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       # taz.de -- Streit über Pädophilie-Bericht: Volker Beck gegen Spiegel online
       
       > Der Grünen-Politiker will, dass ein alter Text von ihm nur mit
       > Distanzierung verbreitet wird. Jetzt muss der BGH entscheiden.
       
   IMG Bild: Volker Beck im Februar 2015
       
       Karlsruhe taz| Nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Der
       Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck will verhindern, dass Spiegel
       Online einen alten Text, in dem Beck die Entkrimininalisierung von
       einvernehmlichem Sex mit Kindern forderte, unverändert auf die Spiegel
       Online-Homepage stellt. Das verstoße gegen Becks
       „Urheberpersönlichkeitrsecht“.
       
       Beck hatte 1988 in dem Sammelband „Der pädosexuelle Komplex“ einen Beitrag
       veröffentlicht. Darin forderte er die teilweise Entkriminalisierung von
       gewaltfreiem Sex mit Kindern. Er plädierte dabei für eine Abkehr von der
       noch radikaleren Forderung einer völligen Entkriminalisierung, die damals
       in der Schwulenszene tonangebend war. Aber auch Beck ging damals davon aus,
       dass einvernehmlicher Sex mit Kindern eher harmlos sei. Ab 1993
       distanzierte sich Beck von dieser Position und bezeichnet sie heute als
       „abwegigen Stuss“ und „großen Fehler“.
       
       [1][Vor der Bundestagswahl 2013 wurde Beck sein alter Text vorgehalten.]
       Statt sich einfach nur erneut zu distanzieren, betonte Beck, der
       Buchherausgeber habe seinen Text damals gegen seinen Willen verändert.
       Allerdings fand ein Wissenschaftler alsbald das Originalmanuskript in einem
       Archiv der Grünen. Und es stellte sich heraus, dass der Herausgeber nur
       drei relativ geringe Änderungen vorgenommen hatte.
       
       Darüber berichtete Spiegel Online im September 2013 unter der Überschrift
       „Volker Beck täuschte Öffentlichkeit über Pädophilie-Text“ und verlinkte
       auf die beiden Texte, auch auf das bisher unveröffentlichte
       Schreibmaschinenmanuskript. Beck ließ Spiegel Online abmahnen. Sein Text
       sei urheberrechtlich geschützt und dürfe in dieser Form nicht ohne seinen
       Willen verbreitet werden. Er hatte damit Erfolg beim Landgericht Berlin und
       auch beim Berliner Kammergericht. Spiegel Online ging aber in Revision zum
       BGH und berief sich auf die Pressefreiheit.
       
       ## Durch Zitatrecht gedeckt
       
       „Das Urheberrecht ist nicht für die postfaktische Selbstdarstellung von
       Politikern da“, argumentierte Thomas Winter, der Spiegel Online-Anwalt bei
       der mündlichen Verhandlung an diesem Donnerstag. Die Veröffentlichung des
       Manuskripts sei durch das Zitatrecht gedeckt. Ausnahmsweise könne hier als
       Zitat der volle Text veröffentlicht werden, weil sich nur so überprüfen
       lasse, wie groß die Übereinstimmung zwischen Becks Manuskript und dem
       veröffentlichten Beitrag war.
       
       Volker Beck war persönlich nach Karlsruhe gekommen und versuchte den
       Eindruck zu kontern, er wolle etwas unter den Teppich kehren. Vielmehr habe
       er selbst das Manuskript [2][auf seiner Webseite] www.volkerbeck.de
       veröffentlicht. Allerdings ist bei dieser Veröffentlichung quer über jeder
       Manuskript-Seite in großer grauer Schrift ein Vermerk angebracht: „ICH
       DISTANZIERE MICH VON DIESEM BEITRAG. VOLKER BECK“.
       
       Ihm gehe es allein darum, dass niemand das Manuskript ohne diese
       Distanzierung verbreiten können soll, sagte Beck. Das unveränderte
       Spiegel-pdf könnte sonst schnell auf Hass-Internetseiten landen, wo der
       Eindruck erweckt würde, dass er auch heute noch solche Positionen vertrete.
       
       Der BGH ließ noch nicht erkennen, ob er für Beck oder für Spiegel Online
       entscheiden wird. Ein Urteil wird erst nach dem 1. Juni verkündet. An
       diesem Tag will das oberste deutsche Zivilgericht entscheiden, ob die
       Bundesregierung die Veröffentlichung von diplomatischen Berichten über
       Afghanistan auf der Webseite www.derwesten.de verhindern konnte. Auch die
       Bundesregierung hatte sich dabei auf ihr Urheberrecht berufen. Der BGH
       sieht offensichtlich Zusammenhänge zwischen beiden Fällen.
       
       11 May 2017
       
       ## LINKS
       
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