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       # taz.de -- Gutachten zum Brennelemente-Export: Kein Stoff mehr für Tihange und Co
       
       > Die Ausfuhr von Brennelementen für Problemreaktoren bleibt strittig.
       > Atomgegner sehen das Umweltministerium nicht verpflichtet, sie zu
       > genehmigen.
       
   IMG Bild: Leuchtet schön im Abendlicht – ist aber auch ganz schön morsch
       
       Berlin taz | Vom Atomausstieg sind die Atombrennelementfabriken in Lingen
       und die Urananreicherungsanlage in Gronau ausgenommen. Das Problem: Beide
       Brennstoffproduktionsstätten beliefern auch störanfällige Reaktoren. Gegen
       diesen Widerspruch versuchen Atomgegner*innen und atomkritische
       Organisationen anzugehen. Ein neues Gutachten bestärkt sie nun in ihrer
       Haltung.
       
       Exporte von Atombrennstoffen brauchen eine Genehmigung. Diese wird nach dem
       deutschen Atomgesetz nur erteilt, wenn gewährleistet wird, dass die innere
       oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik nicht gefährdet wird. Nach
       Ansicht der Vereinigung Internationale Ärzte für die Verhütung des
       Atomkrieges (IPPNW) ist der Export von Brennstoffen durchaus gefährlich für
       die Bundesrepublik, weil die Reaktoren, für die Brennelemente hergestellt
       wurden, selbst ein Sicherheitsrisiko darstellen.
       
       Allerdings gilt nach europäischem Recht der Grundsatz des gegenseitigen
       Vertrauens zwischen den Mitgliedsstaaten. Auf diesem basiert auch das
       Gutachten des Bundesumweltministeriums (BMUB) über die Möglichkeit eines
       Exportstopps von Brennelementen. Da die belgische Regierung in Tihange 2
       und Doel 3 keine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik sieht,
       bestehe demnach kein Grund, Ausfuhrgenehmigungen zurückzuhalten. Zudem wird
       auf die Warenverkehrsfreiheit des europäischen Binnenmarkts verwiesen. Auch
       diese darf nur dann eingeschränkt werden, wenn die Ware ein
       Sicherheitsrisiko darstellt.
       
       Nun ließ IPPNW die Position des Ministeriums überprüfen. Das Fazit: „Es
       liegen keine Verpflichtungen vor, Ausfuhrgenehmigungen zu erteilen“, so
       Cornelia Ziehm, die als Anwältin das Gutachten überprüfte. Das europäische
       Recht biete Möglichkeiten, Ausfuhrverbote für Brennelemente zu verbieten,
       nun solle „konsequentes Handeln weiterverfolgt werden.“
       
       Auch der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens wurde vom BMUB bereits
       gebrochen: „Die Bundesregierung selbst hat teilweise schwerwiegende
       Sicherheitsdefizite bei den Reaktoren in Belgien festgestellt“, betonte
       Angelika Claußen, Europavorsitzende der IPPNW, und bezieht sich auf eine
       Untersuchung des BMUBs.
       
       Im Jahr 2016 prüfte eine von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD)
       beauftrage Kommission die Sicherheitsreserven von Tihange 2 und Doel 3.
       Daraufhin forderte Hendricks die Stilllegung der beiden Reaktoren. Ein
       Exportverbot sei deshalb rechtens.
       
       27 Apr 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Yvonne Elfriede Hein
       
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