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       # taz.de -- Neue Behörde der Europäischen Union: EU-Staatsanwaltschaft gegen Betrug
       
       > Eine EU-eigene Staatsanwaltschaft soll milliardenschwere Korrputionsfälle
       > verfolgen. 19 Länder haben ihre Teilnahme bereits zugesagt.
       
   IMG Bild: Die neue Staatsanwaltschaft will dem Geld hinterherjagen, das eigentlich der EU gehört, aber durch Korruption, Geldwäsche oder Betrug woanders gelandet ist
       
       Luxemburg AFP | Nach jahrelanger Debatte bekommt die EU eine eigene
       Staatsanwaltschaft, um gegen milliardenschweren Betrug über europäische
       Grenzen hinweg vorzugehen. An der Staatsanwaltschaft wollen sich vorerst 20
       Mitgliedstaaten einschließlich Deutschlands beteiligen, wie der Rat der
       EU-Justizminister am Donnerstag in Luxemburg mitteilte.
       Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sprach von einem „klaren Signal“
       gegen den Missbrauch von EU-Geldern.
       
       Die Europäische Staatsanwaltschaft soll bei Straftaten zum Nachteil der
       finanziellen Interessen der Union ermitteln. Die Behörde wird dabei nicht
       nur gegen Korruption, Geldwäsche und Betrug mit EU-Finanzmitteln vorgehen,
       sondern auch gegen grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug. Laut
       EU-Kommission entgehen den Mitgliedstaaten allein dadurch mindestens 50
       Milliarden Euro an Steuereinnahmen pro Jahr.
       
       Über den Vorschlag muss formal noch das Europaparlament befinden.
       EU-Justizkommissarin Vera Jourova sprach von einem „schlechten Tag für
       Kriminelle in Europa“. Sie ging davon aus, dass die Behörde im Jahr 2020
       ihre Arbeit aufnehmen kann.
       
       Nach Berechnungen der Kommission wird die Staatsanwaltschaft pro Jahr
       voraussichtlich mehrere hundert Millionen Euro an veruntreuten Geldern
       zurückholen. Die Kosten für die Behörde mit 115 Mitarbeitern, die in
       Luxemburg angesiedelt werden soll, bezifferte EU-Haushaltskommissar Günther
       Oettinger auf jährlich 21 Millionen Euro.
       
       Die Kommission hatte bereits 2011 einen Gesetzesvorschlag für eine solche
       gemeinsame Staatsanwaltschaft vorgelegt. Es folgten zähe Verhandlungen der
       Mitgliedstaaten über die Kompetenzen der neuen Behörde, die dann letztlich
       als gesamteuropäisches Vorhaben scheiterte. Die EU-Verträge lassen für
       solche Fälle aber die vertiefte Zusammenarbeit einzelner EU-Länder im
       kleineren Kreis zu. Nötig sind dafür mindestens neun Staaten.
       
       19 Ländern haben die Teilnahme nun bereits definitiv zugesagt: Neben
       Deutschland sind das Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich,
       Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Österreich, Portugal,
       Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Spanien, Tschechien und Zypern. Italien
       stellte am Donnerstag in Aussicht, nach Klärung noch bestehender Vorbehalte
       zu der Gruppe hinzuzustoßen.
       
       8 Jun 2017
       
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