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       # taz.de -- Kommentar Verlorene Ehe-für-alle-Klage: Grünes Showjammern
       
       > Die Klage der Grünen ist gescheitert – der Bundestag muss nicht über die
       > „Ehe für alle“ abstimmen. Geholfen hat es der Partei dennoch.
       
   IMG Bild: Das Urteil enttäuscht – sicherlich auch Göring-Eckardt und Özdemir
       
       Im Bundestag gibt es eine eindeutige Mehrheit für die Gleichstellung von
       Schwulen und Lesben im Eherecht. SPD, Linke, Grüne und einige CDUler sind
       für die „Ehe für alle“. Leider ist die SPD Teil der Großen Koalition – und
       muss auf ihren Regierungspartner, die CDU/CSU, Rücksicht nehmen.
       
       Diese Konstellation führte dazu, dass über entsprechende Oppositionsanträge
       zur „Ehe für alle“ seit vier Jahren gar nicht abgestimmt wurde. Vertagung
       folgte auf Vertagung. Das wirkte nicht nur ziemlich provokativ. Es war auch
       politisch unnötig.
       
       Es wäre ja nicht das erste Mal, dass die SPD in der Koalition mit Rücksicht
       auf den Regierungspartner etwas ablehnt, das sie eigentlich gut findet. So
       ist das nun mal in der Politik. Die Wähler verstehen das. SPD-Wähler
       sowieso.
       
       Die Koalition hat damit den Grünen eine Vorlage dafür gegeben, noch mal
       öffentlich die Arroganz der Mehrheit zu kritisieren. Dass die
       Oppositionsanträge dutzendfach vertagt wurden, brachte ihnen mehr
       Öffentlichkeit, als wenn die Mehrheit sie schnell vom Tisch gewischt hätte.
       Auch wenn die Grünen mit ihrer [1][Klage beim Bundesverfassungsgericht] nun
       verloren haben – ihre Position konnten sie durch lautes Showjammern dennoch
       deutlich machen.
       
       Auch juristisch war die Klage nicht abwegig. Wer einen Gesetzentwurf
       einbringt, sollte einen Anspruch haben, dass darüber spätestens am Ende der
       Wahlperiode abgestimmt wird. So jedenfalls stellt sich der Bürger
       parlamentarische Arbeit vor. Die Richter sahen das nun nicht so streng. Es
       genüge, dass es mehrere Beratungen, eine Anhörung und eine aktuelle Stunde
       gegeben habe
       
       Für die Darstellung der Positionen in der Öffentlichkeit mag das
       tatsächlich ausreichend sein. Sein hohes Ansehen genießt das Parlament aber
       daher, dass es auch ein Entscheidungsorgan ist – das höchste im
       demokratischen Staat. Diesen Nimbus haben die Richter mit ihrer
       Entscheidung nun nicht gerade gestärkt.
       
       20 Jun 2017
       
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