# taz.de -- AfD-Politikerin scheitert vor Gericht: Extra3 durfte „Nazi-Schlampe“ sagen
> Die AfD-Politikerin konnte keine einstweilige Verfügung gegen die Satire
> von „Extra 3“ durchsetzen. Ihre Partei will jetzt gegen das Urteil
> Beschwerde einlegen.
IMG Bild: Der Müllhaufen der deutschen Geschichte enthält einige hässliche Dinge. Alice Weidel gehört nicht dazu
Hamburg dpa | Im Streit um die Formulierung „Nazi-Schlampe“ in der
NDR-Satiresendung „extra 3“ hat das Hamburger Landgericht einen
Unterlassungsantrag der AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel zurückgewiesen.
Es gehe in klar erkennbarer Weise um Satire, die von der Meinungsfreiheit
gedeckt sei, erklärte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Weidel stehe als
AfD-Spitzenkandidatin im Blickpunkt der Öffentlichkeit und müsse
überspitzte Kritik hinnehmen.
Die umstrittene Äußerung beziehe sich mit den Begriffen „Nazi“ und
„Schlampe“ in satirischer Weise auf ihre Forderung, dass politische
Korrektheit auf den Müllhaufen der Geschichte gehöre, stellte die
Pressekammer fest. Der Bezug zu „Nazi“ bestehe darin, dass Weidels Partei
„in weiten Teilen der Öffentlichkeit eher als Partei des rechten, teilweise
auch sehr rechten Spektrums wahrgenommen wird“.
Der Aussagegehalt von „Schlampe“ habe zwar eine sexuelle Konnotation. Es
liege für den Zuschauer aber auf der Hand, „dass die Bezeichnung nur
gewählt wurde, weil die Antragstellerin eine Frau ist, die Äußerung aber
keinerlei Wahrheitsgehalt aufweist“. Anlass für ihre Verbreitung sei allein
die Forderung, die politische Korrektheit auf den Müllhaufen der Geschichte
zu werfen, gewesen.
Moderator Christian Ehring hatte in der Sendung am 27. April auf Weidels
Rede beim AfD-Parteitag in Köln reagiert: „Jawohl. Schluss mit der
politischen Korrektheit, lasst uns alle unkorrekt sein. Da hat die
Nazi-Schlampe doch recht.“ Die Entscheidung des Landgerichts ist nicht
rechtskräftig. Der Bevollmächtigte von Weidel habe bereits eine Beschwerde
zum Oberlandesgericht angekündigt.
AfD-Sprecher Christian Lüth sagte: „Dieses erste Urteil zeigt, wie weit man
in Deutschland unter dem Deckmantel der Satire gehen kann. Dass solche
aggressiven Diffamierungen auch eine sicherheitsrelevante Komponente für
Frau Weidel haben, scheint das Gericht nicht berücksichtigt zu haben. Wir
werden gegen diesen Beschluss Beschwerde einlegen.“
17 May 2017
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