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       # taz.de -- Bundesrat zu Verkauf von Zigaretten: Schockbilder-Verstecken ist illegal
       
       > Viele Läden verdecken Raucherlungen-Fotos auf Zigarettenpäckchen. Der
       > Bundesrat will das ändern. Doch die Tabaklobby gibt nicht auf.
       
   IMG Bild: Können nur abschrecken, wenn man sie sieht: Schockbilder auf einer Zigarettenverpackung
       
       Berlin taz | Händler dürfen Schockbilder auf Zigarettenschachteln laut
       Bundesrat nicht mehr verdecken. Die Warnhinweise müssten auch [1][zum
       Zeitpunkt „des Anbietens zum Verkauf“] zu sehen sein, heißt es in einem
       Zusatz zur [2][Tabakerzeugnis-Verordnung], den die Länderkammer am Freitag
       beschlossen hat.
       
       Bislang verstecken viele Geschäfte den Hinweis „Rauchen ist tödlich“ sowie
       die [3][Bilder etwa von einer krebskranken Lunge] hinter Plastik- oder
       Pappkarten. An Automaten sind sie durchgängig nicht zu sehen.
       
       Rauchen ist dem Bundesgesundheitsministerium zufolge das [4][größte
       vermeidbare Gesundheitsrisiko] in Deutschland. Jährlich würden mehr als
       120.000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums sterben. Dennoch rauchten
       insgesamt 28 Prozent der Frauen und Männer ab 18 Jahren.
       
       Um vom Kauf von Zigaretten abzuschrecken, sind die Warnhinweise seit etwa
       einem Jahr vorgeschrieben. Die Branche hat aber durch die „Product cards“
       verhindert, dass sie ihre volle Wirkung entfalten können.
       
       ## Tabaklobby: Verbot der Produktkarten so nicht möglich
       
       „Diese [5][Vorgehensweise der Händler ist eindeutig gesetzwidrig], dies hat
       der Bundesrat nun bestätigt“, sagt Johannes Spatz, Sprecher der
       Nichtraucher-Organisation Forum Rauchfrei. Die Initiative hatte im August
       2016 eine Kampagne gegen die Product Cards gestartet. Dabei hatte das Forum
       nach eigenen Angaben mehr als 130 Anzeigen im ganzen Bundesgebiet
       erstattet. Es sei ein Skandal, dass das Verdecken der Schockbilder fast ein
       Jahr lang geduldet worden sei.
       
       Wirksam werde die Entscheidung des Bundesrats, sobald das Kabinett zustimmt
       und die Änderungen offiziell veröffentlicht. Spatz erwartet, dass die für
       Tabak zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden dann „zügig dafür sorgen
       werden, dass die Product Cards in den Geschäften verschwinden und
       Zigarettenautomaten abgebaut werden.“ Bisher hätten die Behörden stets
       darauf verwiesen, dass keine bundesweit einheitliche Bewertung der Sachlage
       vorliege und sie deshalb abwarten würden.
       
       „Diese Forderung des Bundesrats kann durch die Bundesregierung nicht
       umgesetzt werden, weil ihr dafür die Verordnungsermächtigung fehlt“, sagte
       der taz Jan Mücke, Sprecher des Deutschen Zigarettenverbands, der die
       Tabakindustrie vertritt.
       
       300.000 Zigarettenautomaten und viele Verkaufsanlagen in Läden würden „von
       einem Tag auf den anderen“ nicht mehr genutzt werden können. „Da geht es um
       einen Schaden, der die Milliardengrenze überschreiten würde.“ Ein ein so
       weitreichender Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum sei nur auf der
       Grundlage eines Gesetzes und nicht nur einer Verordnung zulässig. „Sollte
       die Bundesregierung das dennoch umsetzen, wird diese Sache sicherlich vor
       Gericht verhandelt werden müssen.“
       
       12 May 2017
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://www.bundesrat.de/drs.html?id=221-1-17
   DIR [2] https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzv/BJNR098010016.html
   DIR [3] http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32014L0109&from=DE
   DIR [4] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/r/rauchen.html
   DIR [5] http://www.forum-rauchfrei.de/en/2017/05/12/bundesratsbeschluss-schockbilder-auf-zigarettenschachteln-duerfen-nicht-verdeckt-werden/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jost Maurin
       
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