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       # taz.de -- Bundesverfassungsgericht entscheidet: Atomsteuer ist verfassungswidrig
       
       > Unvereinbar mit dem Grundgesetz: So lautet das Urteil der Karlsruher
       > Richter. Die Kraftwerksbetreiber können nun auf Rückzahlungen in
       > Milliardenhöhe hoffen.
       
   IMG Bild: Hätten nicht besteuert werden dürfen – ein Arbeiter überprüft mit Uran angereicherte Brennstäbe
       
       Karlsruhe dpa | Die von 2011 bis 2016 kassierte Brennelementesteuer ist
       nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unvereinbar mit dem
       Grundgesetz. In dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss erklären die
       Karlsruher Richter das Gesetz deshalb rückwirkend für nichtig.
       
       Damit können die Atomkonzerne auf Rückerstattung von insgesamt mehr als
       sechs Milliarden Euro hoffen. Der Bund habe keine Gesetzgebungskompetenz
       für den Erlass der Steuer gehabt, heißt es zur Begründung. (Az. 2 BvL 6/13)
       
       Zu zahlen waren 145 Euro je Gramm auf alle Brennelemente, die erstmals im
       Reaktor zum Einsatz kamen. Für den Energiekonzern Eon summierte sich das
       nach Auskunft eines Sprechers über die sechs Jahre auf rund 2,8 Milliarden
       Euro.
       
       RWE hofft darauf, 1,7 Milliarden Euro zurückzubekommen. Bei EnBW sind es
       1,44 Milliarden Euro. Der schwedische Konzern Vattenfall hat seit der
       Nuklearkatastrophe im japanischen Fukushima 2011 keine deutschen Kraftwerke
       mehr am Netz.
       
       Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums hat die Steuer insgesamt 6,285
       Milliarden Euro in die Staatskasse gespült.
       
       Die AKW-Betreiber hatten die Steuer vor verschiedenen Finanzgerichten
       angefochten. In Hamburg hatten die Richter grundsätzliche Zweifel an der
       Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Nach einer Klage von Eon setzten sie
       deshalb 2013 das Verfahren aus und legten die Sache dem
       Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.
       
       Im Zuge einer Einigung über die kostspielige Finanzierung der Entsorgung
       der atomaren Altlasten mit dem Bund hatten die Konzerne etliche Klagen
       fallen lassen. Ihren Widerstand gegen die Brennelementesteuer hatten sie
       aber nicht aufgegeben.
       
       7 Jun 2017
       
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