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       # taz.de -- Mall of Shame: Ausbeutung bleibt legal
       
       > Die Klage eines um seinen Lohn betrogenen Bauarbeiters wird vom Berliner
       > Arbeitsgericht abgewiesen.
       
   IMG Bild: Proteste Betroffener
       
       „Ich hatte große Hoffnungen in die deutsche Justiz. Doch mittlerweile bin
       ich sehr enttäuscht“, sagt Ovidiu Mindrila. Gerade hat der rumänische
       Bauarbeiter erfahren, dass seine Klage auf eine Lohnnachzahlung von 4.134
       Euro abgewiesen wurde. Mindrila war extra aus Rumänien zum Prozess am
       Berliner Arbeitsgericht angereist. Er gehört zu jener Gruppe rumänischer
       Bauarbeiter, die auf der Baustelle des Einkaufszentrums Mall of Berlin
       gearbeitet haben und um große Teile ihres Lohns geprellt wurden. Das
       ausstehende Geld wollte sich Mindrila nun von der Bauherrin HGHI Leipziger
       Platz GmbH & Co. KG holen.
       
       Mindrila hatte von August bis Oktober 2014 vertragslos fast 500 Stunden für
       ein Subunternehmen auf der Baustelle gearbeitet. Statt der versprochenen 6
       Euro pro Stunde erhielt er am Ende nur etwa 200 Euro. Daraufhin wandte er
       sich mit einigen anderen Geprellten an die Basisgewerkschaft FAU (Freie
       ArbeiterInnenunion). Die Arbeiter protestierten medienwirksam und reichten
       Klagen gegen die Subunternehmen ein, bei denen sie beschäftigt waren.
       Obwohl sie in mehreren Prozessen gewannen, hat keiner der Betroffenen
       bisher seinen Lohn erhalten, weil die Subunternehmen Konkurs anmeldeten.
       
       Doch Mindrila und die FAU wollten sich damit nicht abfinden. Also
       verklagten sie mit der HGHI die Bauherrin, die das Zentrum betreibt. Die
       Firma gehört zum Firmengeflecht des Investors Harald Huth. „Wer die
       Subunternehmen auswählt, ist auch dafür verantwortlich, wenn die Löhne
       nicht gezahlt werden“, so die Argumentation von Mindrilas Anwalt Sebastian
       Kunz.
       
       Der Anwalt der beklagten Firma hatte hingegen argumentiert, dass einzig die
       Subunternehmen bestimmen, was auf der Baustelle geschieht. Das Geschäft der
       Holding sei es einzig, Einkaufszentren zu betreiben. Für den Bau seien die
       beauftragten Unternehmen zuständig. Dieser Rechtsauffassung schloss sich
       das Arbeitsgericht an und lehnte Mindrilas Klage ab. Trotz dieser
       Niederlage will er den juristischen Kampf fortsetzen. „Es geht um mein
       Recht“, betonte er gegenüber der taz.
       
       Enttäuscht zeigte sich auch Hendrik Lackus von der FAU Berlin. Anfangs habe
       er noch die Hoffnung gehabt, dass die Arbeiter ihre Löhne bekommen. Doch je
       länger sich die Auseinandersetzung hinzog, umso pessimistischer wurde er.
       Über die Stimmung der Betroffenen sagte er: „Mittlerweile sind viele der
       Arbeiter wieder in Rumänien. Trotz des großen Interesses an ihrem Fall in
       Deutschland glauben sie nicht mehr, dass sie ihren Lohn bekommen.“
       
       4 May 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Peter Nowak
       
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