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       # taz.de -- Diskriminierende Werbung: Zu viel nackte Haut gehört verboten
       
       > In Großbritannien wie auch in Frankfurt wird frauenfeindliche Werbung
       > verboten. Nötig wären aber strengere Gesetze.
       
   IMG Bild: Mit dem Edding gegen Schlankheitswahn: Gesellschaftskritik auf einem Werbeplakat
       
       Werbeanzeigen, die nach dem Prinzip eines Gendermarketings funktionieren,
       sind ab 2018 in Großbritannien per Gesetz verboten. Grund dafür ist eine
       Untersuchung der Advertising Standards Authority (ASA) über die Darstellung
       von stereotypen Geschlechterbildern in der Werbung. Das Ergebnis der Studie
       besagt, dass sich Werbung mit Rollenklischees und solche, die Menschen
       verspottet, die keinen Stereotypen entsprechen, negativ auf die Entwicklung
       vor allem von Kindern und Jugendlichen auswirkt.
       
       Die Beanstandung von diskriminierender Werbung fällt in Deutschland in den
       Zuständigkeitsbereich des Deutschen Werberates. Im Jahr 2016 fielen mit 62
       Prozent 273 aller Beschwerdefälle in diesen Bereich – zehn Prozent mehr als
       2015. Zugenommen haben dabei jedoch vor allem unbegründete Beschwerden: Das
       Plakat einer Frau im Bikini, die für eine neue Bikini-Modelinie wirbt, ist
       nicht automatisch sexistisch.
       
       Wenn dieselbe Anzeige aber ein Testimonial für ein Parfüm darstellt, dann
       schon. In diesem Fall steht die viele nackte Haut der Frau in keinem
       Zusammenhang mit dem zu bewerbenden Produkt. Der Kodex des Werberates
       enthält viele Anweisungen, die denen der ASA entsprechen, wenn es um die
       Sexualisierung von Werbung geht. Wenn sich die Werbeinhalte aber auf
       Rollenklischees beziehen, sieht es schwieriger aus.
       
       Hinzu kommt, dass Regeln nicht gleich Gesetze sind: Entscheidet sich ein
       Unternehmen trotz der Richtlinien für sexistische Werbeinhalte, so kann
       allenfalls eine Rüge ausgesprochen werden. Eine Verpflichtung, die gerügte
       Werbung daraufhin zurückzuziehen, bedeutet das aber nicht – auch wenn laut
       Anne Grote, Pressesprecherin des Werberats, ein Großteil der
       Werbetreibenden ihre Marketingkampagne schon vor tatsächlicher Aussprache
       der Rüge zurückziehen.
       
       ## Bislang gibt es keine Strafen bei Verstößen
       
       Frankfurt am Main steuert deshalb im Alleingang ein Verbot
       diskriminierender Werbung ab dem Jahr 2018 an. Um der Diskriminierung auch
       in Deutschland entgegenzuwirken, reicht der Kodex des Werberates oder das
       Gesetz einer Stadt nicht aus.
       
       Es braucht allgemeingültige, eindeutigere und strengere Formulierungen, und
       zwar nicht nur in Form einer Punkteliste, an die sich alle halten sollen,
       sondern in Form eines Gesetzes, das bei Verstoß mit tatsächlichen Strafen
       winkt. Die Organisation PinkStinks fordert das schon seit Jahren.
       
       25 Jul 2017
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Johanna Feckl
       
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