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       # taz.de -- Kommentar Alterspräsident: Keine gute Entscheidung
       
       > Der Bundestag hat seine Geschäftsordnung geändert, um einen
       > AfD-Alterspräsidenten zu verhindern. Das nutzt nur den Rechtspopulisten.
       
   IMG Bild: Mit Verfahrentricks zum Alterspräsidenten des Bundestages? Wolfgang Schäuble könnte der nächste sein
       
       Norbert Lammerts Absicht war gut. Der scheidende Bundestagspräsident will
       verhindern, dass ein AfD-Abgeordneter die erste Sitzung des neugewählten
       Parlaments im Herbst mit einer Rede eröffnen darf – dazu vermutlich einer,
       der den Holocaust als „Mythos“ bezeichnet hat.
       
       Deshalb hat das Parlament mit den Stimmen von CDU und SPD am frühen
       Freitagmorgen auf Lammerts Vorschlag hin die Geschäftsordnung geändert:
       Alterspräsident des Bundestags soll künftig nicht mehr der an Jahren
       älteste Abgeordnete, sondern der mit den meisten Dienstjahren sein. Statt
       des befürchteten AfD-Mannes Wilhelm von Gottberg wird dies nun vermutlich
       der CDU-Abgeordnete und Finanzminister Wolfgang Schäuble werden.
       
       Ohne jeden Zweifel ist Schäuble die bessere Wahl. Und dennoch: Die
       Entscheidung ist falsch, schlecht für die Demokratie und sie wird vor allem
       der AfD nutzen. Denn diese kann sagen: Schaut her, die Regierungsparteien
       haben eine solche Angst vor uns, dass sie zu Verfahrenstricks greifen
       müssen. Auch können sich die Rechtspopulisten wieder mal als ausgegrenzt
       und damit als Opfer darstellen. Das dürfte ihnen im Wahlkampf eher nutzen.
       
       Wichtiger Bestandteil der Demokratie ist, dass die Spielregeln für alle
       gelten, auch für jene, die mitunter schwer erträgliche Meinungen vertreten.
       Mit Blick auf die AfD heißt das: Solange die Rechtspopulisten gewählt
       werden und nicht gegen das Grundgesetz verstoßen, stehen ihnen die gleichen
       Rechte wie allen anderen Parteien zu. Das muss und kann man aushalten – und
       sie inhaltlich bekämpfen.
       
       ## Nach wenigen Stunden hat sich der Job erledigt
       
       Warum so ängstlich? Unsere Demokratie ist stark genug, um eine Rede von
       Gottbergs im Bundestags zu ertragen. Zu befürchten wäre wohl nicht, dass er
       dort seine kruden Äußerungen zum Holocaust wiederholen würde. Das würde
       vermutlich selbst die AfD nicht zulassen. Diese Äußerungen hat von Gottberg
       übrigens 2001 im Ostpreußenblatt publiziert, damals war er noch Mitglied
       der CDU. Konsequenzen sind nicht bekannt.
       
       Abgeordnete können mit Zwischenrufen, fehlendem Applaus oder einfach, indem
       sie den Plenarsaal verlassen, Missfallen oder gar Empörung über einer Rede
       ausdrücken – die Union hat dies 1994 bei einem Alterspräsidenten
       eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Als der Schriftsteller Stefan Heym für
       die PDS den Bundestag eröffnete, veweigerte sie ihm fast geschlossen den
       Applaus – nur Rita Süssmuth klatschte. Das Verhalten der Union war gemessen
       an der Person und der Rede Heyms unangebracht und vor allem ideologisch
       motiviert. Im Fall von Gottberg wäre das anders gewesen.
       
       Ohnehin hat der Alterspräsident zwar zweifellos eine hohe symbolische
       Bedeutung, nach wenigen Stunden aber hat sich der Job erledigt. Die viel
       größere Herausforderung wird dem Bundestag bei der Wahl der Vizepräsidenten
       bevorstehen. Laut Geschäftsordnung steht jeder Fraktion einer dieser Posten
       zu – vermutlich also auch der AfD. Anders als den Alterspräsidenten ist das
       eine Aufgabe für die gesamte Legislaturperiode.
       
       Der Landtag in NRW hat sich am Donnerstag in einer ähnlichen Situation
       [1][für eine Absprache aller Parteien jenseits der AfD entschieden]. Das
       Ergebnis: Alle Fraktionen außer der AfD erhalten einen Posten als
       Landtagsvizepräsident. Auch die Grünen, obwohl ihre Fraktion kleiner als
       die der Rechtspopulisten ist. Im Sinne der Demokratie ist auch das keine
       gute Entscheidung.
       
       2 Jun 2017
       
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