# taz.de -- Koalition im Endspurt: Neues Gesetz gegen Scheinväter
> Union und SPD wollen verhindern, dass mittellose Männer ausländischen
> Frauen und ihren Kindern ein Aufenthaltsrecht verschaffen
IMG Bild: Klassiker der Vaterschaftsfrage: Wer soll nun der Daddy sein?
FREIBURG taz | Die deutsche Regierungskoalition will noch vor der
Bundestagswahl ein Gesetz gegen missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen
schaffen. Das beschloss vorige Woche der Koalitionsausschuss.
Das Vorhaben zielt auf Männer, die gegen Bezahlung das Kind einer
ausländischen Mutter anerkennen, um dieser den Aufenthalt in Deutschland zu
sichern. Das Kind bekommt so die deutsche Staatsbürgerschaft und die Mutter
ein Aufenthaltsrecht, um das Kind betreuen zu können. Als Akteure kommen
dabei nicht nur deutsche Männer in Betracht, sondern auch Ausländer, die
bereits acht Jahre rechtmäßig in Deutschland leben. Durch die
Vaterschaftsanerkenung werden sie zwar unterhaltspflichtig. Wenn die Männer
aber mittellos sind, spielt das praktisch keine Rolle.
2008 hatte der Bundestag schon einmal ein Gesetz für solche Fälle
beschlossen. Danach sollte die Ausländerbehörde in Verdachtsfällen die
Vaterschaft anfechten können. Als Verdachtsfall galt es, wenn der Mann
nicht mit der Frau verheiratet war und auch nie länger mit dem Kind in
häuslicher Gemeinschaft gelebt hatte. Der Mann musste diesen Verdacht dann
widerlegen, etwa durch einen Gentest. Wenn dies nicht gelang, hatte das
Kind die eben erhaltene deutsche Staatsbürgerschaft wieder verloren.
Sechs Jahre später beanstandete das Bundesverfassungsgericht diese
Regelung, da sie unverhältnismäßig in das Recht auf Bewahrung der
Staatsbürgerschaft und das Elternrecht eingreife. Es könne für einen Mann
schließlich viele, auch legitime, Gründe geben, die Vaterschaft für ein
Kind anzuerkennen, das er nicht gezeugt hat. Eine Neuregelung wäre nur
zulässig, so Karlsruhe, wenn sie sich auf eindeutige Missbrauchsfälle
beschränkt.
Drei Jahre lang passierte nichts. Das Problem schien also nicht so relevant
gewesen zu sein. Nun aber soll der Bundestag – kurz vor der Bundestagswahl
– doch einen neuen Anlauf unternehmen. Der Koalitionsausschuss beauftragte
Innen- und Justizministerium, sich „kurzfristig“ auf einen Gesetzentwurf zu
verständigen.
Das federführende Innenministerium konnte auf Anfrage jedoch keine Zahlen
zur praktischen Bedeutung solcher Fälle nennen. Unter Berufung auf die
Bundesländer hieß es nur, dass es „in zunehmender Zahl“ zu missbräuchlichen
Vaterschaftsanerkennungen komme.
3 Apr 2017
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DIR Christian Rath
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