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       # taz.de -- Pressefreiheit beim G20-Gipfel: Die Last der Vergangenheit
       
       > Bei den von G20 ausgeschlossenen Journalisten geht es oft um Verstöße,
       > die Jahre zurückliegen. Auch ein Fotograf, der für die taz arbeitet, ist
       > betroffen.
       
   IMG Bild: Viele offene Fragen: Wer darf die Air Force One fotografieren?
       
       Berlin taz | Zum zweiten Mal in dieser Woche nahm Innenministeriumssprecher
       Tobias Plate am Freitag in der Bundespressekonferenz Platz, und wieder
       interessierten sich die Journalisten vor allem für eines: Den Entzug der
       Akkreditierung für 32 Journalisten beim G20-Gipfel in Hamburg. Und zum
       ersten Mal waren Plate Details zu entlocken.
       
       Unter den Ausgeschlossenen seien „etliche Personen mit Straftaten und
       Verurteilungen“ aus dem „linksextremen Spektrum“, so der Sprecher von
       Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Bei einem weiteren Betroffenen
       gebe es „verdichtete Erkenntnisse“ über eine Zugehörigkeit zur rechten
       Reichsbürgerszene.
       
       Laut Plate hätten diese Erkenntnisse über 28 Journalisten bereits zum
       Zeitpunkt der Akkreditierung vorgelegen; man habe sich aber entschieden,
       weniger „grundrechtsentziehend“ zu handeln und die Personen dennoch zu
       akkreditieren. Bei weiteren vier Journalisten hätten sich erst nach der
       Akkreditierung neue Erkenntnisse ergeben.
       
       Einer der Betroffen soll den Sicherheitsbehörden als „Leiter“ von schwarzen
       Blöcken auf Demonstrationen bekannt sein und sich dort „extrem gewalttätig
       verhalten haben“. Mit Verweis auf den Datenschutz wollte sich Plate nicht
       zu Einzelfällen äußern.
       
       Plate bestätigte jedoch einen Bericht des Tagesspiegels vom Freitag, wonach
       es beim Entzug der Akkreditierungen auch um Straftaten wie
       „Landfriedensbruch, Graffiti und andere Sachbeschädigungen“ gegangen sei.
       Dabei handele es sich aber nicht zwingend um aktuelle Delikte, sagte der
       Sprecher auf Nachfrage. Es gehe auch um Sachverhalte, „die einige Jahre her
       sind“. Betroffene könnten beim Datenschutzbeauftragten des
       Bundeskriminalamts (BKA) die Gründe für ihre Ablehnung erfragen.
       
       ## Verstoß gegen das Versammlungsgesetz – vor 12 Jahren
       
       Björn Kietzmann gehört zu jenen, denen die Akkreditierung nachträglich
       entzogen wurde, und zwar wegen eines Vorfalls, der schon einige Jahre
       zurückliegt. Der Pressefotograf, der unter anderem für die taz tätig ist,
       wurde nach eigenen Angaben 2005 wegen eines geringen Verstoßes gegen das
       Versammlungsrecht verurteilt. „Von dem Vorfall steht nichts in meinem
       Führungszeugnis, und ich würde mich auch nicht als Leiter des schwarzen
       Blocks bezeichnen“, sagte Kietzmann der taz.
       
       Kietzmann berichtete seit vergangenen Mittwoch vom Gipfel, als das BKA ihm
       am Freitag den Zugang zum Pressezentrum verweigerte und ihm die
       Akkreditierung abnahm. Man habe ihn an die „Petentenstelle“ des Amts
       verwiesen, erzählt Kietzmann. Er habe sich am Mittwoch per E-Mail an diese
       Stelle gewandt und um Erklärung gebeten, aber bisher keine Antwort
       erhalten.
       
       Der Journalist verfügte 2016 über eine Dauerakkreditierung für die
       Bundesministerien und berichtete 2015 vom G7-Gipfel sowie 2013 vom
       Staatsbesuch des damaligen US-Präsidenten Barack Obama. Es bleiben also
       viele Fragen – auch für kommende Regierungspressekonferenzen.
       
       14 Jul 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jörg Wimalasena
       
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