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       # taz.de -- Gerichtsurteil zu Kinderrechten: Samenbank muss Auskunft geben
       
       > Es ist ein Urteil für Kinderrechte: Eine Samenbank muss einem Gericht
       > zufolge einem minderjährigen Kind Auskunft über seinen leiblichen Vater
       > geben.
       
   IMG Bild: Wer hat mich gemacht? Auf diese Frage können künftig auch Kinder die durch Samenspenden gezeugt wurden, Antworten bekommen
       
       Berlin dpa/epd | Der Vater hat braune Haare und blaue Augen, liebt Musik
       und ist 1,84 Meter groß. Das Kind, das mit seinem Samen gezeugt wurde, kann
       nun diese Details zu seiner biologischen Herkunft erfahren, wie das
       Amtsgericht Berlin-Wedding entschied. Die [1][Samenbank] müsse Auskunft
       über alle relevanten Daten wie Name, Geburtsdatum, Personalausweisnummer
       und Anschrift zum Zeitpunkt der Spende erteilen, hieß es in dem am Montag
       veröffentlichten Urteil. Es ist aber noch nicht rechtskräftig (Amtsgericht
       Wedding, Aktenzeichen 13 C 259/16, Urteil vom 27. April 2017). Die
       rechtlichen Eltern hatten sowohl in eigenem Namen als auch im Namen des
       minderjährigen Kindes geklagt.
       
       Das verfassungsrechtlich geschützte Recht des Kindes auf [2][Kenntnis der
       eigenen Abstammung] überwiege die ebenfalls geschützten Interessen der
       Samenbank, hieß es im Urteil. Zwar habe der Spender das Recht auf
       informelle Selbstbestimmung, andererseits habe er sich bewusst an der
       Zeugung menschlichen Lebens beteiligt und trage dafür soziale und ethische
       Verantwortung. Auch die ärztliche Schweigepflicht stehe der Auskunft nicht
       entgegen, da die Eltern des Kindes selbst mit ihrer eigenen Klage ihr
       Einverständnis gegeben hätten.
       
       Die Eltern hatten zunächst mit notarieller Vereinbarung gegenüber dem
       natürlichen Vater und dem behandelnden Arzt darauf verzichtet, dass sie die
       Identität des Spenders erfahren. Das Kind wurde am 20. Dezember 2008
       geboren. Geklagt hatten die Eltern nun aber, weil strittig war, ob das Kind
       mit dem von der beklagten Samenbank gelieferten Samen gezeugt wurde.
       
       Laut Gericht ist ein Mindestalter für Informationen aus der Samenbank nicht
       erforderlich. Die Eltern könnten in eigener Verantwortung entscheiden, wann
       und wie sie das Kind über die Herkunft informieren.
       
       8 May 2017
       
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