# taz.de -- Diesel-Skandal und Umweltverbände: VW lässt Abgas-Kritik verbieten
> Volkswagen erwirkt eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche
> Umwelthilfe. Der Verband hatte eigene Abgasmessungen durchgeführt.
IMG Bild: Schummelei unter der Abdeckung
Berlin taz | Mit einer Lösung für die Fahrzeuge, bei denen die
Abgasreinigung illegal manipuliert wurde, hat sich Volkswagen viel Zeit
gelassen. Auch eineinhalb Jahre nach Bekanntwerden der Vorwürfe sind von
den in Deutschland betroffenen 2,6 Millionen Fahrzeugen erst 1,6 Millionen
umgerüstet worden.
Deutlich schneller ist das Unternehmen, wenn es darum geht, gegen Kritiker
dieser Umrüstungen vorzugehen. Drei Wochen nachdem die Deutsche Umwelthilfe
(DUH) aufgrund eigener Messungen die Wirksamkeit der Nachrüstungen infrage
gestellt hatte, hat der Autokonzern jetzt eine einstweilige Verfügung gegen
den Umweltverband erwirkt, die insgesamt zehn Aussagen aus einer
Pressemitteilung verbietet.
Unter anderem darf der Verband bis auf Weiteres nicht mehr behaupten, dass
die Nachrüstung „eine weitgehend unwirksame Placebo-Maßnahme“ sei und VW
weiterhin gegen geltendes Recht verstoße.
Volkswagen begrüßte das Urteil. Es verhindere „unwahre Behauptungen über
die Wirksamkeit der technischen Anpassungsmaßnahmen“, sagte ein Sprecher.
Die DUH kritisierte hingegen, dass das Gericht der Argumentation von VW
ohne Anhörung gefolgt sei, und kündigte an, gegen die Entscheidung
juristisch vorzugehen.
## Umwelthilfe kündigt Gegenwehr an
Der Umweltverband hatte die realen Stickoxid-Emissionswerte eines VW Golf
Diesel gemessen. Vor der Nachrüstung durch eine VW-Werkstatt lagen sie bei
964 Milligramm pro Kilometer, danach bei 602 Milligramm. Das ist immer noch
das Dreifache des geltenden Grenzwerts von 180 Milligramm.
Die Messwerte werden von VW nicht bestritten; sie sind darum nach wie vor
im Internet zu finden. Allerdings gilt der Grenzwert der Rechtsauffassung
von Volkswagen zufolge nur auf dem Prüfstand im Labor. Laut DUH erklärte VW
im Antrag auf die einstweilige Verfügung, dass „Werte, die im realen
Fahrbetrieb gemessen werden, vollkommen unbeachtlich sind“.
Sämtliche Fahrzeuge, die umgerüstet wurden, „erfüllen die für alle
Automobilhersteller geltenden gesetzlichen Anforderungen der Europäischen
Union hinsichtlich Abgasemissionen“, sagte der VW-Sprecher.
Diese Auffassung wird vom Kraftfahrtbundesamt bestätigt: „Die Fahrzeuge
entsprechen nach der Umrüstung den geltenden Vorschriften“, sagte Sprecher
Stephan Immen. Die DUH sieht das anders. „Nach dem Europarecht ist es
eindeutig, dass die Grenzwerte nicht nur der Atemluft im Prüflabor dienen,
sondern vor allem der Gesundheit der Bürger.“ Der Verband hat darum gegen
das Kraftfahrtbundesamt Klage eingereicht, das die Nachrüstung von VW
akzeptiert hat.
5 Apr 2017
## AUTOREN
DIR Malte Kreutzfeldt
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