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       # taz.de -- Urteil zu illegalen Autorennen: Rasern droht nun Haft
       
       > Eine Radfahrerin starb, weil zwei Männer ein Autorennen durch Köln
       > fuhren. Der BGH hob das Urteil gegen sie auf.
       
   IMG Bild: Für manche Gerichte ist ein Auto eine Mordwaffe. Andere verhängen Haft auf Bewährung
       
       Karlsruhe taz | Zwei Kölner Raser müssen eventuell doch ins Gefängnis. Der
       Bundesgerichtshof (BGH) hat ihre Bewährungsstrafen aufgehoben. Sie hatten
       im April 2015 den Tod einer Radfahrerin verursacht. Das Urteil gilt als
       Signal gegen allzu milde Raser-Urteile.
       
       Der Unfall geschah im Kölner Auenweg. Zwei junge Männer, Erkan F. und Firat
       M., waren abends mit ihren PS-starken Autos unterwegs zu den
       Rheinterrassen. Auf dem letzten Stück der Strecke lieferten sie sich ein
       spontanes Rennen. In einer Kurve verlor Erkan F. jedoch die Kontrolle über
       sein Fahrzeug und erfasste eine 19-jährige Studentin, die neben der Straße
       auf dem Radweg fuhr. Sie starb kurze Zeit später im Krankenhaus.
       
       Das Landgericht Köln verurteilte die beiden Raser wegen fahrlässiger Tötung
       zu Freiheitstrafen von zwei Jahren (Erkan F.) und einem Jahr neun Monaten
       (Firat M.). Beide Strafen wurden jedoch zur Bewährung ausgesetzt. Das
       heißt, die jungen Männer müssen nur ins Gefängnis, wenn sie innerhalb der
       Bewährungszeit rückfällig werden. In Köln führte das milde Urteil zu großem
       Unmut.
       
       Die Staatsanwaltschaft ging gegen die Entscheidung in Revision. Sie griff
       aber nur die Strafhöhe und die Aussetzung zur Bewährung an. Die
       Verurteilung wegen „fahrlässiger Tötung“ blieb unbeanstandet. Der BGH
       musste deshalb nicht entscheiden, ob stattdessen eine Verurteilung wegen
       Totschlags oder gar Mord richtig gewesen wäre.
       
       Auch gegen die Strafhöhe hatte der BGH keine Einwände. Das Strafmaß sei
       „vertretbar“, sagte die Vorsitzende BGH-Richterin Beate Sost-Scheible. Das
       Landgericht habe die Strafhöhe „ausgesprochen sorgfältig und umfassend
       begründet“.
       
       ## Begründungsmangel für Bewährung
       
       Aufgehoben wurde aber die Aussetzung der Strafe zur Bewährung. Zum einen
       sah der BGH „Begründungsmängel“ bei der Frage, ob „Milderungsgründe von
       besonderem Gewicht“ vorlagen. Solche besonderen Gründe sind neben einer
       guten Sozialprognose erforderlich, wenn eine Strafe von mehr als einem Jahr
       ausgesetzt wird. Das Landgericht hatte sich darauf bezogen, dass die
       Männer den Tod der Radfahrerin nur fahrlässig verursacht hätten. Das hielt
       der BGH aber nicht für ausreichend, denn beim Wettrennen und beim
       aggressiven Fahren hätten die beiden durchaus vorsätzlich gehandelt.
       
       Außerdem habe das Landgericht nicht genügend erörtert, wie sich die
       Bewährungsstrafen auf das „allgemeine Rechtsempfinden“ der Bevölkerung
       auswirken. Das wäre aber notwendig gewesen, so Sost-Scheible, nachdem sich
       „in Köln und an anderen Orten“ tödliche Raserunfälle gehäuft hatten.
       
       Am Landgericht Köln muss nun eine andere Strafkammer erneut über die
       Strafaussetzung entscheiden. Dann wird aber nur noch über die Bewährung
       verhandelt. Firat M.s Anwalt Sebastian Schölzel hofft, dass sein Mandant
       erneut zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wird: „Je länger er nach dem
       Urteil straffrei gelebt hat, umso besser ist seine Legalprognose.“
       
       Wohl erst im Herbst wird der BGH ein Urteil prüfen, das das andere Extrem
       der Rechtsprechung darstellt. Des Landgericht Berlin hatte im Februar zwei
       Raser wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
       
       Erst vorige Woche hat der Bundestag das Strafrecht verschärft. Wer an
       „verbotenen Kraftfahrzeugrennen“ teilnimmt, muss künftig mit
       Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe rechnen – auch wenn
       niemand zu Schaden kommt. Stirbt ein Mensch, steigt die Höchststrafe auf
       zehn Jahre. (Az.: 4 StR 415/16)
       
       6 Jul 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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