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       # taz.de -- Kommentar EuGH-Urteil vegane Produkte: Mmmmh, Eutersekrete!
       
       > Nur Produkte aus der „normalen Eutersekretion“ von Tieren dürfen Milch,
       > Joghurt und Käse heißen. Lecker! Ein Milchverbot wäre besser.
       
   IMG Bild: Hier wird noch ganz unindustriell gemolken
       
       Nach einem [1][neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)] dürfen
       nur solche Produkte die Bezeichnungen „Milch“, „Joghurt“ und „Käse“ tragen,
       die aus der „normalen Eutersekretion“ von Tieren gewonnen werden. Diese
       Formulierung muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Mmh,
       Eutersekrete, das klingt lecker!
       
       Ich wette, dass viele MilchtrinkerInnen gern auf die Assoziation eines
       tropfenden Kuheuters verzichten, wenn sie ihren Kaffee genießen. Vor allem
       wenn sie dabei ein realistisches Bild von einem Euter vor Augen haben: mit
       dicken Adern durchsetzt und auch mal mit Kot beschmiert.
       
       Circa ein Viertel der Milchkühe leidet an chronischen Euterentzündungen.
       Das tut nicht nur den Kühen weh, sondern entlässt Eiterzellen in die Milch.
       Rein gesetzlich ist das kein Problem, solange ihre Anzahl unter den in der
       Milchgüteverordnung festgelegten Höchstgrenzen liegt und die Milch
       pasteurisiert wird. Aber besteht wirklich jemand darauf, dass in seiner
       Müslimilch „somatische Zellen“ herumschwimmen (erlaubt bis zu 400.000 in
       einem Milliliter) – und fühlt sich betrogen, wenn es dann doch nur
       Hafersaft ist?
       
       Von dieser grundsätzlich „somatischen“ Herkunft mal abgesehen ist an den
       heute verkaufen Säugetiersekreten eh nichts „normal“: nicht, dass manche
       Kühe nicht mehr richtig gehen können, weil sie das auf XXXL gezüchtete
       Euter behindert; auch nicht, dass sie Skelettprobleme haben, weil die
       gigantischen Milchmengen ihren Calciumstoffwechsel belasten; dass sie wegen
       der Spaltenböden Klauenentzündungen bekommen und dass etliche von ihnen
       sowieso niemals die Gelegenheit zur freien Fortbewegung haben, weil
       Anbindehaltung von Kühen immer noch gang und gäbe ist.
       
       Brauchen wir den EuGH wirklich, um solche Produktionsverhältnisse zu
       schützen? Besser wäre der Umkehrschluss: Dann kommt ab jetzt nichts mehr in
       den Kühlschrank, wo „Milch“ draufsteht.
       
       14 Jun 2017
       
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