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       # taz.de -- Diesel-Skandal und Umweltverbände: VW lässt Abgas-Kritik verbieten
       
       > Volkswagen erwirkt eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche
       > Umwelthilfe. Der Verband hatte eigene Abgasmessungen durchgeführt.
       
   IMG Bild: Schummelei unter der Abdeckung
       
       Berlin taz | Mit einer Lösung für die Fahrzeuge, bei denen die
       Abgasreinigung illegal manipuliert wurde, hat sich Volkswagen viel Zeit
       gelassen. Auch eineinhalb Jahre nach Bekanntwerden der Vorwürfe sind von
       den in Deutschland betroffenen 2,6 Millionen Fahrzeugen erst 1,6 Millionen
       umgerüstet worden.
       
       Deutlich schneller ist das Unternehmen, wenn es darum geht, gegen Kritiker
       dieser Umrüstungen vorzugehen. Drei Wochen nachdem die Deutsche Umwelthilfe
       (DUH) aufgrund eigener Messungen die Wirksamkeit der Nachrüstungen infrage
       gestellt hatte, hat der Autokonzern jetzt eine einstweilige Verfügung gegen
       den Umweltverband erwirkt, die insgesamt zehn Aussagen aus einer
       Pressemitteilung verbietet.
       
       Unter anderem darf der Verband bis auf Weiteres nicht mehr behaupten, dass
       die Nachrüstung „eine weitgehend unwirksame Placebo-Maßnahme“ sei und VW
       weiterhin gegen geltendes Recht verstoße.
       
       Volkswagen begrüßte das Urteil. Es verhindere „unwahre Behauptungen über
       die Wirksamkeit der technischen Anpassungsmaßnahmen“, sagte ein Sprecher.
       Die DUH kritisierte hingegen, dass das Gericht der Argumentation von VW
       ohne Anhörung gefolgt sei, und kündigte an, gegen die Entscheidung
       juristisch vorzugehen.
       
       ## Umwelthilfe kündigt Gegenwehr an
       
       Der Umweltverband hatte die realen Stickoxid-Emissionswerte eines VW Golf
       Diesel gemessen. Vor der Nachrüstung durch eine VW-Werkstatt lagen sie bei
       964 Milligramm pro Kilometer, danach bei 602 Milligramm. Das ist immer noch
       das Dreifache des geltenden Grenzwerts von 180 Milligramm.
       
       Die Messwerte werden von VW nicht bestritten; sie sind darum nach wie vor
       im Internet zu finden. Allerdings gilt der Grenzwert der Rechtsauffassung
       von Volkswagen zufolge nur auf dem Prüfstand im Labor. Laut DUH erklärte VW
       im Antrag auf die einstweilige Verfügung, dass „Werte, die im realen
       Fahrbetrieb gemessen werden, vollkommen unbeachtlich sind“.
       
       Sämtliche Fahrzeuge, die umgerüstet wurden, „erfüllen die für alle
       Automobilhersteller geltenden gesetzlichen Anforderungen der Europäischen
       Union hinsichtlich Abgasemissionen“, sagte der VW-Sprecher.
       
       Diese Auffassung wird vom Kraftfahrtbundesamt bestätigt: „Die Fahrzeuge
       entsprechen nach der Umrüstung den geltenden Vorschriften“, sagte Sprecher
       Stephan Immen. Die DUH sieht das anders. „Nach dem Europarecht ist es
       eindeutig, dass die Grenzwerte nicht nur der Atemluft im Prüflabor dienen,
       sondern vor allem der Gesundheit der Bürger.“ Der Verband hat darum gegen
       das Kraftfahrtbundesamt Klage eingereicht, das die Nachrüstung von VW
       akzeptiert hat.
       
       5 Apr 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Malte Kreutzfeldt
       
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