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       # taz.de -- Busunglück in Oberfranken: Der Fahrer als Restrisiko
       
       > Auch die modernste Technik kann tödliche Unfälle nicht verhindern helfen.
       > Am Ende ist häufig der menschliche Faktor schuld.
       
   IMG Bild: Aufräumarbeiten nach dem Brand
       
       Berlin taz | Meist ist der Mensch und nicht die Technik schuld, wenn es zu
       einem tödlichen Unfall kommt. Deshalb werden Lenk- und Ruhezeiten in Bussen
       und Lkws detailliert aufgezeichnet, damit Fahrer sich nicht übermüdet ans
       Steuer setzen. Weil aber auch wache Fahrer Unfälle verursachen können, gibt
       es Fahrassistenzsysteme. Sie können Leben retten – wenn sie eingebaut sind
       und eine ausreichende Wirkung erzielen.
       
       Ein Abstandswarner oder ein Notbremsassistent hätte das [1][schwere
       Busunglück im oberfränkischen Münchberg] möglicherweise verhindert. Auch
       wenn die Details des Falles nicht geklärt sind, lässt sich vermuten: Wäre
       der Fahrer rechtzeitig vor der Kollision gewarnt worden, hätte er diese –
       und damit den Brand – verhindern können. Oder der Bus wäre zwangsgebremst
       worden.
       
       Allerdings garantiert das Vorhandensein eines Notbremsassistenten noch
       lange nicht, dass sich ein Unfall wie in Münchberg nicht hätte ereignen
       können. „Die Tragik ist, dass man auch mit einem vorschriftsmäßigen
       Assistenten so einen Unfall verursachen kann“, sagte Martin Bulheller,
       Sprecher des Bundesverbandes Güterverkehr und Logistik, der taz. Denn
       vorgeschrieben sei derzeit nur, dass ein solcher Assistent die
       Geschwindigkeit um 10 Kilometer pro Stunde senke, so Bulheller.
       
       Eine höhere Bremsleistung, nämlich minus 40 Kilometer pro Stunde, sei erst
       ab dem Jahr 2018 vorgeschrieben. Außerdem könne eine Lenkbewegung oder das
       versehentliche Betätigen eines Blinkers durch den Fahrer den
       Notbremsvorgang abbrechen.
       
       Für alle neu zugelassenen Lkws und Busse sind seit 2015 ein
       Notbremsassistent, ein elektronisches Stabilisierungsprogramm und ein
       Spurhalteassistent vorgeschrieben. Für Altfahrzeuge gilt das aber nicht.
       Bulheller: „Es gibt keine Nachrüstpflicht, weil die Systeme komplex sind
       und sich teilweise gegenseitig blockieren.“
       
       Um die Sicherheit zu steigern, fordert der Lkw-Lobbyverband, bei
       Neufahrzeugen den Einbau eines Abstandswarners oder Abstandsregeltempomaten
       vorzuschreiben. Grund: Bei zu geringem Abstand kann auch der
       Notbremsassistent eine Kollision nicht mehr vermeiden.
       
       Auch eine automatische Löscheinrichtung hätte bei dem Busunfall die
       Katastrophe kaum verhindern können. „Selbst eine moderne Löscheinrichtung
       im Bus löscht im Motorraum, im Zweifelsfall auch noch im Gepäckraum, darf
       aber nicht im Innenraum löschen“, sagte Johannes Hübner, Sicherheitsexperte
       vom Internationalen Bustouristik-Verband. Die chemischen Löschmittel
       könnten Passagiere sonst beeinträchtigen.
       
       3 Jul 2017
       
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