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       # taz.de -- Feuerattacke gegen Obdachlosen in Berlin: Haupttäter zu Haftstrafe verurteilt
       
       > Ein Obdachloser in Berlin entging im Dezember nur knapp dem Feuer neben
       > seinem Kopf. War es versuchter Mord? Nun gibt es ein Urteil.
       
   IMG Bild: Drei der insgesamt sieben Verurteilten am Dienstag im Gerichtssaal in Berlin
       
       Berlin dpa | Knapp ein halbes Jahr nach der Feuerattacke gegen einen
       schlafenden Obdachlosen in einem Berliner U-Bahnhof ist der Haupttäter zu
       einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das
       Berliner Landgericht ließ in seinem Schuldspruch am Dienstag den Vorwurf
       des versuchten Mordes fallen und verhängte die Strafe gegen den 21-Jährigen
       wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung. Die Attacke am
       Weihnachtsabend 2016 hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.
       
       Drei 17 bis 18 Jahre alte Mitangeklagte wurden wegen Beihilfe zu
       Jugendstrafen von jeweils acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zwei
       weitere Angeklagte im Alter von 16 und 19 Jahren bekamen wegen
       unterlassener Hilfeleistung jeweils vier Wochen Arrest und müssen
       gemeinnützige Arbeit leisten.
       
       Versuchte gefährliche Körperverletzung wiegt aus juristischer Sicht nicht
       so schwer wie versuchter Mord. Diesen Vorwurf hatte die Staatsanwaltschaft
       gegen die sechs jungen Männer in ihrer Anklage erhoben. Für den 21-Jährigen
       hatte die Staatsanwaltschaft wegen versuchten Mordes vier Jahre Haft
       gefordert. Dem folgte das Gericht nun nicht.
       
       Den Flüchtlingen aus Syrien und Libyen war vorgeworfen worden, in der
       Weihnachtsnacht 2016 den Obdachlosen auf einer Bank im Kreuzberger
       U-Bahnhof Schönleinstraße angezündet zu haben. Fahrgäste löschten die
       Flammen, der ahnungslose Mann aus Polen blieb unverletzt. Die Angeklagten
       hatten im Prozess einen Tötungsversuch zurückgewiesen.
       
       Der 21-Jährige gab aber zu, ein Taschentuch in Brand gesteckt zu haben, er
       habe den Mann aber „nur durch ein kleines Feuerchen aufschrecken wollen“.
       Seine Begleiter erklärten, sie hätten mit der Tat nichts zu tun.
       
       Ein siebter Mitangeklagter war bereits zuvor zu zwei Wochen Jugendarrest
       wegen unterlassender Hilfeleistung verurteilt worden.
       
       Dass der Fall so rasch aufgeklärt wurde, lag auch an Aufnahmen aus
       Videokameras. Nach der Veröffentlichung von Bildern stellten sich die
       meisten Verdächtigen. Zu erkennen war auf den Aufnahmen, dass die jungen
       Männer vom Tatort flohen, ohne sich um den Obdachlosen zu kümmern.
       
       13 Jun 2017
       
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