# taz.de -- Bundesrat zu Verkauf von Zigaretten: Schockbilder-Verstecken ist illegal
> Viele Läden verdecken Raucherlungen-Fotos auf Zigarettenpäckchen. Der
> Bundesrat will das ändern. Doch die Tabaklobby gibt nicht auf.
IMG Bild: Können nur abschrecken, wenn man sie sieht: Schockbilder auf einer Zigarettenverpackung
Berlin taz | Händler dürfen Schockbilder auf Zigarettenschachteln laut
Bundesrat nicht mehr verdecken. Die Warnhinweise müssten auch [1][zum
Zeitpunkt „des Anbietens zum Verkauf“] zu sehen sein, heißt es in einem
Zusatz zur [2][Tabakerzeugnis-Verordnung], den die Länderkammer am Freitag
beschlossen hat.
Bislang verstecken viele Geschäfte den Hinweis „Rauchen ist tödlich“ sowie
die [3][Bilder etwa von einer krebskranken Lunge] hinter Plastik- oder
Pappkarten. An Automaten sind sie durchgängig nicht zu sehen.
Rauchen ist dem Bundesgesundheitsministerium zufolge das [4][größte
vermeidbare Gesundheitsrisiko] in Deutschland. Jährlich würden mehr als
120.000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums sterben. Dennoch rauchten
insgesamt 28 Prozent der Frauen und Männer ab 18 Jahren.
Um vom Kauf von Zigaretten abzuschrecken, sind die Warnhinweise seit etwa
einem Jahr vorgeschrieben. Die Branche hat aber durch die „Product cards“
verhindert, dass sie ihre volle Wirkung entfalten können.
## Tabaklobby: Verbot der Produktkarten so nicht möglich
„Diese [5][Vorgehensweise der Händler ist eindeutig gesetzwidrig], dies hat
der Bundesrat nun bestätigt“, sagt Johannes Spatz, Sprecher der
Nichtraucher-Organisation Forum Rauchfrei. Die Initiative hatte im August
2016 eine Kampagne gegen die Product Cards gestartet. Dabei hatte das Forum
nach eigenen Angaben mehr als 130 Anzeigen im ganzen Bundesgebiet
erstattet. Es sei ein Skandal, dass das Verdecken der Schockbilder fast ein
Jahr lang geduldet worden sei.
Wirksam werde die Entscheidung des Bundesrats, sobald das Kabinett zustimmt
und die Änderungen offiziell veröffentlicht. Spatz erwartet, dass die für
Tabak zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden dann „zügig dafür sorgen
werden, dass die Product Cards in den Geschäften verschwinden und
Zigarettenautomaten abgebaut werden.“ Bisher hätten die Behörden stets
darauf verwiesen, dass keine bundesweit einheitliche Bewertung der Sachlage
vorliege und sie deshalb abwarten würden.
„Diese Forderung des Bundesrats kann durch die Bundesregierung nicht
umgesetzt werden, weil ihr dafür die Verordnungsermächtigung fehlt“, sagte
der taz Jan Mücke, Sprecher des Deutschen Zigarettenverbands, der die
Tabakindustrie vertritt.
300.000 Zigarettenautomaten und viele Verkaufsanlagen in Läden würden „von
einem Tag auf den anderen“ nicht mehr genutzt werden können. „Da geht es um
einen Schaden, der die Milliardengrenze überschreiten würde.“ Ein ein so
weitreichender Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum sei nur auf der
Grundlage eines Gesetzes und nicht nur einer Verordnung zulässig. „Sollte
die Bundesregierung das dennoch umsetzen, wird diese Sache sicherlich vor
Gericht verhandelt werden müssen.“
12 May 2017
## LINKS
DIR [1] http://www.bundesrat.de/drs.html?id=221-1-17
DIR [2] https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzv/BJNR098010016.html
DIR [3] http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32014L0109&from=DE
DIR [4] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/r/rauchen.html
DIR [5] http://www.forum-rauchfrei.de/en/2017/05/12/bundesratsbeschluss-schockbilder-auf-zigarettenschachteln-duerfen-nicht-verdeckt-werden/
## AUTOREN
DIR Jost Maurin
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