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       # taz.de -- Urteil des Supreme Courts: Trumps Einreiseverbot teils zugelassen
       
       > Trump will Menschen aus muslimischen Ländern die Einreise verbieten.
       > Gerichte hatten das verhindert, doch der Supreme Court gibt ihm teils
       > Recht.
       
   IMG Bild: Der Supreme Court als Wachhund Trumps
       
       Berlin taz | Der Supreme Court, das Oberste Bundesgericht der USA, hat am
       Montag das Einreiseverbot gegen BürgerInnen sechs muslimischer Staaten
       teilweise wieder in Kraft gesetzt. Er gab damit dem Begehren der
       Trump-Administration statt und wies zwei Urteile unterer Instanzen zurück.
       Das Einreiseverbot gilt nun vorerst für Bürger aus diesen sechs Staaten,
       die keine familiären Verbindungen in die USA nachweisen können. Es betrifft
       Personen aus den überwiegend muslimischen Ländern Iran, Libyen, Somalia,
       Sudan, Syrien und Jemen. Trump selbst äußerte sich zunächst nicht zu der
       Entscheidung. Der Supreme Court will sich im Oktober zu Beginn der neuen
       Sitzungsperiode detailliert mit dem Fall befassen.
       
       Die Entscheidung ist eine große Überraschung und bedeutet einen wichtigen
       Erfolg für Trump, der damit eines seiner Wahlversprechen eingelöst sieht.
       Er hatte das Einreiseverbot, das er als präsidentielles Dekret verkündet
       hatte, als notwendig im Kampf gegen den Terrorismus dargestellt. Die USA
       müssten ihre Methoden der Überprüfung von Einreisewilligen verbessern,
       hatte er gesagt, um Gefahren von dem Land abzuwehren. Die
       Einreisebestimmungen für alle USA-BesucherInnen waren bereits seit den
       Anschlägen vom 11. September 2001 immer komplizierter geworden.
       
       Mehrere Bundesgerichte hatten Trumps Verordnung vorläufig außer Kraft
       gesetzt. Auch die jetzige Entscheidung des Obersten Gerichts ist nur
       vorläufig. In der nach der Sommerpause beginnenden Sitzungsperiode will
       sich der Supreme Court grundlegend mit dem Dekret befassen.
       
       Mehrere Bundesgerichte hatten das Inkrafttreten blockiert und zwei
       Bundesberufungsgerichte diese Entscheidungen bestätigt. Daraufhin hatte die
       Regierung das höchste Gericht angerufen. Mit seiner Entscheidung setzte es
       sich über die Vorinstanzen hinweg.
       
       ## Binnen 72 Stunden in Kraft treten
       
       Aus der 16-seitigen Begründung des Supreme Court geht hervor, dass der
       Präsident befugt sei, bestimmten Menschen die Einreise zu verbieten. Auf
       diesem grundsätzlichen Recht hatten Trump und seine Anwälte stets beharrt.
       Vergangene Woche erklärte Trump, falls Gerichte seine Anordnung
       bestätigten, werde sie binnen 72 Stunden in Kraft treten.
       
       Das Gericht schreibt aber auch, wer „echte“ (bonafides) oder glaubhafte
       Beziehungen zu den USA nachweise, dürfe auch weiterhin einreisen. Das würde
       etwa für Familienmitglieder gelten, aber auch für Studenten oder
       Mitarbeiter von US-Firmen. Wer aber nie zuvor in den USA gewesen sei und
       keine Verbindungen zu einem Unternehmen, einer Hochschule oder einer
       Organisation nachweisen könne, dem dürfe das Visum verweigert werden
       
       Mehrere untere Instanzen hatten Trumps Einreisestopp als verfassungswidrig
       bezeichnet, da er eine Diskriminierung aus religiösen Gründen darstelle.
       Als der Bann verkündet wurde, kam es zu Protesten an den Flughäfen und
       diversen Solidaritätsaktionen mit US-BesucherInnen, die plötzlich auf den
       Flughäfen festsaßen. Kritiker hielten den Einreisebann für ein hastig und
       unüberlegt zusammengeschriebenes Dekret, das vor Gerichten keinen Bestand
       haben würde. Zunächst behielten sie auch recht, bis nun die Obersten
       Richter im Sinne von Präsident Trump urteilten. In wenigen Tagen beginnt
       für sie die dreimonatige Sommerpause.
       
       26 Jun 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Stefan Schaaf
       
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