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       # taz.de -- Handeskammer: Pflichtbeiträge bleiben: Das Scheitern des Rebellenpräses
       
       > Der Handelskammer-Chef kann sein Versprechen nicht halten,
       > Pflichtbeiträge abzuschaffen. Verfassungsgericht macht Strich durch die
       > Rechnung.
       
   IMG Bild: Kurz vor dem Offennbarungseid: Der Kammerpräses Tobias Bergmann scheitert
       
       HAMBURG taz | Tobias Bergmann kassiert sein wichtigstes Wahlversprechen –
       die Abschaffung der Pflichtbeiträge in der Hamburger Handelskammer bis
       2020. „Das werden wir nicht halten können“, erklärte der Präses der Kammer
       am Montag gegenüber NDR 90,3. Und schiebt natürlich ein „vorerst“ hinterher
       und die Versicherung: „Aber das ändert nichts an den Zielen, dass wir
       sagen: Wir wollen, dass sich die Hamburger Handelskammer durch freiwillige
       Beiträge finanziert. Und da sind wir weiter dran.“ Was Politiker und
       Wirtschaftsbosse eben so sagen, wenn sie eine krachende Niederlage
       bemänteln wollen.
       
       Bergmann ist Wortführer der „Kammerrebellen“, die 2014 mit dem Vorsatz
       antraten, die verkrusteten Strukturen in der Handelskammer aufzubrechen.
       Anfang dieses Jahres gelang ihnen der Durchmarsch: Sie errangen bei der
       Wahl 55 von 58 Sitzen im Plenum, fast alle altehrwürdigen hanseatischen
       Unternehmer wurden rausgekegelt. Bergmann wurde der neue Präses und
       schasste seinen Lieblingsfeind, den langjährigen Hauptgeschäftsführer
       Hans-Jörg Schmidt-Trenz.
       
       Zentrales Wahlversprechen Bergmanns war die Abschaffung der
       Pflichtbeiträge, welche die Mitgliedsunternehmen an die Kammer abführen
       müssen. Stattdessen solle „ein System von freiwilligen Beiträgen“
       eingeführt werden, hatte Bergmann Ende Februar im taz-Interview
       angekündigt: „Dann kann sich ein Unternehmen zwischen einer
       Basismitgliedschaft und einer freiwilligen, beitragspflichtigen
       Premium-Mitgliedschaft entscheiden.“
       
       Daraus aber wird nichts. Zum einen musste der neue Präses feststellen, dass
       die aufgelaufenen Pensionsverpflichtungen der Kammer gegenüber ihren
       ausgeschiedenen MitarbeiterInnen sich auf rund 110 Millionen Euro belaufen.
       Diese üppigen Ruhestandbezüge hat der neue Präses Bergmann nicht zu
       verantworten, aber zu bezahlen.
       
       Zum Zweiten hat das Bundesverfassungsgericht Ende Juli auf Klage zweier
       süddeutscher Unternehmen entschieden, dass die Beitragspflicht zu
       Handelskammern nicht zu beanstanden sei. Damit hatte das höchste deutsche
       Gericht dem Ansinnen der Hamburger Kammerrebellen, nur noch freiwillige
       Mitgliedsbeiträge zu erheben, einen Riegel vorgeschoben. Das ist nach
       ausführlicher Prüfung des Karlsruher Urteils nun auch Bergmann klar
       geworden.
       
       Bislang deckt die Kammer den größten Teil ihres Etats durch
       Pflichtbeiträge, einen kleineren durch Gebühren für Beratungen und
       Serviceleistungen. Jetzt soll eine unabhängige Kommission Einsparpotenziale
       ermitteln. Erste Ergebnisse sollen im Herbst vorliegen. Dann soll auch ein
       neuer Hauptgeschäftsführer gefunden sein. Dessen Salär soll gegenüber der
       halben Million, die Schmidt-Trenz kassierte, auf das Einkommensniveau eines
       Senators gesenkt werden: höchstens 180.000 Euro.
       
       21 Aug 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Sven-Michael Veit
       
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