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       # taz.de -- Rassistische Kontrolle der Bundespolizei: Straffrei und substanzlos
       
       > Bundespolizisten hatten Zeugenaussagen im Fall Sethi abgesprochen. Straf-
       > oder dienstrechtliche Konsequenzen gibt es aber nicht.
       
   IMG Bild: Macht ja nichts: Bundespolizisten sprachen ihre Aussagen vor Gericht ab
       
       Kiel taz | Für Kanwal Sethi war der 1. Februar 2017 ein guter Tag. Da
       entschied das Verwaltungsgericht in Dresden nach fast drei Jahren zu seinen
       Gunsten. Der Leipziger Filmregisseur sei am 31. März 2014 zu Unrecht von
       zwei Bundespolizisten am Erfurter Hauptbahnhof kontrolliert worden. Die
       Behauptung der Beamten, Sethi habe sich wie ein Taschendieb verhalten und
       sei ihnen deshalb aufgefallen, konnten sie im Laufe des Verfahrens nicht
       glaubhaft untermauern.
       
       Öffentlich wurde stattdessen, dass die betroffenen Beamten sich bezüglich
       ihrer Stellungnahmen abgesprochen hatten – und „zur Vorbereitung der
       Zeugenaussage“ sogar [1][zur zuständigen Bundespolizeidirektion nach Pirna
       zitiert worden] waren. Abgesprochene Zeugenaussagen seien keine
       Beweismittel mehr, entschied die entsetzte Dresdener Richterin.
       
       Die Bundestagsfraktion der Linken nahm diesen Vorfall zum Anlass, eine
       [2][Kleine Anfrage an die Bundesregierung] zu stellen. Die Antworten sind
       substanzlos und inhaltsleer. Die Antwort auf die Frage, wie im konkreten
       Fall mit dem Verdacht der Zeugenabsprache im Bundespolizeipräsidium
       umgegangen wurde, lautet: „Die Sachlage wurde im Rahmen der Dienst- und
       Fachaufsicht bewertet.“
       
       Als die Bundestagsabgeordnete Martina Renner wissen will, was das genau
       bedeutet, erhält sie den Hinweis, dass sich aus der Auswertung der
       Stellungnahme des Justiziars der Bundespolizeidirektion Pirna „keine
       rechtswidrige Zeugenabsprache“ ableiten ließ. Die Dienststelle sei
       „ungeachtet dessen“ noch einmal „über Umfang und Inhalt von Belehrungen
       sensibilisiert“ worden.
       
       Ähnlich lesen sich auch die Antworten auf die Fragen 7 bis 9, in wie vielen
       Fällen in den Jahren 2015 und 2016 straf- und dienstrechtliche Verfahren
       gegen Mitarbeiter*innen der Bundespolizei wegen vergleichbarer Vorwürfe
       geführt wurden; Antwort: keine.
       
       Sethis Anwalt Sven Adam, der sich auf Racial-Profiling-Verfahren
       spezialisiert hat, ist über die Antworten auf die Anfrage enttäuscht:
       „Relevant ist einzig die Erkenntnis, dass auch die beiden Beamten, die in
       dem Fall in Dresden die besagten Absprachen getroffen haben, kein
       Disziplinarverfahren bekommen haben“.
       
       25 May 2017
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /!5377879/
   DIR [2] https://kleineanfragen.de/bundestag/18/12293-moegliche-absprachen-von-bundespolizisten-vor-verfahren-wegen-racial-profiling
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Hanna Voß
       
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