# taz.de -- Facebooks Umgang mit Fake News: Grundlos gelöscht – und dann?
> Selbst die Union fordert einen Anspruch auf Wiederherstellung zu Unrecht
> gelöschter Äußerungen auf Facebook. Das Justizministerium schweigt.
IMG Bild: Maas will abwarten, ob die Netzwerke tatsächlich häufiger als bisher legale Meinungsäußerungen löschen
Gerade beschlossen, sorgt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) weiter
für Diskussionen. Vorige Woche hatte Johannes Fechner, rechtspolitischer
Sprecher der SPD, [1][im taz-Interview angekündigt], dass das so genannte
Facebook-Gesetz schnell nachgebessert werden soll. „Betroffene Bürger
sollen einen Rechtsanspruch gegen soziale Netzwerke erhalten“, so Fechner,
„die Betroffenen können dann verlangen, dass ein zu Unrecht gelöschter Post
wieder hergestellt wird.“
Die Grünen sahen sich durch Fechners Ankündigung in ihrer Kritik am Gesetz
bestätigt. Das heiße, „dass von Beginn an das Gesetz von Maas im
wesentlichen Punkt der Meinungsfreiheit schlecht war. Unglaublich.
Dilletanten“, [2][twitterte Renate Künast]. Sie verwies auf einen Antrag,
den die Grünen schon im April gestellt hatten. Darin war auch der Vorschlag
enthalten, dass im Falle eines erfolgreichen Widerspruchs gegen die
Löschung eine „zeitnahe/unverzügliche Wiederzugänglichmachung“
gewährleistet sein müsse.
Auch die Linke nutzte Fechners Ankündigung zu neuen Angriffen: „Einen
Rechtsanspruch von Nutzerinnen und Nutzern sozialer Netzwerke einzuführen,
damit sie sich gegen ungerechtfertigte Löschungen wehren können, ist
wichtig, reicht aber nicht aus,“ so ein Sprecher. Das NetzDG bleibe ein
„untauglicher Versuch“. Die Linke fordert weiterhin, dass ausschließlich
Gerichte über die Löschung von Hatespeech, Mobbing, Beleidigung,
Verleumdung und Volksverhetzung entscheiden sollen.
Die CDU/CSU, auf deren Unterstützung sich Fechner im taz-Interview berufen
hatte, trägt den Wunsch nach Nachbesserung tatsächlich mit. „Ein
funktionierendes ‚put back-Verfahren‘ ist ein wirksames Mittel gegen
‚Overblocking‘, also gegen eine übermäßige Löschpraxis von
Internetplattformen“, sagte Elisabeth Winkelmeier-Becker, rechtspolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion. „Es dient damit der Meinungs- und
Kommunikationsfreiheit im Netz und wirkt unberechtigten oder gar
missbräuchlichen Beschwerden entgegen.“
## Maas wartet ab
Die Details müssten in der nächsten Legislaturperiode geklärt werden. Wenn
ein Netzwerk eine Löschentscheidung an eine Einrichtung der „regulierten
Selbstregulierung“ delegiere, dann sehe das NetzDG schon heute die
Einrichtung von Beschwerdestellen vor, „an die sich Nutzer wenden können,
wenn ein Inhalt aus ihrer Sicht zu Unrecht entfernt wurde.“
Fechner hatte mit seinem Vorschlag auf die verbreitete Kritik reagiert,
dass das NetzDG zu einer Einschränkung der Meinungsfreiheit führen werde,
weil Facebook und Co. aus Angst vor Bußgeldern alle Meinungsäußerungen
löschen könnten, über die sich irgendjemand beschwert. Das NetzDG, das am
vorigen Freitag auch den Bundesrat passierte, verlangt, dass soziale
Netzwerke ein effektives Beschwerdemanagement einrichten. Offensichtlich
rechtswidrige Hassposts sollen binnen 24 Stunden nach Meldung gelöscht
werden.
Das Justizministerium wollte zu Fechners Ausführungen keine Stellungnahme
abgeben – was erstaunlich ist, da Fechner sonst eng mit Justizminister
Heiko Maas (SPD) zusammenarbeitet. Scheinbar hat das Ministerium noch
keinen konkreten Vorschlag für einen Restore-Anspruch in der Schublade.
Möglicherweise will Heiko Maas erst einmal abwarten, ob die Netzwerke
tatsächlich häufiger als bisher legale Meinungsäußerungen löschen. Die
Bundesregierung hatte das bisher immer für unwahrscheinlich gehalten. Das
Problem sei ja nicht, so Maas, dass Facebook zu viel lösche, sondern dass
die Meldung strafbarer Hassbotschaften häufig ignoriert werde.
12 Jul 2017
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DIR [1] /!5426108
DIR [2] https://twitter.com/RenateKuenast/status/882106181459865600
## AUTOREN
DIR Christian Rath
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