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       # taz.de -- Verkauf der Lausitzer Braunkohle: Land vertraut Vattenfall-Kanzlei
       
       > Die Regierung in Potsdam berief sich auf ein Gutachten, um einen
       > Vattenfall-Verkauf zu erlauben. Das Problem: Die Gutachter sind
       > Vattenfalls Anwälte.
       
   IMG Bild: In der Lausitz wird so manches große Rad gedreht – hier im Tagebau Nochten
       
       Berlin taz | Hätte die Landesregierung von Brandenburg den Verkauf der
       Braunkohle-Sparte von Vattenfall an den tschechischen Energiekonzern EPH
       und den Finanzinvestor PPF verhindern oder an Bedingungen knüpfen können –
       etwa mehr finanzielle Sicherheiten für die spätere Beseitigung der
       Tagebauschäden? Über diese Frage wird im Land schon länger gestritten. Der
       Umweltverband Greenpeace und die Grünen argumentieren, dass das Land diese
       Möglichkeit gehabt hätte, aber ungenutzt verstreichen ließ.
       
       Das brandenburgische Wirtschaftsministerium hatte das, gestützt auf einen
       Vermerk des Landesamts für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, zunächst
       genauso gesehen; das zeigen interne Unterlagen aus dem Jahr 2014, die der
       taz vorliegen.
       
       Später argumentierte das Land, diese Möglichkeit habe beim Verkauf von
       Vattenfalls Braunkohle-Sparte doch nicht bestanden. Zur Begründung verwies
       das von SPD-Mann Albrecht Gerber geführte Wirtschaftsministerium im Januar
       dieses Jahres auf Einschätzungen aus „einem aktuellen Rechtsgutachten vom
       Januar 2017“.
       
       In der Antwort auf eine Anfrage der Brandenburger Grünen-Abgeordneten Heide
       Schinowsky hat das Ministerium nun erstmals bekannt gegeben, woher dieses
       Gutachten stammt. Es „wurde im Auftrag des DEBRIV Bundesverband Braunkohle
       durch die Firma Freshfields Bruckhaus Deringer LLP verfasst“, heißt es
       darin.
       
       ## „Wir haben das Gutachten schließlich nicht beauftragt“
       
       Das ist nicht nur deshalb bemerkenswert, weil Vattenfall ein wichtiges
       Mitglied im Bundesverband Braunkohle war. Zudem war die Kanzlei Freshfields
       ausgerechnet jene, die Vattenfall beim Verkauf der Braunkohlesparte
       juristisch beraten hat. Mit dem Verkauf, den Freshfields in einer
       Pressemitteilung vom April 2016 als „die größte und komplexeste Transaktion
       in der europäischen Energiewirtschaft in diesem Jahr“ bezeichnete, waren 28
       Anwälte der Kanzlei befasst.
       
       „Die Landesregierung beruft sich also auf ein Gutachten, in dem sich
       Freshfields die eigene Rechtsauffassung bestätigt“, kommentiert
       Greenpeace-Energieexperte Karsten Smid. Aus dem Brandenburger
       Wirtschaftsministerium gibt es keine Antwort auf die Frage, ob man es
       normal findet, die eigene Rechtsauffassung auf die Anwälte des Unternehmens
       zu stützen, über das man zu entscheiden hat. „Diese Frage stellt sich für
       uns nicht“, antwortet Sprecherin Claudia Lippert lediglich. „Wir haben das
       Gutachten schließlich nicht beauftragt.“
       
       Hintergrund des Streits ist die Frage, ob die Käufer wie vorgeschrieben für
       die Renaturierung der Tagebaue und die Beseitigung der Schäden aufkommen
       werden. Unter anderem dafür hatte Vattenfall zwar 1,7 Milliarden Euro an
       die neuen Eigentümer übertragen. Doch ob dieses Geld auch bei einer
       Insolvenz der Betreiber zur Verfügung stehen würde, ist offen. Eine
       sogenannte Patronatserklärung, in der sich die Eigentümer verpflichten, für
       ihr Brandenburger Tochterunternehmen einzustehen, liegt laut
       Wirtschaftsministerium nicht vor.
       
       Dennoch habe es die Landesregierung bisher abgelehnt, „Auflagen zur
       Sicherung der Rücklagen zu erteilen“, kritisiert die Grünen-Abgeordnete
       Schinowski – und warnt: „Die Kosten drohen am Steuerzahler
       hängenzubleiben.“
       
       30 Mar 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Malte Kreutzfeldt
       
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