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       # taz.de -- Bundestag beschließt WLAN-Gesetz: Netzsperren statt Störerhaftung
       
       > Das neue WLAN-Gesetz soll mehr Schwung in die Verbreitung von Hotspots in
       > Städten und Gemeinden bringen. Doch Kritik bleibt.
       
   IMG Bild: Für Cafés wird es unkomplizierter, Wlan anzubieten
       
       Berlin dpa | Betreiber von öffentlichen WLAN-Hotspots müssen künftig keine
       rechtlichen Unsicherheiten mehr befürchten. Der Bundestag hat dafür am
       Freitag eine Änderung des Telemediengesetzes beschlossen. Die sogenannte
       Störerhaftung ist damit weitgehend vom Tisch. Bislang befanden sich
       Betreiber öffentlicher WLAN-Netze wie Cafés, Restaurants oder Hotels in
       einer rechtlichen Grauzone. Sie konnten dafür belangt werden, wenn
       Hotspot-Nutzer etwa urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal darüber
       heruntergeladen haben.
       
       Anbieter müssten ihren Hotspot künftig weder verschlüsseln, noch brauchten
       sie eine Vorschalt-Seite, sagte Bundeswirtschaftsministerin Brigitte
       Zypries (SPD). Sie müssten auch die Identität ihrer Nutzer nicht
       überprüfen. „Das ist ein wichtiger Baustein der Digitalen Agenda.“ Das
       dritte Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes war über ein Jahr lang
       hart umstritten.
       
       Trotzdem bleibe geistiges Eigentum angemessen geschützt, betonte Zypries.
       Das Gesetz sieht nun vor, dass bei wiederholtem Missbrauch Seiten auf
       Forderung von Rechteinhabern leichter gesperrt werden können. „Das
       verhindert, dass eine Rechtsverletzung sich wiederholt.“
       
       Mit den Sperren schaffe man allerdings die nächste Hürde für
       Hotspot-Betreiber, kritisierte etwa der netzpolitische Sprecher der Grünen,
       Konstantin von Notz. Auch der Verein Digitale Gesellschaft sieht darin
       weitere Rechtsunsicherheit. Unklar bleibe etwa, welche Gegenmaßnahmen im
       Einzelnen von einem Anbieter verlangt werden könnten, um Rechtsverstöße zu
       verhindern, sagte Volker Tripp, politischer Geschäftsführer des Vereins.
       Dennoch sei die jetzige Regelung „ein Schritt vorwärts und ein wichtiges
       Signal für die Verbreitung offener Netzzugänge in Deutschland“.
       
       Das neue WLAN-Gesetz soll vor allem die Verbreitung von kostenlosen
       Hotspots in Deutschland vorantreiben. Der Deutsche Städtetag begrüßte den
       Beschluss. Die Menschen in den Städten würden davon profitieren, sagte
       Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. „Schnelle, freie WLAN-Hostspots sind
       nützlich für den Stadttourismus, die städtische Wirtschaftsförderung, den
       Zugang zu elektronischen Dienstleistungen der Städte und für vieles mehr.“
       
       30 Jun 2017
       
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