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       # taz.de -- Wahlwerbespot der NPD: Braunes TV in der ARD
       
       > Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss einen NPD-Spot zeigen, der die
       > übliche rechte Opfer-Ideologie bedient. Es gilt das Prinzip der
       > Gleichbehandlung.
       
   IMG Bild: Darf alles, was die anderen auch dürfen: die NPD
       
       Berlin taz | Die Zielscheibe im TV-Wahlwerbespot der NPD ist dieses Mal
       SPD-Politiker Heiko Maas, besser gesagt: „Heiko Maaßlos“. Der
       Justizminister soll in dem Clip als Großinquisitor „Maaßlos“ einen Ketzer
       (den NPD-Vorsitzenden Frank Franz) verurteilen, der bereits auf dem
       Scheiterhaufen steht. Der Ketzer fordere Grenzkontrollen und wolle nicht,
       dass Deutschland von kriminellen Ausländern beherrscht würde, so die
       Anklage. Am Ende verjagen einige Gestalten, die „das deutsche Volk“ sind,
       den Inquisitor und befreien Franz.
       
       Es ist ein plumper Spot, nicht nur rein inhaltlich. Trotzdem wird ihn die
       ARD wohl ausstrahlen. Sie ist dazu verpflichtet, weil sie das „Prinzip der
       Gleichbehandlung“ einhalten muss. Demnach müssen die öffentlich-rechtlichen
       Sendeanstalten allen Parteien gleiche Chancen einräumen, wenn sie ihnen
       Leistungen überlassen.
       
       Ein (kostenfreier) Wahlwerbespot zählt als Leistung. Die ARD prüft daher
       nur, ob ein Spot „einen evidenten und nicht leicht wiegenden Verstoß gegen
       die allgemeinen Gesetze, insbesondere Normen des Strafrechts enthält“.
       Hetzt die NPD nicht uferlos, müssen TV-Gucker das rechte Schauspiel
       aushalten.
       
       Wegen der sogenannten abgestuften Chancengleichheit wird der NPD-Spot,
       ebenso wie Filmchen anderer kleiner Parteien, aber seltener gezeigt als die
       Spots größerer Parteien. Der zuständige RBB hat sich nämlich auch an der
       Bedeutung einer Partei zu orientieren, die sich insbesondere nach den
       letzten Wahlergebnissen bemisst.
       
       Ob die NPD ihren TV-Spot, der online bereits kursiert, beim RBB zur Prüfung
       vorgelegt hat, ließ der Sender offen. „Wir werden grundsätzlich nichts dazu
       sagen, welche Spots uns vorliegen, wie weit das Prüfverfahren ist oder wie
       die Prüfung ausgegangen ist“, so ein Sprecher gegenüber der taz. Die
       Parteien könnten nach einer Ablehnung immer noch entscheiden, ob sie den
       Spot verändern wollen.
       
       Strafrechtlich relevant wirkt der Spot aber nicht. Ab dem 28. August sollen
       in der ARD 85 Wahlwerbespots laufen, immer zwischen 16.58 Uhr und 23.58
       Uhr. Darunter wohl auch ein paar braune.
       
       16 Aug 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR David Joram
       
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