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       # taz.de -- Freihandelsabkommen mit Kanada: Der Bundesrat kann Ceta stoppen
       
       > Das umkämpfte Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada ist längst
       > nicht durch. Der Bundesrat könnte es noch kippen.
       
   IMG Bild: Vielleicht haben diese jungen Menschen doch nicht vergeblich gefroren
       
       Freiburg taz | Ceta kann im Bundesrat noch gestoppt werden. Das hoffen die
       Gegner des EU-Freihandelsabkommens mit Kanada, insbesondere die Verbände
       Mehr Demokratie, Foodwatch und Campact. Sie berufen sich auf ein neues
       Gutachten des Tübinger Staatsrechts-Professoren Martin Nettesheim.
       
       Auf europäischer Ebene ist Ceta durch. Der EU-Ministerrat hatte im Oktober
       2016 zugestimmt, das Europäische Parlament folgte im Februar 2017. Jetzt
       müssen noch die Parlamente der Mitgliedstaaten ratifizieren.
       
       In Deutschland ist umstritten, ob neben dem Bundestag auch der Bundesrat
       zustimmen muss.
       
       ## Grüne und Linke haben es in der Hand
       
       Nettesheim ist der Auffassung, dass dies erforderlich ist. Er argumentiert,
       dass durch Ceta Hoheitsrechte auf die EU übertragen werden. Laut Artikel 23
       des Grundgesetzes bedürfen solche Übertragungsgesetze der „Zustimmung des
       Bundesrats“. Die Zustimmungspflicht erfasse das gesamte Abkommen und nicht
       nur Materien, die noch in nationaler Verantwortung sind.
       
       Für eine Zustimmung im Bundesrat sind 35 von 69 Länderstimmen erforderlich.
       Wenn sich alle Länder mit grüner und linker Regierungsbeteiligung
       enthalten, wäre das ein Veto-Block von 49 Stimmen.
       
       Die Bundesregierung hat sich noch keine abschließende Meinung gebildet, ob
       auch der Bundesrat zustimmen muss. Sie will erst einmal abwarten, ob das
       Bundesverfassungsgericht Ceta noch stoppt oder neu auslegt. Wann Karlsruhe
       über die Klagen der Gegner verhandelt, ist noch offen.
       
       Ceta wird teilweise bereits vorläufig angewandt. Die umstrittenen
       Regelungen über den neu geschaffenen Investitions-Gerichtshof aber können
       erst in Kraft treten, wenn alle EU-Staaten ratifiziert haben.
       
       6 Jul 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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