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       # taz.de -- AfD-Politikerin scheitert vor Gericht: Extra3 durfte „Nazi-Schlampe“ sagen
       
       > Die AfD-Politikerin konnte keine einstweilige Verfügung gegen die Satire
       > von „Extra 3“ durchsetzen. Ihre Partei will jetzt gegen das Urteil
       > Beschwerde einlegen.
       
   IMG Bild: Der Müllhaufen der deutschen Geschichte enthält einige hässliche Dinge. Alice Weidel gehört nicht dazu
       
       Hamburg dpa | Im Streit um die Formulierung „Nazi-Schlampe“ in der
       NDR-Satiresendung „extra 3“ hat das Hamburger Landgericht einen
       Unterlassungsantrag der AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel zurückgewiesen.
       Es gehe in klar erkennbarer Weise um Satire, die von der Meinungsfreiheit
       gedeckt sei, erklärte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Weidel stehe als
       AfD-Spitzenkandidatin im Blickpunkt der Öffentlichkeit und müsse
       überspitzte Kritik hinnehmen.
       
       Die umstrittene Äußerung beziehe sich mit den Begriffen „Nazi“ und
       „Schlampe“ in satirischer Weise auf ihre Forderung, dass politische
       Korrektheit auf den Müllhaufen der Geschichte gehöre, stellte die
       Pressekammer fest. Der Bezug zu „Nazi“ bestehe darin, dass Weidels Partei
       „in weiten Teilen der Öffentlichkeit eher als Partei des rechten, teilweise
       auch sehr rechten Spektrums wahrgenommen wird“.
       
       Der Aussagegehalt von „Schlampe“ habe zwar eine sexuelle Konnotation. Es
       liege für den Zuschauer aber auf der Hand, „dass die Bezeichnung nur
       gewählt wurde, weil die Antragstellerin eine Frau ist, die Äußerung aber
       keinerlei Wahrheitsgehalt aufweist“. Anlass für ihre Verbreitung sei allein
       die Forderung, die politische Korrektheit auf den Müllhaufen der Geschichte
       zu werfen, gewesen.
       
       Moderator Christian Ehring hatte in der Sendung am 27. April auf Weidels
       Rede beim AfD-Parteitag in Köln reagiert: „Jawohl. Schluss mit der
       politischen Korrektheit, lasst uns alle unkorrekt sein. Da hat die
       Nazi-Schlampe doch recht.“ Die Entscheidung des Landgerichts ist nicht
       rechtskräftig. Der Bevollmächtigte von Weidel habe bereits eine Beschwerde
       zum Oberlandesgericht angekündigt.
       
       AfD-Sprecher Christian Lüth sagte: „Dieses erste Urteil zeigt, wie weit man
       in Deutschland unter dem Deckmantel der Satire gehen kann. Dass solche
       aggressiven Diffamierungen auch eine sicherheitsrelevante Komponente für
       Frau Weidel haben, scheint das Gericht nicht berücksichtigt zu haben. Wir
       werden gegen diesen Beschluss Beschwerde einlegen.“
       
       17 May 2017
       
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