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       # taz.de -- Welpenschutz in Österreich: Kein Tier ist illegal? Das war einmal
       
       > Ein neues Gesetz verbietet „öffentliches Feilbieten“ von Tieren. Es soll
       > Welpenhandel unterbinden. Tierschutz-Verbände sind dennoch empört.
       
   IMG Bild: Süß! Aber nicht zum Verkauf! (Jedenfalls nicht in Österreich)
       
       Wien taz | „Yogi sucht ein Zuhause für immer.“ Der fast drei Jahre alte
       kastrierte Mischling sei „ein lieber und anhänglicher Hund, der seine
       Streicheleinheiten genießt, aber auch gern im Garten tobt und apportiert“.
       Solche Anzeigen im Internet sind in Österreich nur mehr großen
       Tierschutzorganisationen erlaubt, was hunderte kleine Vereine, die
       hauptsächlich ehrenamtlich arbeiten, gefährdet.
       
       Wenige Themen können Herrn und Frau Österreicher so aufbringen wie Fragen
       des Tierschutzes. Die Sachkenntnis beim Gesetzgeber lässt aber zu wünschen
       übrig. So verbietet ein neues Gesetz das „öffentliche Feilbieten“ von
       Tieren auch im Internet. Ausgenommen sind Tierschutzvereine, die ein
       eigenes Tierheim vorweisen können.
       
       Madeleine Petrovic, die Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins (WTV),
       spricht von einem „unfassbaren gesetzlichen Pallawatsch“. Das Gesetz
       richtet sich eigentlich gegen den professionellen Handel mit Welpen aus
       Osteuropa, trifft aber Hunderte private Tierschutzvereine und Pflegestellen
       in Österreich, darunter kleine Vereine, die vor allem in Osteuropa
       ausgesetzte oder verwahrloste Straßenhunde retten und vermitteln. Der neue
       Paragraf 8a des Tierschutzgesetzes sieht einen Strafrahmen bis 7.500 Euro
       vor. Die Stadt Wien hat bereits begonnen, Strafbescheide zuzustellen.
       
       Der WTV habe bereits vor längerer Zeit beim Ministerium mit der Bitte um
       sofortige Änderung interveniert. „Die Antworten fielen leider
       unbefriedigend aus und waren derart unterschiedlich, dass es kein Wunder
       ist, dass die kleinen Vereine hier nicht mehr durchblicken“, so Petrovic.
       
       Die Absicht des Parlaments sei gewesen, anerkannte kleine Tierschutzvereine
       von dem Verbot des Onlinehandels auszunehmen. Denn gerade die sind auf
       Medien wie das Kleinanzeigenportal [1][willhaben.at] angewiesen. Mit
       Unterstützung der Tierärztekammer hätten sich praktikable, sichere und
       tierfreundliche Strukturen entwickelt, die von der Politik unterstützt und
       nicht kaputt gemacht werden sollten.
       
       Petrovic, einstige Chefin der Grünen und promovierte Juristin, übergab eine
       juristische Stellungnahme mit der Bitte um amtswegige Prüfung: „Wir meinen,
       dass das Gesetz in vielen Punkten verfassungswidrig ist.“ Sprecher der
       Regierungsparteien haben sich bereit gezeigt, das Gesetz zu reparieren.
       
       Da der Nationalrat sich aber in der Sommerpause befindet und im Oktober
       gewählt wird, könnte es länger dauern, bis es so weit ist. Deswegen haben
       sich die Behörden entschlossen, das Eintreiben der Strafen auszusetzen. Ein
       weiterer Pfusch, schimpft Petrovic. Das Aussetzen von Strafen ist
       gesetzlich gar nicht möglich.
       
       27 Jul 2017
       
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