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       # taz.de -- Flüchtling darf vorerst bleiben
       
       > Beschluss Verwaltungsgericht in Hannover will Abschiebung nach Italien
       > zuerst prüfen lassen
       
       Ein Fall mit großer Bedeutung: Ein in Italien anerkannter Flüchtling aus
       Hannover darf vorerst bleiben. Das dortige Verwaltungsgericht wartet mit
       der Entscheidung über die Abschiebung des Flüchtlings auf das Urteil des
       Europäischen Gerichtshofes. Grund dafür war ein eingereichter
       Abänderungsantrag des Rechtsanwaltes des Geflüchteten.
       
       Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes geht auf einen Beschluss des
       Bundesverwaltungsgerichtes vom 27. Juni zurück. Darin ruft das Gericht den
       Europäischen Gerichtshof dazu auf, die Bedingungen für die Flüchtlinge in
       Italien zu beurteilen. Konkret soll geprüft werden, ob die
       Lebensbedingungen vor Ort einen Verstoß gegen die
       Qualifikationsrichtlinien, die Charta der Grundrechte der EU und die
       Europäischen Menschenrechtskonventionen darstellen. Bis das Urteil gefallen
       ist, kann es jedoch mehrere Monate dauern.
       
       „Es kann nicht angehen, dass die Ausländerbehörden weiterhin Flüchtlinge
       nach Italien abschieben, obwohl das Bundesverwaltungsgericht meint, dass da
       die Menschenrechte verletzt werden könnten“, sagt der Pressesprecher des
       niedersächsischen Flüchtlingsrates, Kai Weber. Der Verein fordert die
       Ausländerbehörden auf, alle Abschiebungen von in Italien anerkannten
       Flüchtlingen zu stoppen.
       
       Weber zufolge hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes eine
       bundesweite Bedeutung für die mehreren Hundert, in Italien anerkannten,
       Geflüchteten. KKÜ
       
       5 Jul 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Katharina Kücke
       
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