# taz.de -- Kommentar Investorenschutzgerichte: Paralleljustiz durch Freihandel
> Ein luxemburgischer Investmentfonds verklagt Spanien wegen gestrichener
> Zulagen. So könnte die Paralleljustiz der Freihandelsabkommen aussehen.
IMG Bild: Solarpark in Sevilla
Eine stolze Summe: 128 Millionen Euro muss die [1][spanische Regierung an
den Investmentfonds Eiser Infrastructure] zahlen, der in Luxemburg sitzt.
So hat es ein Schiedsgericht in Washington entschieden.
Zunächst mag das Urteil fair erscheinen. Eiser hat in spanische Solarparks
investiert, weil man von staatlichen Zulagen profitieren wollte. Doch als
die Eurokrise ausbrach, musste die spanische Regierung sparen und hat diese
Solarzulagen gekürzt. Eiser fühlte sich geprellt. Trotzdem ist der Fall
seltsam. Denn der Investmentfonds war keineswegs die einzige Firma, die in
spanische Solarparks investiert hat. Auch spanische Unternehmen waren
beteiligt. Doch die Spanier erhielten keinen Schadenersatz – weil spanische
Gerichte entschieden haben, dass es rechtens war, dass der Staat die
Zulagen streicht.
Dieser Fall aus Spanien zeigt erneut, wie gefährlich die sogenannten
Investitionsschutzklauseln sind, die sich in der internationalen
Energiecharta finden und die auch in fast jedem anderen Freihandelsabkommen
verankert sind. Denn es wird eine Paralleljustiz für ausländische Konzerne
etabliert. Sie können ein Schiedsgericht in Washington anrufen, wann immer
sie ihre „legitimen Gewinnerwartungen“ geschmälert sehen. Bizarre
Konsequenz: Die Gerichte in demokratischen Ländern wie Spanien werden
ausgehebelt.
Deutschland macht ähnliche Erfahrungen. Alle großen Energiekonzerne klagen
gegen den Atomausstieg. Aber nur Vattenfall ist im Ausland angesiedelt und
kann daher vor ein Schiedsgericht in Washington ziehen. Dort verlangen die
Schweden fast 5 Milliarden Euro von der Bundesregierung, was sie bei einem
deutschen Gericht niemals durchsetzen könnten.
Ein bekanntes Sprichwort lautet: „Aus Schaden wird man klug.“ Doch bei den
Europäern ist dies leider noch nicht zu erkennen. Im geplanten
Freihandelsabkommen mit Kanada (Ceta) ist „Investorenschutz“ noch immer
vorgesehen.
8 May 2017
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## AUTOREN
DIR Ulrike Herrmann
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