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       # taz.de -- Juristischer Streit um G-20-Protestcamp: Protestieren ja, schlafen nein
       
       > Das Bundesverfassungsgericht erkennt Protestcamps als Demonstration an.
       > Die Behörden haben aber viel Entscheidungsraum für Auflagen.
       
   IMG Bild: Protestcampen vor der Elbphilharmonie
       
       Hamburg taz | Die Stadt Hamburg muss die G-20-Protestcamps für jeweils
       10.000 GipfelgegnerInnen in der kommenden Woche dulden. Das hat das
       Bundesverfassungsgericht am Mittwochabend entschieden. Begründung: Die
       Camps unterlägen den Regeln des Versammlungsgesetzes und müssten als
       politische Demonstrationen behandelt werden.
       
       Was aus dieser Entscheidung folgt, wird nun in der Hansestadt heiß
       diskutiert: Die Polizei könnte die Camps beispielsweise mit Auflagen
       versehen, was die Größe und den Ort angeht. 
       
       Der Klägeranwalt des Camps „Alternativen zum Kapitalismus leben und
       sichtbar machen“ im Hamburger Stadtpark, Martin Klingner, bezeichnete den
       Beschluss zwar als „positiv“, bedauerte aber, dass die „Entscheidung der
       Versammlungsbehörde zu viel Spielraum lässt, wo und in welcher Form das
       Camp stattfinden kann“.
       
       Die Verfassungshüter hatten deutlich gemacht, dass sie sich mit der
       Entscheidung schwergetan haben. Diese Form der internationalen
       Protestkultur werfe „schwierige und in der verfassungsrechtlichen
       Rechtsprechung ungeklärte“ Fragen auf.
       
       ## Perfektes Chaos
       
       Die Polizei hatte das Camp im Stadtpark zuvor verboten, und das Hamburger
       Oberverwaltungsgericht hatte dies bestätigt. Nach Ansicht der
       Verfassungsrichter wäre damit aber „das Versammlungsrecht bei einem
       besonders herausragenden politischen Großereignis nachhaltig entwertet“
       worden. Allein ein Hinweis auf ein Verstoß gegen die Grünanlagenverordnung
       reiche für ein Verbot nicht aus.
       
       Durch dieses Hin und Her ist nun das juristische Chaos perfekt. Unmittelbar
       vor der Verfassungsgerichtsentscheidung hatte das Verwaltungsgericht das
       Verbot eines weiteren Camps unter dem Namen „Langzeitprotest gegen G 20 –
       Dauerversammlung mit Campbegleitung“ im Hamburger Volkspark durch die
       Polizei bestätigt, weil es keine grundrechtlich geschützte Versammlung sei.
       
       Die Organisatoren haben dagegen Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht
       (OVG) eingelegt. Dieses muss nun vermutlich das Verbot des
       Verwaltungsgericht formaljuristisch „zeitnah“ aufheben. „Die Entscheidung
       des Bundesverfassungsgerichts spielt natürlich eine Rolle“, sagte
       OVG-Sprecherin Anne Groß der taz. 
       
       ## Gesprächsverweigerung
       
       Ursprünglich sollten beide Protestcamps am kommenden Wochenende beginnen.
       Die Polizei verweigert sich derzeit jedoch noch Gesprächen mit den
       Organisatoren des Volkspark-Camps, das außerhalb der 38 Quadratkilometer
       großen Demoverbotszone liegt, mit dem Hinweis auf das anhängige Verfahren.
       
       Die Veranstalter des Stadtpark-Camps, das im sogenannten
       „Transfer-Korridor“ für den Transport der G-20-Regierungsdelegationen
       liegen würde, waren indessen für den Donnerstagnachmittag zum
       Kooperationsgespräch geladen worden. Dort gab die Polizei bekannt, dass sie
       überhaupt kein Camp mit Übernachtungsmöglichkeiten zulassen werde. Das sei
       durch die Entscheidung der Bundesverfassungsgerichts gedeckt. Die
       Camp-Organisatoren prüfen nun, wie sie mit der Ansage politisch und
       juristisch umgehen.
       
       Unterdessen hat die Hamburger Staatsanwaltschaft am Donnerstagmorgen Räume
       des anitiimperialistischen „Roten Aufbruchs Hamburg“ sowie zweier
       Privatpersonen wegen Billigung einer Straftat durchsuchen lassen. Sie
       stehen unter Verdacht, diejenigen gewesen zu sein, die der taz im Dezember
       anonymisiert ein Interview zur Bewegung gegen den G-20-Gipfel gegeben
       hatten. Darin hatten die beiden für einen kurz zuvor in Hamburg verübten
       Brandanschlag auf die Tagungsstätte in den Hamburger Messehallen
       Verständnis gezeigt.
       
       29 Jun 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Kai von Appen
       
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