandlung vergangene Woche in ihrem Namen gestellt hatten.
In einem Schreiben an das Gericht machten Heer, Stahl und Sturm geltend,
sie seien von einem Einverständnis Zschäpes mit ihrem Vorgehen ausgegangen.
Das hätten sie einer E-Mail und Telefonaten mit Rechtsanwalt Mathias Grasel
entnommen. Grasel war im Sommer 2015 als vierter Pflichtverteidiger berufen
worden, nachdem sich Zschäpe mit Heer, Stahl und Sturm überworfen hatte.
Der Schriftwechsel liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
Außerdem habe es ein Treffen der Verteidiger gegeben, an dem auch Zschäpes
Vertrauensanwalt Hermann Borchert teilgenommen habe. Jetzt aber müssten die
drei Pflichtverteidiger „entweder davon ausgehen, von den Rechtsanwälten
Grasel und Borchert mit unwahren Informationen (…) versorgt zu werden“ oder
dass sich Beate Zschäpe „wahrheitswidrig“ äußere. Rechtsanwalt Borchert
lehnte am Montag eine Stellungnahme ab.
Zschäpe ist seit Mai 2013 wegen Mittäterschaft an den Verbrechen des
„Nationalsozialistischen Untergrunds“ angeklagt. Dazu gehören neun Morde an
türkisch- und griechischstämmigen Zuwanderern aus Fremdenhass.
28 Mar 2017
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