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       # taz.de -- Ethik des autonomen Fahrens: Regeln für den Algorithmus
       
       > Eine vom Verkehrsministerium eingesetzte Kommission fordert: keine
       > Aufrechnung von Menschenleben und besseren Datenschutz.
       
   IMG Bild: Autonome Fahrt mit einem Prototyp auf der A81
       
       Berlin taz | Autos treffen zunehmend autonome Entscheidungen. Sie parken
       beispielsweise bereits ohne Lenkung des Fahrers ein oder wechseln
       selbstständig die Fahrspur auf der Autobahn. Bei der Programmierung
       künftiger, noch selbstständigerer Fahrsysteme sollen Entwickler ethische
       Leitplanken befolgen. Der Grundsatz dabei: Fahrsysteme sind dann ethisch
       wünschenswert, wenn sie weniger Unfälle verursachen als menschliche Fahrer.
       Das ist das Ergebnis eines gestern vorgestellten [1][Berichts] der von
       Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) eingesetzten
       Ethik-Kommission.
       
       „Wir sind das erste Land weltweit, das nebst gesetzlichen nun auch ethische
       Fragen diskutiert“, sagte Dobrindt. In fünf Jahren würden die heute auf der
       A 9 getesteten selbstfahrenden Autos auf dem Markt erhältlich sein, sagte
       der Verkehrsminister. Die Mitglieder der 14-köpfigen Ethikkommission haben
       die vollautomatisierten Fahrzeuge im Rahmen der Untersuchung auf der A 9
       auch selbst getestet. Dabei handelt es sich um dauerhaft vom System
       gesteuerte Modelle, bei denen der Fahrer jedoch aufgefordert werden kann,
       die Führung zu übernehmen.
       
       „Ich wollte die Steuerung gar nicht mehr zurückhaben“, sagte der Leiter der
       Kommission und frühere Verfassungsrichter Udo Di Fabio. Das Fahrsystem sei
       bei strömendem Regen um einiges besser gefahren als er. Trotz des großen
       Potenzials der Unfallvermeidung sagte Di Fabio: „Keine Technik wird uns
       jemals totale Sicherheit bringen.“ Es werde immer Situationen geben, in
       denen Schäden an Menschen unausweichlich seien.
       
       In diesen Fällen geht laut dem Bericht zwar Sachschaden vor
       Personenschaden, bei den menschlichen Opfern darf jedoch keine Selektion
       gemacht werden. „Die Qualifizierung nach persönlichen Merkmalen wie Alter,
       Geschlecht, körperliche oder geistige Konstitution ist strikt untersagt“,
       schreiben die Wissenschaftler und Experten der Ethikkommission. Anders
       verhält es sich bei der Anzahl der Personenschäden: Hier kann laut Bericht
       eine allgemeine Programmierung auf eine möglichst geringe Zahl von
       Personenschäden vertretbar sein.
       
       ## Riesiger Zukunftsmarkt
       
       Auch das Thema Datenschutz findet sich in dem Bericht. „Die Datenmengen
       werden mit automatisiertem und vernetztem Fahren explodieren“, sagte Di
       Fabio. Hinsichtlich dieser Entwicklung müssten Fahrzeughalter
       „grundsätzlich über Weitergabe und Verwendung ihrer anfallenden
       Fahrzeugdaten“ entscheiden dürfen, heißt es im Bericht – anders als das
       heute etwa bei der Nutzung sozialer Netzwerke die Regel sei.
       
       Bekannte Datensammler wie die US-Konzerne Google und Apple planen bereits
       den Einstieg in die pozentiell hoch lukrative Roboterautoindustrie. Studien
       von McKinsesy zufolge sollen mit dem autonomen Fahren bis im Jahr 2030
       jährlich über 6 Billionen Dollar umgesetzt werden.
       
       20 Jun 2017
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/bericht-ethik-kommission-af.html
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Dario Dietsche
       
       ## TAGS
       
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