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       # taz.de -- Gericht gibt Deutscher Fußball Liga Recht: Bremen bleibt auf Fußball-Kosten sitzen
       
       > Bremen kann Kosten von Polizeieinsätzen für Risikospiele nicht dem
       > Deutschen Deutschen Fußball Liga (DFL) in Rechnung stellen. Das entschied
       > das Verwaltungsgericht.
       
   IMG Bild: Wer soll zahlen? Polizeiaufgebot in Bremen um Krawalle in den Griff zu bekommen
       
       Alle haben gewonnen, und keinem ging es ums Geld: Den Eindruck konnte
       gewinnen, wer nach dem Urteil vor dem Bremer Verwaltungsgericht die
       Statements der Prozessbeteiligten hörte. Das waren auf der einen Seite das
       Land Bremen mit Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) und auf der anderen die
       Deutsche Fußball Liga (DFL) mit ihrem Präsidenten Reinhard Rauball.
       
       Das Gericht hatte nach einem langen Verhandlungstag mit mehreren
       Unterbrechungen schließlich geurteilt, dass der Gebührenbescheid für den
       Polizeieinsatz im Rahmen des Nordderbys zwischen Werder und dem Hamburger
       SV im April 2015 rechtswidrig war.
       
       425.718 Euro und elf Cent wollte Mäurer von der DFL für die Mehrkosten
       haben. Denn wenn der HSV nach Bremen kommt, ist dort Alarmstufe rot: Die
       Bundesligaspiele zwischen dem SV Werder und dem HSV gelten als
       Hochrisikospiele. Die anreisenden Fangruppen müssen von den heimischen
       Werder-Fans separiert, in Sonderbussen zum Stadion kutschiert und hinterher
       wieder zurück zum Bahnhof gebracht werden.
       
       Dafür und auch für die Sicherung des Bahnhofes braucht es viele Polizisten,
       weshalb zu solchen Risikospielen – auch Begegnungen zwischen Werder und
       Hannover 96 zählen dazu – regelmäßig auch aus anderen Bundesländern
       Hundertschaften angefordert werden und dann alle miteinander einen Berg an
       Überstunden vor sich herschieben.
       
       Das alles verursacht hohe Kosten, weshalb Innensenator Mäurer vor drei
       Jahren angekündigt hatte, der Deutschen Fußball Liga (DFL) als Veranstalter
       der Bundesliga die Mehrkosten für solche Einsätze in Rechnung zu stellen
       und ein entsprechendes Gesetz beschließen ließ. Mit diesem Vorstoß stand
       und steht Mäurer in Deutschland ziemlich alleine da; sein Amtskollege Boris
       Pistorius (SPD) aus Niedersachsen etwa vertritt wie die Mehrheit der
       Innenminister den Standpunkt, für die Aufrechterhaltung der öffentlichen
       Sicherheit und Ordnung sei allein der Staat verantwortlich.
       
       Aber Mäurer machte ernst und am 18. August 2015 flatterte der DFL der erste
       Gebührenbescheid aus Bremen ins Haus. Im Einzelnen stellte Bremen in
       Rechnung: Überstunden, Zuschläge für Wochenendarbeit, Transport und
       Hotelübernachtungskosten für auswärtige Beamte. Während bei normalen
       Fußballspielen zwischen 300 und 400 Beamte ausreichen, waren bei dem
       fraglichen Spiel gegen den HSV mehr als 900 PolizistInnen im Einsatz.
       
       Die DFL legte gegen den Bescheid Widerspruch ein und klagte gegen die
       Hansestadt Bremen. Dass der Gebührenbescheid nun als rechtswidrig
       zurückgewiesen wurde, begründete die Vorsitzende Richterin Silke Benjes
       damit, dass der zugrundeliegende Paragraph aus der Bremischen
       Gebührenordnung „keine wirksame Rechtsgrundlage für die Berechnung der
       Gebühren“ sei. Denn laut höchstrichterlicher Entscheidung müssen Schuldner
       die Gebührenhöhe ungefähr abschätzen können.
       
       Wie die Richterin in der Urteilsbegründung weiter sagte, hat das Gericht
       auch Bedenken gegen die Ermessensgrundlage: So war ein Streitpunkt der
       Parteien die Frage gewesen, wer überhaupt als Schuldner in Betracht kommt:
       Nur die DFL oder auch der SV Werder als weiterer Veranstalter? Die
       Ermessensgründe, warum nur der DFL eine Rechnung bekam und Werder nicht,
       waren in dem Bescheid nicht aufgeführt worden. Ebenfalls nicht abschließend
       klärte das Gericht die Frage der Verfassungsmäßigkeit. Eine Revision gegen
       das Urteil ist möglich.
       
       Mäurer zeigte sich nach dem Urteil mit sich im Reinen: „Wir werden
       weitermachen“, sagte er, und einfach die Bescheide „entsprechend anpassen“.
       Abgesehen davon gehe es „ja gar nicht um das Geld, sondern dass
       Polizeibeamte auch mal ein freies Wochenende haben“. Auch Rauball entdeckte
       nach der Urteilsverkündung sein Herz für PolizistInnen: „Das Kernproblem
       wird durch das Hin- und Herschieben von Geld nicht gelöst.“
       
       Künftig könnte sich ohnehin eine Einigung – vielleicht in Richtung
       pauschaler Zahlungen – abzeichnen: Noch vor der Urteilsverkündung gab der
       DFL-Präsident bekannt, dass er Mäurer ein Gesprächsangebot gemacht habe. In
       zwei bis drei Wochen wolle man sich zu einem „Orientierungsgespräch“
       treffen, um den „Schulterschluss zwischen Vereinen, der Politik und den
       Fans“ zu proben. Der Innensenator habe dem Treffen zugestimmt –
       Gebührenbescheide verschickt er aber erstmal trotzdem weiter.
       
       17 May 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Karolina Meyer-Schilf
       
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