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       # taz.de -- Koalition im Endspurt: Neues Gesetz gegen Scheinväter
       
       > Union und SPD wollen verhindern, dass mittellose Männer ausländischen
       > Frauen und ihren Kindern ein Aufenthaltsrecht verschaffen
       
   IMG Bild: Klassiker der Vaterschaftsfrage: Wer soll nun der Daddy sein?
       
       FREIBURG taz | Die deutsche Regierungskoalition will noch vor der
       Bundestagswahl ein Gesetz gegen missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen
       schaffen. Das beschloss vorige Woche der Koalitionsausschuss.
       
       Das Vorhaben zielt auf Männer, die gegen Bezahlung das Kind einer
       ausländischen Mutter anerkennen, um dieser den Aufenthalt in Deutschland zu
       sichern. Das Kind bekommt so die deutsche Staatsbürgerschaft und die Mutter
       ein Aufenthaltsrecht, um das Kind betreuen zu können. Als Akteure kommen
       dabei nicht nur deutsche Männer in Betracht, sondern auch Ausländer, die
       bereits acht Jahre rechtmäßig in Deutschland leben. Durch die
       Vaterschaftsanerkenung werden sie zwar unterhaltspflichtig. Wenn die Männer
       aber mittellos sind, spielt das praktisch keine Rolle.
       
       2008 hatte der Bundestag schon einmal ein Gesetz für solche Fälle
       beschlossen. Danach sollte die Ausländerbehörde in Verdachtsfällen die
       Vaterschaft anfechten können. Als Verdachtsfall galt es, wenn der Mann
       nicht mit der Frau verheiratet war und auch nie länger mit dem Kind in
       häuslicher Gemeinschaft gelebt hatte. Der Mann musste diesen Verdacht dann
       widerlegen, etwa durch einen Gentest. Wenn dies nicht gelang, hatte das
       Kind die eben erhaltene deutsche Staatsbürgerschaft wieder verloren.
       
       Sechs Jahre später beanstandete das Bundesverfassungsgericht diese
       Regelung, da sie unverhältnismäßig in das Recht auf Bewahrung der
       Staatsbürgerschaft und das Elternrecht eingreife. Es könne für einen Mann
       schließlich viele, auch legitime, Gründe geben, die Vaterschaft für ein
       Kind anzuerkennen, das er nicht gezeugt hat. Eine Neuregelung wäre nur
       zulässig, so Karlsruhe, wenn sie sich auf eindeutige Missbrauchsfälle
       beschränkt.
       
       Drei Jahre lang passierte nichts. Das Problem schien also nicht so relevant
       gewesen zu sein. Nun aber soll der Bundestag – kurz vor der Bundestagswahl
       – doch einen neuen Anlauf unternehmen. Der Koalitionsausschuss beauftragte
       Innen- und Justizministerium, sich „kurzfristig“ auf einen Gesetzentwurf zu
       verständigen.
       
       Das federführende Innenministerium konnte auf Anfrage jedoch keine Zahlen
       zur praktischen Bedeutung solcher Fälle nennen. Unter Berufung auf die
       Bundesländer hieß es nur, dass es „in zunehmender Zahl“ zu missbräuchlichen
       Vaterschaftsanerkennungen komme.
       
       3 Apr 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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